Beiträge von Danjela

    Hallo Hoppel,

    Deine Antwort war (wieder mal) erste Sahne - präzise, klar, verständlich, nachvollziehbar.

    Du bist als Antwortgeber für Foren wirklich s u p e r geeignet - ein genau richtiger Platz für Dich hier und in den anderen Foren, in den Du Menschen unterstützst!

    Sorry, dass ich die Art des Gewerbes anzugeben vergessen habe.

    Wir hatten eine Bio-Pilzzucht, die aufgrund Umzug, Schwangerschaft,
    Geburt, Kind und auch persönlichem Unvermögen meines Mannes bei
    wichtigen Angelegenheiten zusammengebrochen und momentan auf Eis gelegt ist.

    Mein Göttergatte ist PC-Zauberer und hat eine Methode entwickelt, mit der jeder Windows PC seit XP aufwärts ohne Overclocking zwischen 50% und 180% in weniger als 30 Minuten schneller werden kann - das Ganze real sicht- und meßbar.

    Da hat er jetzt seit einem Jahr Tag und Nacht rumgetüftelt und das wird wohl so in einem Monat marktreif sein. Wir machen dann ein Crowdfunding Projekt draus - also kompletter Wechsel der Gewerbeart. (Die Bio-Pilzzucht kann aber auch wieder aufleben, wenn die Anforderungen unser Lebens es zulassen sollten)

    Für das austüfteln hatten wir teilweise bis zu 10 Rechner gleichzeitig am laufen, die mußten mit bis zu 6 Monitoren gleichzeitig immer wieder zerlegt und neu zusammengebaut werden = es war eine ziemlich große Raumfläche notwendig, um das machen zu können (Die MainBoards waren alle auf Arbeitshöhe mit Netzteilen extern und nicht im Gehäuse) Es war notwendig das vom Familienleben räumlich getrennt zu halten, hochkomplexe technische Arbeiten)

    Die Garage wird mindestens hälftig als Lagerraum für die Hardware-Überreste der Bio-Pilzzucht genutzt.

    Du hast richtig geschlußfolgert, bisher wurden die KdU 100% erstattet und das wäre jetzt dann wohl anders, wenn dieses eine Zimmer als technischer Arbeits- und Büroraum angegeben würde.

    Dann werde ich die Raumkosten also nicht reinrechnen.

    Um den Verlust nicht noch größer werden zu lassen, haben wir sogar
    Einnahmen "pro forma" von Kunden, die es gar nicht gab, generiert,
    - damit das FA auch sieht, dass Umsatzsteuer reinkommt unddamit das JC auch Einnahmen hat.

    Herzlichen Dank für Deine sehr hilfreiche Antwort!

    Danjela

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob das in diesen Ast des Forums gehört - wenn nicht bitte verschieben!

    Ich bin selbständig und habe für den letzten Bewilligungszeitraum rechnerisch ca. 1.000 € Verlust gemacht.

    Wenn ich von meiner Wohnung 90 m² 560 € kalt - 180 € Nebenkosten das 95% geschäftlich genutzte Bürozimmer anteilsmäßig rausrechne, dann komme ich auf 125,85 € anteilige Kosten. Garage wird zur Hälfte als Lagerraum genutzt, hier könnte ich also auch noch die 25 € als geschäftliche Ausgaben ansetzen.

    Mein Verlust würde also von 1.000 auf 1.905 € steigen, wenn ich das Bürozimmer + Garage mit in die abschließende Berechnung der Anlage EKS einrechnen würde

    Meine Befürchtung ist, dass ich mir damit doppelt ins Knie schieße:

    1. Fragt das JC dann noch mehr nach, wie ich den Verlust kompensiert habe -

    Meine Antwort wäre: Ich beziehe zur Zeit Elterngeld, und da gibt es einen Freibetrag von 300 € pro Monat = 1000 / 6 = 166 € = kann vomElterngeld finanziert werden

    2. habe ich die Sorge, dass dann die anteilige Miete für das Bürozimmer nicht mehr gezahlt wird, weil ich die ja durch mein Gewerbe "hätte erwirtschaften müssen".

    Bestehen da diese Gefahren - oder mache ich mir umsonst einen Kopf?

