Aufstocken Ja oder Nein ?

  • Hallo,
    meine Partnerin und ich leben in einer sog. Bedarfsgemeinschaft und bekamen bis April 2013 Alg.2/Hartz4.
    Der Regelbedarf für uns betrug 1030,88€. Darin war enthalten: Kaltmiete incl. Nebenkosten ohne Heizkosten,
    da wir mit Holz heizen und das extra berechnet wurde (um die 850€/Jahr).
    Seit Mitte April 2013 haben wir beide zusammen jeweils einen 25Std/Woche-Job bekommen und verdienen
    dort jeweils 600€/Brutto. Nach Abzug aller Sozialabgaben bleiben uns dann 504,20€ - Das ganze natürlich mal 2,
    also insgesamt 1008,40€ Netto. Das ist nicht besonders viel, aber wir sind froh unser Geld selbst zu verdienen und
    auch den Tag über wenigstens etwas beschäftigt zu sein. Und so nebenbei: es macht auch Spaß unterwegs zu sein.

    Bisher haben wir gedacht, das wir zwar um die 22€ im Monat weniger haben als Hartz4 und uns nicht viel mehr zustehen würde. Bevor wir deshalb das ganze "Theater" jeden Monat wieder durchmachen was das Amt so verlangt, sagten wir uns das wir darauf auch noch verzichten können. Hauptsache weg von dort.
    Nun sagte uns gerade ein Kollege das uns zumindest der Freibetrag vom "Hinzuverdienst" noch monatlich zustehen würde. Er allein bekommt so über 300€ "Aufstockung" dabei. Das das so viel ausmacht wussten wir bisher nicht und wollten hier noch mal danach fragen ob das so richtig ist.
    Denn gerade jetzt kommt uns noch eine Nebenkostenabrechnung von 2012 ins Haus geflattert nach der wir noch 369€ nachzahlen müssen (Die hätte auch 2 Monate vorher kommen können als wir noch beim Amt waren).
    Außerdem haben wir den ersten Monat in dem wir gearbeitet haben noch einen Monat Hartz4 nur als Darlehen bekommen und irg-wann müssen wir das ja auch zurück zahlen.

    Also, kennt sich wer aus und sagt uns was uns so ungefähr noch zustehen würde?

  • Ich habe eure Daten mal (grob) im Rechner unter Hartz IV Rechner eingetragen. Da kommt schon doch mehr als eure vermuteten 22€ weniger bei rum.

    Es ist so, wenn du ein Erwerbseinkommen von 600 Euro hast und davon ein Netto von 504,20, dass jeweils nur 304,20€ angerechnet werden. Aus euer beider Einkommen von 1200€ brutto sind also 608,40 auf Hartz IV Leistungen anrechenbar, aufgrund der Erwerbstätigen Freibetrages. Siehe hierzu auch: Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV - Zuverdienst

  • Genau das meine ich.
    Dann "lohnt" sich das schon sich weiterhein mit denen einzulassen.
    Um uns jeden Monat das "Hin & Her" mit den Abrechnungen zu ersparen ließ sich der Kollege eine Bescheinigung vom Lohnbüro geben in der steht das der Lohn jeden Monat fest steht, also sich nicht ändert. - Da hoffen wir doch mal das das so angenommen wird.

    Noch eine Frage: Muss man den Antrag auf Aufstockung auch in der Zahlstelle bei der Arge stellen?

    Ist eig traurig; wir waren froh nichts mehr mit denen zu tun zu haben und nun macht man sich wieder nen Kopf das es trotz Job so weiter geht wie bisher.

  • Es genügt, wenn ihr beide eure monatlichen Abrechnungen zeitnah einreicht. Häufig bei schwankenden Einkommen möchte das JC zusätzlich eine Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers.

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