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Bürgergeld Rechner 2023 - Hartz IV Nachfolger

Grundsicherung Leistungen direkt online berechnen

Mit dem folgenden Bürgergeld Rechner (Hartz IV Nachfolger ab 2023) können Sie das Bürgergeld direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der aktuelle Basis-Regelsatz von 502 € ab dem 01.01.2023 berücksichtigt, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist.

Bürgergeld Erhöhung zum 01.01.2023

Zum Jahreswechsel 2022 / 2023 wird Hartz IV durch das neue Bürgergeld ersetzt. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Regelsätze für 2023. Der Eckregelsatz stieg um 53 Euro von 449 Euro bei Hartz IV auf 502 Euro beim Bürgergeld. Auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft stiegen, von 404 Euro auf 451 Euro. Die Kinder-Regelsätze erhöhten sich ebenfalls bei 14-17 Jährigen von 376 € auf 420 €. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren stieg der Regelsatz von 311 € auf 348 € und bei Kindern bis fünf Jahren erhöhten sich die monatlichen Leistungen ab 01.01.2023 von 285 € auf 318 €.

Mehrbedarfe

Im Onlinerechner zum Bürgergeld sind sämtliche Mehrbedarfe eingearbeitet wie die Berechnung bei Schwangerschaft ab der 13. Kalenderwoche, Mehrbedarfe bei erwerbsfähigen Behinderten, kostenaufwändige Ernährung sowie eine dezentrale Warmwasserversorgung, wenn die Warmwasseraufbereitung über einen Boiler oder Durchlauferhitzer mittels Hausstrom (welcher über den Bürgergeld Regelsatz abgedeckt ist) durchgeführt wird.

Ermittlung der Höhe der Leistungen

Zu beachten ist allerdings, dass der Rechner nicht den generellen Bürgergeld Anspruch prüft, sondern nur die Höhe der Leistungen nach dem SGB II ermittelt. Es wird also davon ausgegangen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Bürgergeld zu erhalten.

Bürgergeld Rechner 2023

Eintragungen im Bürgergeld Rechner

Der Rechner fragt die gleichen Parameter ab, wie sie auch für einen regulären Bürgergeld Antrag gefordert werden, nur in einer vereinfachten und übersichtlicheren Form. Gleichzeitig werden auch Kinder im Bürgergeld Rechner berücksichtigt, die eintragen werden. Kindergeld muss nicht separat eingetragen werden, da es automatisch den Kindern zugeordnet wird und die aktuellen Kindergeldbeträge von 250 Euro je Kind ab 01.01.2023 enthält.

Sollten Sie als Anspruchsteller ausschließlich auf Bürgergeld angewiesen sein, so ermittelt der Rechner den Anspruch für Sie als Anspruchsteller sowie Kinder und ggfls. Partner in der Bedarfsgemeinschaft.

Bürgergeld Aufstockung mit Erwerbseinkommen

Bei Aufstockung vom Jobcenter, also bei Antragstellern, die zusätzlich zum Erwerbseinkommen Bürgergeld beantragen (sog. aufstockende Leistungen), kann das Ergebnis des Bürgergeld Rechners Aufschluss über den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft geben sowie die Höhe der aufstockenden Leistungen unter Anrechnung des Erwerbseinkommens ermitteln.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zum Wohngeld und dem Kinderzuschlag. Gerade in Haushalten, wo aufgrund der Corona Pandemie Einkommen im Haushalt weggebrochen ist und auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld ausgewichen werden muss, bedarf es nicht zwingend eines Bürgergeld Antrags, da stattdessen Wohngeld und Kinderzuschlag als Zuschuss beantragt werden kann.

Wohngeld vorrangig beantragen?

Gleichzeitig sollte aber auch geklärt werden, ob nicht anstatt der ergänzenden Bürgergeld-Leistungen Wohngeld beantragt werden kann, dieses hat nämlich Vorrang vor den Leistungen nach dem SGB II. Insbesondere bei vorhandenem Einkommen sowie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld ist die Beantragung von Wohngeld zweckmäßiger und auch das Jobcenter wird zunächst auf diese Leistung verweisen. Auch wenn dieser Verpflichtung zum vorrangigen Antrag auf Wohngeld für Bewilligungszeiträume beginnend vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 vorläufig ausgesetzt wurde, sollte unbedingt der Wohngeldanspruch geklärt werden, da auch das Wohngeld zum 01.01.2023 mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich verbessert und erhöht wurde. Sie können den Rechner von wohngeld.org nutzen, um einen Anspruch auf das Wohngeld zu prüfen. Jetzt zum Wohngeldrechner (extern) wechseln..

Kinderzuschlag kann Hartz IV vermeiden

Darüber hinaus besteht für Eltern, die über ausreichend Einkommen für sich verfügen, aber den Lebensunterhalt der Kinder nicht daraus bestreiten können, ein Anspruch auf den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG. Dieser Kinderzuschlag beträgt ab dem 01.01.2023 je anspruchsberechtigtes Kind 250 Euro monatlich (229 Euro bis Ende 2022). Sollte die Bürgergeld-Leistung, die sich aus dem Rechner ergibt, geringer als dieser Betrag sein, lohnt sich ein Antrag auf den Kinderzuschlag, anstatt Bürgergeld zu beantragen – zusätzlich zum Kinderzuschlag kann ebenfalls das Wohngeld, wie oben erwähnt, in Anspruch genommen werden. Sie können den Kinderzuschlag Rechner von kinderzuschlag.org (extern) nutzen, um den möglichen Anspruch zu berechnen.