    Soll ich die Bürozimmerkosten hineinrechnen =1.900 € Verlust oder nicht = 1.000 € Verlust?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten

    herzliche Grüße Danjela

    (Wir sind 4 Personen, deswegen 90 m² i.O.
    (Ich habe diese Frage auch in einem anderen Forum eingestellt, wesentliche Erkenntnisse von dort werde ich s e l b s t v e r s t ä n d l i c h auch hier reinschreiben!)

    Das hört sich alles sehr komplex an, in welcher Situation Du da bist. Es fühlt sich alles recht Dich selbst bedrohend an, ich glaube, es könnte sehr hilfreich sein, wenn Du wirklich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen würdest.

    Mein Mann war 8x obdachlos und hat sich helfen lassen (müssen)

    Mit einem Menschen, der sich (auf der Flucht vor sich selbst) ein Suchtverhalten anerzogen hat, ist es wohl nicht immer leicht auszukommen, egal ob Ex-Freundin oder Sachbearbeiter.

    Aber trotzdem hast Du ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, nur das kann die Basis sein, damit Du ohne Sucht, ohne Suchen klarkommst mit Dir selbst und die Menschen triffst, die Du wirklich brauchst.

    Es gibt Kliniken für Süchtige, dort wird Dir wirklich geholfen und Du wärst für einige Monate gut aufgehoben mit Menschen, die ähnliche Programmierungen haben wie Du.

    Dort könntest Du Kraft tanken für die nächsten Schritte.

    Ich bitte Dich, Dir zu überlegen, zur Bahnhofsmission zu gehen und dort Deine Herausforderungen zu schildern, die wissen dann schon sehr gut, wo Du dann hingehen kannst, damit Dir geholfen wird.

    Auch das örtliche Gesundheitsamt kann eine gute Anlaufstelle sein.


    Und das wichtigste:

    Du bist nicht schuld an allem Sch..ß, was in Deinem Leben ist. Höre auf, Dich selbst zu bestrafen, in dem Du so weitermachst wie bisher.

    Wage neue große Schritte bzw. bereite Dich darauf vor, dass Du diese wagen kannst.


    Werde Deiner Verantwortung für Dich selbst gerecht, es waren schon Millionen von Menschen in genauso absolut beschissenen Situationen wie Du, manche noch viel schlimmer, manche weniger schlimm.

    Die Kunst des Lebens besteht vielleicht darin, einmal öfters aufzustehen als hinzufallen.

    Hilft Dir vielleicht das weiter?

    http://workupload.com/file/6S63P5dT

    Du kannst es schaffen, geh die kleinen Schritte, hör auf Dich zu schämen und zu bestrafen und lass Dir helfen.

    Dafür sind andere Menschen da!

    herzliche Grüße

    Danjela

    Hallo,

    jeder von Euch beiden hat recht, alles was gesagt wird, stimmt.

    Nur seht ihr beide es nicht, sondern beharkt euch.

    Derweil ergänzt sich sehr viel.

    Aber das Wichtigste, die Achtung des Anderen wird bewahrt - und das wird in der heutigen Zeit immer seltener.

    Schön zu sehen, dass es doch geht - auch wenn die Bewertungen von Realitäten dann sehr weit auseinandergehen.

    herzliche Grüße

    Danjela

    Hallo tacitus, habe Deine Antwort erst jetzt entdeckt - Danke dafür!

    Ja, es scheint wohl so zu sein, dass das nicht anders geht...

    schriftliche Antwort JC:

    Verluste aus dem jetzigen Bewilligungszeitraum könne nicht mit Gewinnen aus einem anderen Bewilligungszeitraum verrechnet werden. Verluste bedeuten im Jobcenter, dass kein Gewinn erzielt wurde, sprich keine Einnahmen auf Ihre Leistungen angerechnet werden. Wenn Sie also im Bewilligungszeitraum 09/15 – 02/16 einen Verlust v. 600,00 Euro erzielt haben, wäre es wie wenn Sie keine Einnahmen aus Ihrer Selbständigkeit erzielt hätten. Da in der Prognose mit 0,01 Euro Gewinn geschätzt wurde, ergäben sich keine Änderungen. Wenn Sie nun im nächsten Bewilligungszeitraum 600,00 Euro Gewinn erzielen würden, wäre das die Grundlage Ihrer Einkünfte in diesem Zeitraum.

