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Bürgergeld beantragen – Antrag auf Grundsicherung stellen

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die man zwingend beantragen muss, sog. Antragserfordernis. Grundsätzlich kann jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige Bürgergeld beantragen. Dabei wirkt der Antrag auf Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wurde. Diese Regelung ergibt sich aus § 37 SGB II zur Antragserfordernis und schließt damit aus, dass Bürgergeld rückwirkend für vergangene Zeiträume vor dem Antragsmonat beantragt werden kann.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Leistungsberechtigt beim Bürgergeld sind Bürger, die einerseits in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Lebensmittelpunkt haben und erwerbsfähig sind – oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zudem muss die gesamte Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sein.

Erwerbsfähigkeit

Dabei bedeutet erwerbsfähig, dass man entweder mindestens 15 Jahre alt oder höchstens die Altersgrenze zur Rente noch nicht erreicht hat. Neben den beiden Altersgrenzen wird die Erwerbsfähigkeit dadurch definiert, dass man in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ohne dass Krankheiten oder Behinderungen dem entgegenstehen.

Hilfebedürftigkeit

Neben der Voraussetzung der Erwerbsfähigkeit kann man nur Bürgergeld beantragen, wenn man hilfebedürftig ist. Hilfebedürftigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass man nicht oder nicht über genügend Einkommen oder verwertbares Vermögen verfügt, um den Lebensunterhalt der gesamten Bedarfsgemeinschaft zu decken – wobei auch hier das Einkommen sowie Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter Anrechnung von Freibeträgen berücksichtigt wird.

Leistungen werden für ein Jahr bewilligt

Grundsätzlich werden Leistungen bei Erfüllen der Bürgergeld Voraussetzungen im Regelfall für ein Jahr bewilligt, sog. Bewilligungszeitraum. In Ausnahmefällen soll der Bewilligungszeitraum auf sechs Monate verkürzt werden. Bei weiterer Hilfebedürftigkeit muss dann ein Folgeantrag bzw. Weiterbewilligungsantrag ein paar Wochen vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums gestellt werden. 

Bürgergeld Formulare für den Antrag

Die mehrseitigen Antragsformulare, die den Jobcentern als Arbeitshilfe dienen, können direkt bei der Behörde abgeholt werden oder stehen auch auf buergergeld.org unter Bürgergeld Formulare zum Download bereit, und können direkt ausgefüllt und ausgedruckt werden. Alternativ kann der Antrag auf Bürgergeld auch – nach vorheriger Registrierung – direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit online gestellt werden.

Bürgergeld online beantragen

Mittlerweile ist der Online-Dienst der Bundesagentur für Arbeit sehr gut ausgebaut und es sind immer mehr Jobcenter. So können Hilfebedürftige das Bürgergeld auch online unter jobcenter.digital beantragen.

Beim Erstantrag sollte man allerdings berücksichtigen, dass die Anmeldung auf dem Portal eine Registrierung sowie anschließende Verifizierung erforderlich macht. Gerade wenn es schnell gehen soll, weil bspw. der Monat sich dem Ende neigt, kann man zur Fristwahrung zunächst einen formlosen Antrag stellen und anschließend den Registrierungsprozess auf jobcenter.digital fortführen – zumindest in dann sichergestellt, dass kein Monat durch eine zu späte Antragsabgabe verloren geht.

Antragsfrist wahren – Formloser Antrag ausreichend

Um die Antragsfrist zu wahren, reicht zunächst ein formloser Antrag, schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Jobcenter. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob die Unterlagen bereits komplett sind. Diese können dann später zusammengetragen und geschlossen mit den Antragsunterlagen beim Jobcenter abgegeben werden. Hinweis: Wenn die Unterlagen nicht komplett sind, kann nicht über den Antrag entschieden werden. Hier sollten Betroffene die erforderlichen Unterlagen wie Mietvertrag, Einkommensnachweise etc. zusammen mit den Antragshilfen (Bürgergeld Formulare) beim Jobcenter nachreichen.

Wo Bürgergeld beantragen?

