ALG II und Bedarfsgemeinschaft mit meinem Freund

  • Huhu an Alle,

    hier meine Situation und meine Frage(n) :

    Ich beziehe Hartz 4 und möchte gerne zum 01.03.2019 zu meinem Freund ziehen,der kein Hartz 4 bezieht, sondern voll berufstätig ist. Der Mietvertrag läuft nur auf ihn. Wir haben keine Kinder und keine gemeinsamen Versicherungen oder dergleichen. Durch dieses Forum habe ich von dem sog. Probejahr erfahren und habe meinem zuständigen Job Center Mitte November einen formlosen Antrag postalisch zugestellt. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Wie soll ich mich nun verhalten? Gibt es einen Vordruck für den Antrag auf das Probejahr? Habt ihr generelle Tipps für mich bzgl des Probejahres und der Antragstellung?

    Bin seeehr dankbar für jede Hilfe.

    Viele liebe Grüße xxxxxxxxxxxxxxxxx

    LJG

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Wielang bist du denn mit deinem Freund zusammen?

    Es gibt weder Anträge für ein Probejahr, noch gibt es das Probejahr.

  • Huhu nochmal,

    danke schon mal für eure Reaktionen. Es geht darum, dass wir praktisch erstmal "auf Probe" zusammen ziehen. Dass mir also nicht direkt alle Leistungen gestrichen werden und er für meinen gesamten Lebensunterhalt inkl. Krankenversicherung etc zuständig ist. Ich habe gelesen, dass es eben für solche "Fälle" ein "Probejahr" gibt. Dann würde mir noch die Grundsicherung ohne Miete etc bleiben. Wenn ich richtig recherchiert habe. Wie ist denn das sonst geregelt? Oder heißt es offiziell einfach nicht Probejahr, sondern anders? Wir sind knapp 3 Jahre zusammen. Beantragt habe ich formlos das "Probejahr" und eben geschildert, dass ich zu ihm ziehen möchte.

  • Hallo,

    mal abgesehen, daß es sozialrechtlich kein "Probejahr" gibt, kann man dies auch nicht per Antrag "beantragen". Das Jobcenter wird bei einem Zusammenzug von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen - das ist die Regelvermutung. Dann hast Du die Möglichkeit, dieser Vermutung entgegen zu treten und zu begründen, warum Ihr noch keine Bedarfsgemeinschaft bildet: eben weil Ihr zum Beispiel im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinander wirtschaftet. Dazu reicht aber nicht die Behauptung an sich aus: oftmals wird das Amt die Angaben entsprechend überprüfen wolle - sei es durch Vorlage Deiner Kontoauszüge, den Nachweis über Zahlungen z.B. für Miete und Strom usw. usf.

    Dein "Antrag" ist also ziemlich verfehlt und es ist auch nicht verwunderlich, daß das Amt darauf auch nicht reagiert hat.

    Dann würde mir noch die Grundsicherung ohne Miete etc bleiben.

    Wieso "ohne Miete"?

    Gruß!

  • Okay, danke. Dann muss ich noch weiter recherchieren. Sollte ich dann davon ausgehen, dass bei einem Zusammenziehen mein Anspruch auf jegliche Unterstützung vom Amt verfällt? Ist das tatsächlich die Regel?

  • Dann muss ich noch weiter recherchieren.

    Warum musst du noch weiter recherchieren?

    Sollte ich dann davon ausgehen, dass bei einem Zusammenziehen mein Anspruch auf jegliche Unterstützung vom Amt verfällt? Ist das tatsächlich die Regel?

    Wenn ihr zusammenzieht und als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet, muss dein Freund die Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. einreichen, damit geprüft werden kann, ob noch Anspruch besteht.

  • Hallo!

    Gerne noch einmal Corinna

    Hallo,

    mal abgesehen, daß es sozialrechtlich kein "Probejahr" gibt, kann man dies auch nicht per Antrag "beantragen". Das Jobcenter wird bei einem Zusammenzug von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen - das ist die Regelvermutung. Dann hast Du die Möglichkeit, dieser Vermutung entgegen zu treten und zu begründen, warum Ihr noch keine Bedarfsgemeinschaft bildet: eben weil Ihr zum Beispiel im ersten Jahr des Zusammenlebens nicht miteinander wirtschaftet. Dazu reicht aber nicht die Behauptung an sich aus: oftmals wird das Amt die Angaben entsprechend überprüfen wolle - sei es durch Vorlage Deiner Kontoauszüge, den Nachweis über Zahlungen z.B. für Miete und Strom usw. usf.

    Dazu noch folgende Information und bitte lesen:

    Gruß

  • Okay, danke für die ganzen Infos :)

    Dann ruf ich am besten beim JobCenter an und dann schicken wir alles ein bzw geben alles ab was benötigt und verlangt wird.

  • Einfach im Jobcenter anrufen und sagen, dass du zum xx.xx.2019 zu deinem Freund ziehst. Dir werden dir dann einen Brief zusenden, in dem alle Unterlagen stehen die benötigt werden.

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