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Hartz 4 Zuverdienst - Freibeträge vom Einkommen

So viel darf man bei Hartz IV dazuverdienen

Viele Bezieher von Hartz IV Leistungen möchten sich gern etwas dazuverdienen. Weil Arbeitsuchende schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, wird ein Zuverdienst von der Agentur für Arbeit mit Freibeträgen unterstützt. Diese Freibeträge werden vom Einkommen abgezogen, das die Hartz IV Leistung bestimmt, sie führen also nicht zur Reduzierung der Leistung.

Welche Beträge abzugsfähig sind und in welcher Höhe Einkommen aus einem Zuverdienst anrechnungsfrei bleibt erklären wir nachfolgend veranschaulicht mit Beispielrechnungen.

Darf ich bei Hartz IV dazuverdienen?

Grundsätzlich dürfen ALG 2 Bedürftige auch neben dem Leistungsbezug einer Erwerbstätigkeit nachgehen und einen Zuverdienst haben. Zu beachten ist, dass ein Zuverdienst aus Erwerbstätigkeit über 100 Euro monatlich immer Auswirkungen auf die Höhe der Hartz IV Leistungen hat.

Bei der Bedarfsermittlung ist zunächst entscheidend, das anrechnungsfähige Einkommen nach § 11 SGB II zu ermitteln. Dies bedeutet, dass von dem tatsächlichen (Brutto-)Einkommen Abzugsbeträge wie Werbungskosten, Steuern, Sozialabgaben etc. sowie Freibeträge nach § 11b SGB II abzuziehen sind um das relevante Einkommen zu ermitteln.

Nur das sich nach Abzug dieser Beträge ergebende, reduzierte Einkommen (Nettoeinkommen) ist für die Leistungsberechnung maßgebend und für die Ermittlung des Bedarfssatzes einzubeziehen. Es ist also vom Nettobetrag auszugehen.

Was als anrechnungsfähiges Einkommen zählt, kann im Detail unter Hartz 4 Einkommen nachgelesen werden.

Abzugsfähige Beträge bei Hartz IV

Bei abzugsfähigen Beträgen nach § 11b SGB II handelt es sich zum Beispiel um:

  • die zu zahlenden Steuern (Lohn-/ Einkommen, Gewerbe-, Kirchensteuern etc.)
  • Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Rentenversicherung etc.) und zwar in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe bzw. in Höhe der Pflichtbeiträge
  • gesetzlich vorgeschriebene und angemessene private Versicherungen (z.B. freiwillige/ private Krankenversicherung und Pflegeversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsabsicherungen, Lebensversicherungen für Selbständige/ Freiberufler etc.) werden in angemessener Höhe berücksichtigt
  • nach dem Einkommensteuergesetz geförderten Beiträge zur Altersvorsorge (Stichwort Riester-Rente, Rürup-Rente)
  • notwendiger Aufwand zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (Werbungskosten; Kosten für doppelte Haushaltsführung, Fahrkosten, Aufwand für Arbeitsmaterialien etc. und zwar in Höhe der festgesetzten Pauschbeträge oder bei entsprechendem Nachweis ggf. auch höhere Beträge und bei Selbständigkeit können ohne Nachweis pauschal 20 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgesetzt werden)
  • Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht
  • Beträge, die bereits als Einkommen bei der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung für ein Kind berücksichtigt wurden

Wie viel kann ich bei Bezug von Hartz IV anrechnungsfrei dazuverdienen?

Ist der Hartz 4 Empfänger erwerbstätig, wird vom Bruttoeinkommen anstelle der privaten Versicherungskosten, der Vorsorgekosten für Krankheit und Alter, sowie Werbungskosten ein monatlicher, pauschaler Betrag von 100 Euro (200 Euro bei ehrenamtlicher Tätigkeit) vom Einkommen abgezogen (§ 11b Abs. 2 SGB II). Diese 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei auf die Hartz 4 Leistungen, da sie als Freibetrag gelten und nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

Darüberhinaus verbleiben weitere Beträge prozentual gestaffelt nach Einkommenshöhe anrechnungsfrei und zwar bei einem Bruttoeinkommen zwischen:

  • 100,01 € und 1.000,00 € sind 20 % anrechnungsfrei
  • 1.000,01 € und 1.200,00 € sind nochmals 10 % anrechnungsfrei

Dieser Betrag erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind mit in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Beispielrechnung für einen 450 Euro Job (Minijob)

Bei einem Zuverdienst bis 450 Euro (Minijob) wirken sich die Freibeträge folgendermaßen aus:

Einkommen/ FreibetragBeträge
Einkommen (450-Euro-Job)450,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II)– 100,00 Euro
verbleibendes Einkommen350,00 Euro
20% von 350,00 Euro– 70,00 Euro
anzurechnendes Einkommen280,00 Euro

Bezieht der Antragsteller Sozialleistungen nach Hartz IV und hat zugleich ein Einkommen von 450 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung, so bleiben von diesen 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei.

Die 280 Euro anzurechnendes Einkommen werden mit dem Hartz-4-Bezug verrechnet, sodass der Regelbedarf von 449 Euro (446 Euro bis Ende 2021) um 280 Euro auf 169 Euro gemindert würde.

Beispielrechnung bei Einkommen über 450 Euro

Bei diesem Beispiel gehen wir von einer Familie (Bedarfsgemeinschaft) mit 4 Kindern aus. Die Mutter hat kein Erwerbseinkommen und der Vater hat ein Einkommen vom 1.100 Euro monatlich. Im Beispiel gehen wir von einem monatlichen Gesamt-Regelbedarf von 1.700 Euro aus, ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung.

Allgemeine Informationen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) unter Hartz IV Kosten der Unterkunft und Heizung.

Einkommen/ FreibetragBeträge
Erwerbseinkommen Vater
1.100,00 Euro
Freibetrag Erwerbseinkommen (§ 30 SGB II)– 100,00 Euro
Freibetrag Stufe I 20% von 900,00 Euro (100,01 – 1.000,00)
– 180,00 Euro
Freibetrag Stufe II 10% von 100,00 Euro (1.000,01 – 1.100,00)– 10,00 Euro
Freibetrag gesamt– 290,00 Euro
anrechenbares Einkommen810,00 Euro

Vom Einkommen des Vaters werden 810 Euro anrechenbares Einkommen auf den monatlichen Regelbedarf von 1.700 Euro angerechnet, so dass das Jobcenter nur 890 Euro an Hartz IV Leistungen auszahlt.

Lesen Sie auch hierzu: Hartz IV Aufstocker

Das Wichtigste in Kürze

Was ist anrechenbares Einkommen?

Als anrechnungsfähiges Einkommen im Hartz IV Bezug bezeichnet man die Einnahmen, die bedarfsmindernd auf den Regelsatz anzurechnen sind. Dazu gehören u.a.:
– Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
– Einkünfte aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit
– Aufwandsentschädigungen aus einem Ehrenamt
– Kapitalerträge und Zinserträge
– Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
– Land und Forstwirtschaft
– Unterhaltsleistungen (auch Unterhaltsvorschuss)
– Kinderzuschlag
– Kindergeld
– Elterngeld
– Renten (Leibrente, Riester Rente etc.)
– Steuererstattungen
– Erstattung der Stromkosten

Wie viel Geld darf ich als Hartz 4 Empfänger dazuverdienen?

Damit nichts vom Einkommen auf den Hartz IV Bezug angerechnet wird, dürfen max. 100 € zuverdient werden. Bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 € sind zusätzlich 20% anrechnungsfrei, liegt es zwischen 1.000 und 1.200 € sind 10% anrechnungsfrei. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt erhöht sich dieser Betrag von 1.200 auf 1.500 €. Siehe Beispielrechnung.

Wird 450 Euro Job auf Hartz 4 angerechnet?

Minijobs werden oberhalb der Freibeträge ebenfalls auf Hartz IV angerechnet. Von den verdienten 450 Euro werden dabei zunächst 100 Euro Freibetrag abgezogen. Von den verbleibenden 350 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei, der Rest wirkt sich bedarfsmindernd auf die Leistungshöhe aus. Sie finden dies nachvollziehbar dargestellt in unserer Beispielrechnung!

Zuletzt aktualisiert: 04.11.2022