    Man würde nicht sagen: „ok, da Sie im letzten Zeitraum 600,00 Euro Verlust erzielt haben und im jetzigen 600,00 Euro Gewinn gehen wir von keinem Gewinn/ Verlust aus.“

    Aber da unsere Einnahmen wohl so steigen werden, dass wir aus dem Leistungsbezug uns verabschieden können, ist es nicht mehr so wichtig.

    Vielen Dank und alles Liebe - Danjela

    Ich freu mich sehr, dass es für Dich da vorangeht und dass jetzt einiges klar ist.

    Bin gespannt, wies weitergeht und wie dem sturen Hammel die Hammelbeine langgezogen werden...

    herzliche Grüße - Danjela

    Haaach, ist das schön, wenn man in diesem Falle frau anderen Menschen durch einen ehrliche und wohlwollenden Umgang wirklich helfen kann...

    Zitat

    Auf alle Fälle starte ich wesentlich entspannter in das Wochenende, als in diese Woche.

    Und das ist eine "echt schöne Belohnigung" für meine gerne gegebene Zeit.

    Dann muß ich jetzt ja meine Ergänzung gar nicht mehr fragen, ob der Dir einen Entwurf für den Brief an den Kindesvater schreibt - scheint so, als hättest Du das schon alles schon selber sehr sehr gut gemacht.

    Und anscheinend geht es ja doch, einen sturen Bock durch klares Aufzeigen der Konsequenzen seiner (Nicht-)Taten zum Handeln zu bewegen! Toll hast Du das hinbekommen!!!

    Ich freu mich für Dich und bin glücklich, dass es Dir gut geht. Nachdem das mit den 5 Minuten jetzt wohl durch ist, kommt das Wohlfühlprogramm:

    Zu dem wurde ich nämlich auch verpflichtet:

    Ich mußte mich 2x am Tag 5 Minuten öffentlich loben, für das was ich heute tolles gemacht habe.

    Es war fürchterlich am Anfang - aber inzwischen fühlt es sich so gut an, das zu tun. Und ich komm mir immer weniger dumm dabei vor, sondern fühle mich einfach gut!

    Dir herzliche Grüße

    Danjela

    Lollypop, Deine Antwort berührt mich und freut mich wirklich sehr!!!

    Ganz ehrlich - meine Augen sind schon feuchter als sonst - ja, es sieht so aus, als ob das, was ich Dir wirklich sagen wollte, angekommen ist. Das bewegt mich.

    Danke für diese Deine klare Rückmeldung - die war ohne jammern, beschweren und klagen, die war mit ganz viel Klarheit und Stärke und Kraft.

    Die 5 Minuten wurden darin NICHT aufgebraucht! ;)

    Ich beglückwünsche Dich, dass Du es so schnell geschafft hast, zu einer Fachanwältin zu kommen - das ist wahrlich nicht immer einfach, dass das so schnell geht.

    Und ich sehe es genauso wie Du: Meiner Meinung nach ist das JC verpflichtet, Dir das ALG II für die Kinder zu zahlen, weil Du es nicht liefern kannst, wieviel Vermögen da ist.

    Es gibt auch die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung, dass heißt, dass Du entweder den Kindesvater oder das JC verklagen kannst auf sofortige Zahlung, das wird dann innerhalb von 14 Tagen vom Gericht entschieden.

    Ich hoffe sehr, dass bei Dir wirklich angekommen ist, dass ich Dir wirklich helfen wollte - und zwar aus eigener bitterer Erfahrung, die mich viel Lernschweiß und Hochmut und Stolz gekostet hat und immer wieder kostet - mein Mann hats oft nicht leicht mit mir... :( Aber er hat schon auch seine schwierigen Seiten, da schenken wir uns nix... ;)

    Ich hab Dir noch was zu innerer Haltung... Mein Göttergatte hat das in unsere Ehe eingebracht, sehr lesenswert - und zwar auch immer wieder... (Ich hoffe, das ist ok, das zu verlinken, wenn nicht, Entschuldigung & löschen)

    http://workupload.com/file/uXsiCj7M

    Danjela

    Birgit,

    ich weiß nicht, ob die TE das wirklich will, was Du meinst.