Möchten Sie Bürgergeld beantragen ist ausschließlich das zuständige Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Zuständig ist dabei das Jobcenter für den Ort, an dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auf die Meldeadresse kommt es nicht an – Leistungen nach dem SGB II können auch ohne festen Wohnsitz, z.B. für Obdachlose, erbracht werden.

Hinweis: Der Bürgergeld Bezug setzt nicht einmal eine eigene Postanschrift voraus (BSG, Az.: B 4 AS 12/22 R), so lange Hilfebedürftige andere Möglichkeiten haben, werktäglich Mitteilungen vom Jobcenter entgegen zu nehmen, sei es durch persönliches Erscheinen beim Leistungsträger selbst oder der Empfang von Post über eine Adresse von Freunden, Familie, einer Organisation etc.

Bürgergeld Antrag einreichen

Da der Antragsteller in der Beweislast über die rechtzeitige Antragstellung ist, empfehlen wir den Antrag persönlich zu stellen und sich den Empfang (auf einer Kopie) quittieren zu lassen.

Eine andere Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen wäre beispielsweise auch ein Einschreiben, möglicherweise auch mit Rückschein. Aber ein solches Einschreiben würde nur dokumentieren, dass Post an das Jobcenter versandt worden ist, weist aber nicht nach, dass es sich tatsächlich um einen Bürgergeld Antrag handelt.

Das klingt zwar wie Schwarzmalerei, aber es ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass Unterlagen in den Jobcentern nicht mehr auffindbar waren und Anträge nicht bearbeitet wurden.

Beistand zu Terminen mitnehmen

Am sichersten ist es, persönlich und im optimalen Fall mit Begleitung, Bürgergeld beantragen zu gehen. Jeder Leistungsbezieher hat die Möglichkeit nach § 13 Abs. 4 SGB X einen persönlichen Beistand mitzunehmen.

Tipp: Wir raten dazu, dies unbedingt in Anspruch zu nehmen, da in diesem Fall ein weiterer Zeuge vorhanden ist. Grundsätzlich empfehlen wir, sich von jedem Schriftverkehr an das Jobcenter Kopien anzufertigen und sich diese dort quittieren zu lassen – dies gilt übrigens nicht nur für Bürgergeld Anträge.

Termin mit Sachbearbeiter vereinbaren

Ist der Antrag erst einmal eingereicht, dann sollte es schleunigst daran gehen, die benötigten Unterlagen zusammenzutragen und geschlossen mit den Antragsformularen einzureichen. Finanzielle Hilfen der Grundsicherung fließen erst, wenn der Antrag vollständig mit allen benötigten Nachweisen endgültig eingereicht wurde. Es liegt aber grundsätzlich eher im Interesse des Hilfebedürftigen, den Bürgergeld-Antrag schnellstmöglich vollständig abzugeben.

In der Regel läuft dies so ab, dass man einen Termin mit einem Sachbearbeiter (Integrationsfachkraft) des Jobcenters macht und alle benötigten Unterlagen zu diesem Treffen mitbringt. Bei diesem Termin wird auch gleich ein Bewerberprofil des Hilfebedürftigen erstellt, um die Vermittlungsbemühungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt der Behörde auf Branchen oder Tätigkeiten zu kanalisieren. Darüber hinaus sollten noch offene Fragen beider Seiten geklärt und die weitere Vorgehensweise nach dem Bürgergeld Antrag besprochen werden.

Bürgergeld rückwirkend beantragen

Nach aktueller Rechtslage werden Leistungen für den gesamten Monat erbracht, in dem der Antrag gestellt wird. Auch wenn erst beispielsweise am 31. Juli der Antrag gestellt wird, besteht ein Bürgergeld-Anspruch vom 01. Juli rückwirkend an, sofern Hilfebedürftigkeit besteht.

Hierzu heißt es im § 37 Abs. 2 SGB II (Antragserfordernis):

Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Um das Beispiel von oben mit Juli aufzugreifen: Dies bedeutet, dass Leistungen vor dem Monat der Antragstellung nicht gewährt werden, auch wenn bspw. schon im Juni Hilfebedürftigkeit bestanden hätte.

