Anrechnung Unterhaltsnachzahlung

  • Hallo!

    Ich habe eine Frage: ich habe ab diesem Monat Hartz 4 beantragt, morgen habe ich den Termin zur Antragsabgabe. Nun habe ich vor ein paar Tagen Unterhalt von meinem Ex in Höhe von 800 Euro erhalten. Er zahlt nur unregelmäßig und immer unterschiedliche Beträge zwischen 200 und 400 Euro und im August und September habe ich gar nichts bekommen.

    Die 800 Euro sind also quasi der Unterhalt für August, September und Oktober zusammen.

    Wird das Jobcenter mir dennoch die 800 € in diesem Monat komplett anrechnen/abziehen? Oder kann ich mir Hoffnungen machen, dass es nur anteilig, also ein Drittel berücksichtigt wird?

    Lieben Dank!

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Die Frage lässt sich meiner Meinung nach mit deinen Informationen nicht beantworten. Du möchtest wissen, ob du einen Teil der 800,00 € behalten darfst. Evtl. hat das Jobcenter für die Monate August und September bereits Unterhalt angerechnet. Dies müsste aus deinen Berechnungsbögen hervorgehen. Schaue mal in die Berechnungsbögen hinein und lade diese für die Monate August, September und Oktober anonymisiert (ohne Name, Adresse, Ort des Jobcenters etc.) als PDF hier hoch.

  • Ich habe doch geschrieben dass ich den Antrag morgen erst abgebe, noch beziehe ich keine Leistungen ;) Die würde ich also erst ab diesem Monat bekommen und genau jetzt ist diese Nachzahlung gekommen und ich frage mich ob sie das für diesen Monat komplett als Einkommen anrechnen können.

  • Hallo!

    wenn man jetzt beantragt, bekommt man ab 1. November oder sehe ich das falsch? Da der Zufluss im Oktober erfolgt

    Bitte was? Das ist Unsinn, was du da schreibst. Im Oktober beantragt,

    wirkt es auf den Monat zurück und zwar komplett ab 1. Oktober.

    Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 37 SGB II beantragt werden muss, sog. Antragserfordernis. Grundsätzlich kann jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Leistungsantrag nach dem SGB II stellen. Hartz IV Leistungen sollten schnellstmöglich und unverzüglich bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit beantragt werden, da sie nur ab Beginn (also dem 1. Tag) des Monats gewährt werden, in dem sie beantragt wurden.

    Gruß

  • Hallo,

    deshalb habe ich gefragt.

    was vollkommen ok ist.

    Der Antrag soll noch im Oktober gestellt werden, womit also die Unterhaltsnachzahlung angerechnet werden könnte, weil ausstehende Unterhaltszahlungen in Sachen ALG II nicht unbedingt eine Rolle spielen.

    Im Normalfall gilt das Zuflußprinzip: Nachzahlungen aus vergangener Zeit werden dann angerechnet, wenn im Monat des Zuflusses ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt wird.


    Gruß!

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