    Es könnte so sein, es könnte aber auch nicht so sein. Wir wissen das alle nicht, dazu können wir Ihre Ausagen nur interpretieren

    Ich will auch nicht, dass die Sparbücher der Kinder unangetastet bleiben sollen - auch wenn Lollypop das will oder wollen würde.

    Ich will, dass die verantwortliche Person für die Streichung des ALG-II Geldes für die Kinder das vorhandene Vermögen offenlegt = wahrscheinlich gezwungen werden muß, das offenzulegen. Und wenn DANN die realen Beträge klar sind, dann können sie überhalb oder unterhalb der Freibeträge liegen. Und alles, was darüber liegt geht wohl an die TE

    Menschlich gesehen kann ich es nachvollziehen - auch wenn ich es ethisch völlig daneben finde - dass der Kindesvater das nicht offenlegen will. Da hat er (vielleicht) x-Jahre SEIN kostbares GEld angespart für 18+x und jetzt muß er das wohl schon vorher rausrücken. Der wird schon wissen / ahnen, was ihm da droht - deswegen mauert er jetzt erst mal.

    Aber so sind halt die Regeln nun mal und da hat sich wohl der Herr Vater auch dran zu halten.

    Er wird das Angesparte (bis auf die Freibeträge) wohl rausrücken müssen, auch wenn er das nicht will

    Ich kann aber bisher wie Du auch nicht sehen, daß Lollypopp einen wirklich gangbaren Weg KONKRET gehen will. Ich wünsche es ihr - wirklich - mal schaun, ob sie sich hier nochmal meldet.

    Manche lieben es halt zu jammern und nix zu tun - ich hoffe, dass sie NICHT dazugehört...

    Es kann aber auch sein, dass sie nicht die innere Kraft hat, hinzustehen und so für die Sachlage zu kämpfen, wie es nötig ist, weil...

    ... sie Angst vor dem Kindesvater hat
    ... sie lieber ein "braves Opfer" bleiben will anstatt zur Kämpferin für die Interessen ihrer Kinder zu werden. (Diese Rolle wurde vielen Frauen anerzogen - sich zu wehren ist nicht weiblich, weiblich ist demütig, opferbereit, alles duldend und ertragend ...)
    ... sie hofft, ihn wiederzubekommen
    ...

    Es gibt tausend Gründe, warum Menschen nicht tätig werden können, innere Blockaden und Hemmnisse sind so vielgestaltig - deswegen will ich hier auch nicht urteilen.

    Wir kennen Lollypop nicht, also möchte ich sie unterstützen und nicht (vor)verurteilen für etwas, was wir nicht wissen können. Keiner von uns.

    Aber wenn von ihr nix konkretes zum Umsetzen kommt, dann ist mir meine Zeit für diesen Thread auch zu kostbar.

    Es muß auch was bringen, was ich schreibe - wenn nicht ihr, dann halt vielleicht anderen... ;) 140 reads ist ja schon eine ganz nette Zahl... ;)

    Lollipop,

    auch ich will Dir nicht zu nahe treten. Glaube mir bitte, ich will Dir helfen. Und zwar wirklich

    Ich möchte Dir aber schreiben, dass Du das Problem weiter und weiter und weiter aufbläst, anstatt Dich um eine Lösung zu kümmern.

    Ich habe etwas ähnliches erlebt wie Du, aber mit meiner Ex-Vermieterin. Die wollte die Renovierungskosten für 7 Türstöcke nach Auszug ohne Ankündigung nachbezahlt bekommen.

    Was habe ich mich aufgeregt und beklagt und geschimpft und geweint und "Boa, ist die unfair" und lamentiert - und es hat alles nichts gebracht. Ich habe meine ganze Familie mit meiner Wut und meinen Ängsten, dass wir das nicht zahlen können, schier terrorisiert.

    Gott sei Dank bin ich mit einem sehr klugen Mann verheiratet, der mir und meinen alles überbordenden Emotionen nach 3 Tagen radikal die Grenzen gesetzt hat.

    Ich durfte dann noch 5 Minuten - und keine Sekunde länger - jeden Tag über diese "Ungerechtigkeit" schimpfen und er hat mir mitfühlend zugehört und danach durfte ich bis zum nächsten Tag keinen Ton mehr drüber verlieren. Wenns mich sehr geplagt hat, sollte ich extra dafür spazieren gehen und durfte alles ausspucken, aber meine Familie durfte ich nicht mehr belästigen damit.

