Übergangsdarlehen Rückzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich arbeite, bekomme aber noch aufstockende Leistungen vom Jobcenter in Höhe von ca. 250 Euro monatlich. Ich habe am 01.06. angefangen zu arbeiten, mein ALG II wurde noch überwiesen für den Monat Juni, am 30.06. war der erste Lohn auf dem Konto.

    Das Zuflußprinzip sagt ja aus, daß ich die Leistungen, die ich im Juni erhalten habe, zurückzahlen muß, weil der Lohn ja noch im gleichen Monat auf dem Konto war. Ich habe auch alles gemeldet, die erste Lohnabrechnung geschickt und auch den Kontoauszug.

    Jetzt, über vier Monate später, kam die Rückzahlungsaufforderung. Das Jobcenter behält 10 % des REGELBEDARFS ein, also ca. 42,00 Euro, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung vom Amt erhalten. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Ich bekomme ja nicht die Höhe des Regelbedarfs als Aufstockung, sondern viel weniger.

    Kann mir jemand helfen, der sich damit auskennt?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Brigitte

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Das Jobcenter behält 10 % des REGELBEDARFS ein, also ca. 42,00 Euro, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung vom Amt erhalten. Das kann doch nicht richtig sein, oder?

    Warum sollte das nicht stimmen? Die Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab,

    die hier alle fehlen. Es kann keine Aussage zur richtigen Berechnung getroffen werden.

    Gruß

  • Hallo!

    Wie hoch war der Verdienst?

    Ist der Hartz 4 Empfänger erwerbstätig, wird insoweit vom Bruttoeinkommen anstelle der privaten Versicherungskosten, der Vorsorgekosten für Krankheit und Alter, sowie Werbungskosten ein monatlicher, pauschaler Freibetrag von 100 Euro vom Einkommen abgezogen (§ 11b Abs. 2 SGB II). Diese 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei auf die Hartz 4 Leistungen.

    Darüberhinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:

    • 100,01 Euro und 1.000,00 Euro 20 Prozent
    • 1.000,01 Euro und 1.200,00 Euro nochmals 10 Prozent

    Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

    Wie soll hier ein Forum ohne nähere Angaben und Unterlagen beurteilen,

    ob die Höhe der Anrechnung korrekt ist. Du kannst das auch selbst

    mit einen ALG II Rechner überprüfen. Gibt alle deine Daten ein!

    Gruß

  • Es geht mir nicht um die Höhe der Anrechnung, des geht mir darum, ob es richtig ist, daß ich 10 % vom Regelsatz zurückzahlen muß, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung bekomme.

    Gruß

  • Hallo!

    Gerne erneut, scheint nicht anzukommen!

    Wie soll hier ein Forum ohne nähere Angaben und Unterlagen beurteilen,

    ob die Höhe der Anrechnung korrekt ist. Du kannst das auch selbst

    mit einen ALG II Rechner überprüfen. Gibt alle deine Daten ein!

    Auch hier erneut:

    ob es richtig ist, daß ich 10 % vom Regelsatz zurückzahlen muß, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung bekomme.

    Kann nichts zu geäußert werden, weil Angaben fehlen. Wir bewegen uns im Kreis

    und solten hier keine Angaben mehr kommen, kann das Thema als ausreichend

    beantwortet angesehen werden.

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!