Einkommen des gesamten Monats zählt

Hat man noch im Monat der Antragstellung Einkommen erzielt oder erhält für vergangene Zeiträume Einkommen oder andere Gutschriften ausgezahlt (beispielsweise Steuererstattung etc.) kann es passieren, dass im Monat der Bürgergeld-Antragstellung noch keine Leistungen fließen, da der Bedarf mit dem in diesem Monat zugeflossenen Einkommen gedeckt ist.

Erhalten Sie im Monat, in dem Sie Bürgergeld beantragen, Einmalzahlungen, die keine Nachzahlungen sind (z.B: Steuererstattung), wird das gesamte Einkommen daraus mit dem Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft verrechnet. Sollte dieses ausreichen, um den Bedarf des ganzen Monats zu decken, fließen im Zuflussmonat keine Leistungen und das überschüssige Einkommen wird dem Bürgergeld Schonvermögen zugerechnet.

Handelt es sich dagegen und einmaliges Einkommen, welches eine Nachzahlung ist (bspw. Lohnnachzahlungen), so wird die gezahlte Summe auf sechs Monate aufgeteilt, was bedeutet, dass jeden Monat ein Sechstel der Einmalzahlung gegen die Leistungen verrechnet wird.

Der rückwirkende Bürgergeld-Antrag hat demnach nur für Hilfebedürftige einen Vorteil, die im gesamten Antragsmonat kein oder nur geringes Einkommen hatten, welches den Bedarf – unter Berücksichtigung der Einkommensfreibeträge – nicht deckt.

Detaillierte Informationen zum Thema Einkommensanrechnung und die aktuell geltenden Freibeträge finden Sie unter Bürgergeld Einkommen und Bürgergeld Zuverdienst – Freibeträge vom Einkommen.

Bearbeitungszeit des Bürgergeld-Antrags

Die Bearbeitungszeit eines Bürgergeld-Antrages variiert je nach Ort, Auslastung der Jobcenter und letztendlich auch der Vollständigkeit der Antragsunterlagen durch den Leistungsempfänger. Daher kann nicht verlässlich gesagt werden, mit welcher Bearbeitungsdauer gerechnet werden kann. So sind Fälle bekannt, wo die Beantragung nur wenige Tage oder Wochen gedauert hat, aber auch teilweise mehrere Monate. So sind drei Monate in Großstädten wie in Berlin keine Seltenheit.

Grundsätzlich hat das Jobcenter einen zeitlichen Rahmen von sechs Monaten, bis über einen Antrag entschieden werden muss (positiv wie negativ). Im schlimmsten Fall könnte es also so lange dauern, bis überhaupt eine Reaktion der Behörde kommen muss. Erst nach Ablauf dieser Frist kann Untätigkeitsklage eingereicht werden. Bis zur endgültigen Bearbeitung und Erstellung eines Bewilligungsbescheides kann zunächst auch ein Bürgergeld-Vorschuss beantragt werden, sofern feststeht, dass Hilfebedürftigkeit besteht.

Schnellere Bearbeitung bei Folgeanträgen

Zudem sei angemerkt, dass Wiederholungsanträge bzw. Folgeanträge (nach einem Jahr) i. d. R. schneller von Statten gehen als ein Erstantrag. Dies liegt daran, dass beim Erstantrag alle Daten zunächst auch erstmalig in die Software der Behörde aufgenommen und entsprechend belegt werden müssen. Bei einem Folgeantrag wird unter Vorlage von entsprechenden Bescheinigungen lediglich geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bürgergeld Bezug weiterhin vorliegen.

Jobcenter Übersicht

Derzeit aktualisieren wir die Datenbank für Jobcenter auf Buergergeld.org, so dass sie bereits auf unserer Seite einen Großteil der Jobcenter in Deutschland finden. Sollte Ihr Jobcenter nicht vorhanden sein, können Sie den o.g. Link der Agentur für Arbeit nutzen.

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