    Mein Mann hat dann einen sehr klaren und deutlichen Briefwechsel mit jener "Dame" angefangen, der dann bald auf anwaltlicher Ebene weitergeführt und mit einem Gerichtsprozess sehr zu unseren Gunsten geendet.

    Mein ganzes GEschimpfe und Geheule, meine Wut und meine Trauer haben die ganze Sache um keinen einzigen Millimeter vorwärtsgebracht.

    WAs habe ich mich als Opfer gefühlt und dieses Eigenbild genährt und erschaffen ohne Ende - und es war vollkommen sinnlos. Es hat alles nur schwieriger gemacht für mich.

    WAS HAT WAS GEBRACHT:

    Taten!

    Und zwar, die, die mein Mann gemacht hat.

    1. Brief schreiben
    2. nochmal Brief schreiben
    3. Beratungsschein holen
    4. Anwalt suchen
    5. Anwalt besuchen
    6. Sache besprechen
    7. rechtlichen Auftrag erteilen

    Deine >>>>verständlichen, menschlich total nachvollziehbaren <<<< Konzepte, wie es denn sein müßte hätte sein sollen können werden Dich um wieviel vorwärts bringen?

    Jede Minute, die Du mit sowas vergeudest, hält Dich davon ab, die Lösung so bald wie möglich zu realisieren.

    Deswegen meine Bitte und mein Rat an Dich (und dieses Thema haben wohl sehr viele Frauen, Männer aber natürlich auch, bloß die lassen sich oft von ihren eigenen Gefühlen nicht so leicht einfangen, sondern die machen dann voran, bevor sie lieber in sich selbst abstürzen)

    Klage jeden Tag absichtlich 5 Minuten, dass die Wände wackeln, wenn es sein muß.

    Danach ist gut.

    Und dann tu, das, was zu tun ist, damit dieser sture Hammel die Hammelbeine langgezogen bekommt.

    Wenn es Dir hilft, kannst Du es auch als Trainingssituation sehen, Deine Toughheit als die Frau, die Du wirklich bist, jetzt zu trainieren anstatt in einem Emotionsbrei aus Wunschträumen zu versinken.

    Frage Dich, bei dem, was Du tust immer wieder:

    "Bekomme ich durch diese Tat jetzt das Geld für meine Kinder" und wenn nein, dann realisiere eine andere Tat.


    Ich hoffe, diese Kopfwäsche war hilfreich für Dich, glaub mir, ich will Dir wirklich helfen, doch dazu ist es sehr hilfreich, wenn der Hauptakteur in diesem Drama - nämlich DU - seine ARt und Weise des Herangehens an diese Herausforderung ändert.

    Ich hoffe, Du kannst spüren, dass ich Dir zutiefst wohlgesonnen bin.

    Nimm Sie an, diese Herausforderung, fighte es durch und erfreue Dich daran, wie Du das dann tust!

    herzliche Grüße

    Danjela

    Hoppel, das ist sehr klug, was Du da schreibst!

    Ja, Luci, geh ganz schnell zu einem Anwalt, vorher aufs Amtsgericht, nehm Deine Kontoauszüge und Deinen Hartz IV-Bescheid mit, dann geben die Dir einen Beratungsschein.

    Beim Anwalt kostet der Dich dann 15 € (bei uns in BW)

    Ich würde dem Vater Deiner Kinder noch schriftlich mit Einschreiben und Rückschein mitteilen, was Sache ist:

    Dass aufgrund seiner Weigerung, das Vermögen der Kinder offenzulegen, seine Kinder vom Leistungsbezug ausgeschlossen wurden und dass Du ihn dafür haftbar machen wirst, d.h. er muß Anwaltskosten, Gerichtskosten und Schadensersatz leisten.

    D.h. wenn er sich noch weiter weigert, wird er das, was das Amt Dir eigentlich zahlen muß, selbst bezahlen müssen UND Du wirst ihn über Gericht dazu zwingen, dass er das Vermögen der Kinder offenlegen muß.