Wichtig: Man kann den Kinderzuschlag nicht gemeinsam mit Bürgergeld-Leistungen beantragen, da sich diese Sozialleistungen gegenseitig ausschließen.

Ergebnis des Leistungsrechners

Der Bürgergeld Rechner spiegelt die anspruchsberechtigte Leistung nahezu exakt nach den Vorgaben des SGB II wider. Daher sollten Sie als Anspruchsteller das Ergebnis des Rechners mit Ihrem Bewilligungsbescheid vergleichen, um so rechtzeitig einen Widerspruch zu erheben, sofern Abweichungen auffallen. Sollten Unklarheiten aufkommen, unabhängig ob zum Anspruch, Bescheid oder zur Handhabung mit dem Online Rechner, so können diese Fragen im Forum für Bürgergeld gestellt werden.

Warum steht im neuen Bürgergeld-Rechner noch „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“?

Dass diese Begriffe noch im Leistungsrechner enthalten sind, hängt damit zusammen, dass diese beiden Begriffe nicht sofort zum Jahreswechsel aus dem Sprachgebrauch der Behörden entfernt werden sondern dies eine ganze Weile in Anspruch nehmen wird. Grundsätzlich gibt es aber beim Bürgergeld keine Unterscheidung mehr in Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, da das Bürgergeld zum Jahreswechsel beide Begriffe ersetzt hat. Das Sozialgeld wurde zum Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (z.B. Kinder), die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Bitte beachten Sie, dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft wird, da für jede Stadt und Gemeinde unterschiedliche Werte gelten. Ob es sich bei Ihnen um angemessene Wohnkosten handelt, ist für die Berechnung der Bürgergeld Leistungen in diesem Rechner zunächst nicht relevant. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch Abweichungen zum Leistungsbescheid entstehen können.

Zudem wird aufgrund der neuen Karenzzeit in den ersten zwölf Monaten des erstmaligen Bürgergeld-Bezuges die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft. Die Heizkosten hingegen werden nur voll gezahlt, sofern sie für den Wohnraum angemessen sind. Nehmen Sie aber in den ersten zwölf Monates des Bürgergeld-Bezuges einen Umzug vor, so prüft das Jobcenter im Genehmigungsverfahren die Angemessenheit der neuen Unterkunft.

FAQ zur Bürgergeld Berechnung zusammengefasst

Wie wird Bürgergeld berechnet?

Bürgergeld Leistungen bestehen grundsätzlich aus zwei oder mehr Komponenten, die auch im Bürgergeld Rechner berechnet werden. Einmal der Regelsatz, der ab 2023 502 Euro Bürgergeld für eine volljährige, alleinstehende Person beträgt (bis 2022 449 Euro Hartz IV). Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und angemessene Kosten der Heizung übernommen. Bei volljährigen Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft reduziert sich der Regelbedarf von 502 Euro auf 451 Euro je Partner (404 Euro in 2022). Für Kinder werden als Regelsatz, abhängig vom Alter, zwischen 318 Euro und 420 Euro als Regelsatz ab 2023 (285 bis 376 Euro in 2022) vom Jobcenter gezahlt.

Wie viel Bürgergeld pro Kind?

Für Kinder werden abweichende Bürgergeld Leistungen gezahlt, die sich am Alter orientieren. Dabei sind ab 2023 folgende Sätze monatlich vorgesehen:

Kinder 14 bis unter 18 Jahre – 420 Euro (378 in 2022)
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre – 348 Euro (311 in 2022 )
Kinder 0 bis 5 Jahre – 318 Euro (285 in 2022 )

Für Kinder besteht darüber hinaus Anspruch auf Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Zusätzlich erhalten Alleinerziehende einen Mehrbedarfszuschlag

Wie viel Bürgergeld bekommt man mit zwei Kindern?

Ein Elternpaar mit zwei Kindern im Alter von bspw. 5 und 9 Jahren hätte einen monatlichen Anspruch aus dem Hartz IV Regelsatz in Höhe von 1.568 Euro. Zusätzlich werden die Kosten der Unterkunft und angemessene Kosten der Heizung übernommen sowie Leistungen aus dem Bildungspaket für die Kinder gezahlt. Kindergeld wird jedoch vollständig von den Leistungen abgezogen.

Wie viel Bürgergeld als alleinerziehende Mutter?

Alleinerziehende erhalten zum Bürgergeld Regelsatz und den Unterkunftskosten einen Mehrbedarfszuschlag. Eine alleinerziehende Mutter mit einem 4jährigen Kind hätte Anspruch auf 502 Euro + 318 Euro Regelsatz zuzüglich 180,72 Euro Mehrbedarf. Hiervon werden Kindergeld (250 Euro ab 2023) sowie Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss abgezogen. Zusätzlich erhält das Kind Leistungen aus dem Bildungspaket und die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung werden für die Bedarfsgemeinschaft übernommen.

Weitere Rechner auf unserer Seite:

Pfändungsrechner zur Pfändungstabelle. Diese finden Sie in der Rubrik „Rechtliches“.

Letzte Aktualisierung: 13.04.2023