    Ob das dann wirklich stattfindet, wird man sehen, aber so ein Schuß vor den Bug ist vielleicht hilfreich.

    Es gibt sture Böcke, die lenken bei so was ein und andere nicht. Wenn Du sachlich bleibst, Punkt A, Punkt B, Konsequenz C, Dann Tat D, ..., bin ich davon überzeugt, dass es Dir nicht schaden kann.

    Du hast ihm dann die Sachlage geschildert und ihn gewarnt - wenn er dann nicht in die Pötte kommt, dann mit allem, was geht, drauflos.

    Ich hoffe, Du kannst Lösungen für Dich finden, bis es soweit ist, dass Du wieder Geld für Deine Kinder bekommst. Muß´wohl emotional echt und wirklich anstrengend sein, sowas.

    Ich drück Dir die Daumen und wünsche Dir viel Kraft - möge es Dir gelingen, trotzdem und genau deswegen zu lächeln!

    von Herzen

    Danjela

    Hallo Ihr Wissenden,

    wir bekommen jetzt nach einem Jahr ca. 200 € Neukundenbonus von unserem Stromanbieter erstattet.

    (Es ist nicht die Differenz, die zwischen vorausbezahltem und real verbrauchten Strom ausgerechnet wird - allerdings kommt die wohl auch noch dazu...)

    Ist das ein Einkommen, das dem JC anzugeben ist?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten...

    herzliche Grüße

    Danjela

    Hallo Ihr Wissenden,

    ich habe über 20 Jahre im öffentlichen Dienst als Sachbearbeiterin gearbeitet und letztes Jahr am 06.07.15 mein zweites Kind bekommen. Mutterschaftsgeld wurde bis 08.09.15 bezahlt. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt.

    Ich habe für mich, meinen krankgeschriebenen Ehemann, meine 14-jährige Tochter und mein Baby ALGII zum 01.09. bewilligt bekommen.

    im Dezember habe ich 1.660 € Weihnachtsgeld netto erhalten, eine Zahlung erhalten, die - tarifvertraglich geregelt - meine Betriebstreue honoriert.

    • A - Wird diese Auszahlung dann 1/1 angerechnet und mir also zu 100% abgezogen (Aufteilung auf 6 Monate = 276,66 € Abzug pro Monat?
    • B - oder wird sie auf 12 Monate aufgeteilt, die ersten 8 Monate werden nicht abgezogen, weil das Weihnachtsgeld für jeden Monat zu 1/12 angesetzt wird und nur die letzten 4 Monate 2015 (für den Zeitraum des ALG II Bezugs) schon?

    Es gibt ja auch noch Freibeträge von 100 € für Einkommen, aber wohl nur für real Erwerbstätige :( So wie sich das anliest, gilt es nicht für mich in Elternzeit, bin ja nicht erwerbstätig:

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    § 11b SGB II – Absetzbeträge (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    oder werden auf diesen Fall doch die Freibeträge angewendet?

    also A - 1660 / 12 = 138,33 € - 100 € Freibetrag = Abzug von ALG II 38,33 € pro Monat?

    Erwähnen möchte ich noch, dass ich 953 € Elterngeld bekomme, von denen aber nur 653 € angerechnet werden. Also habe ich schon einen 300 € Freibetrag gewährt bekommen und ist dann damit dieser Freibetrag schon "verbraucht"?

    herzlichen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten

    Danjela

    Hallo,

    wir (42 w, 46 m (bis 2016/04 krankgeschrieben) verh., 14 w, 4 Mon. m) haben heute unseren Hartz IV-Bescheid erhalten. Der Sachbearbeiter hat sich bei der Eingabe des Elterngelds vertippt und zu wenig angesetzt - ist klar ersichtlich, da die Nachkommastelle und zwei andere Zahlen übereinstimmen, aber eine andere (die entscheidende) eben nicht.

    Sollen wir das jetzt mitteilen oder nicht?

    Sind wir verpflichtet, den Bescheid so zu prüfen, dass wir das definitiv feststellen müssen?

    Was sagt ihr?

    Das ein Nichtmelden nicht ehrlich wäre ist uns vollkommen klar und einer der Hauptgründe, die dafür sprechen, das zurückzuzahlen.

    Vielen Dank für Eure Antworten und herzliche Grüße

    Danjela