ALG II - nun vor Arbeitsbeginn - Anrechnung - Frage bezüglich Unterbringung

  • Hallo liebe Community, ich habe eine generelle Frage bzgl. des Beginns einer neuen Arbeit.

    Ich beziehe seit geraumer Zeit ALG II, bekomme meine Wohnung (800€ warm!) sowie den normalen Grundbedarf von 400€.
    Nun stehe ich vor dem (möglichen) Beginn einer neuen Tätigkeit.
    Der Einstiegslohn ist 9,50€ (brutto), 40 Stunden-Woche, würde ca. auf 1.520€ brutto/1116€ netto kommen.

    Falls ich den Job annehme, wie ist der weitere Verlauf mit meinem Jobcenter (noch U25)?
    Da meine Wohnung eeeextrem teuer ist(Wohnungssuche quasi chancenlos), rentiert es sich unterm Strich erstmal nicht zu arbeiten. Das ist aber nicht mein Ziel.

    Wie würden meine Finanzen aussehen?
    Sagen wir bei einem Netto Verdienst von 1100€ und Mietkosten warm von 805€.
    Wäre ich weiter beim Jobcenter oder falle ich dadurch raus? Wie sieht es mit dem Sozialamt aus, zB Wohngeld, Zuschüsse etc.?

    Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort, und bitte lasst die Frage bzgl. der Wohnung :) Sie wird bezahlt und ich finde trotz 50+ Besichtigungen keine neue günstigere (Frankfurt/M.).


    Danke im Voraus, ich hoffe ich bin hier richtig :)

  • Dein monatlicher Grundbedarf beträgt 409.00 Euro Regelleistung + 805,00 Euro Warmmiete. 1214,00 Euro wäre somit dein Bedarf. Abgezogen hiervon wird dein Gehalt in Höhe von 1100 Euro (gibt natürlich noch Freibeträge). Somit ergibt sich immer noch ein Restanspruch. Du kannst für die Berechnung auch folgenden Rechner nutzen: https://www.hartziv.org/rechner/

    Allerdings könntest du Anspruch auf Wohngeld haben. Dies solltest du bentragen, denn als ALG II Empfänger muss man vorrangige Leistungen in Anspruch nehmen und so kannst du evtl. finanzielle Engpässe vermeiden. Der Sachbearbeiter im Jobcenter würde dich hierzu vermutlich auch auffordern, denn als Sachbearbeiter hat man gern die Zustimmung bzw. Ablehnung hierrüber in der Akte.

    Alles in allem wirst du finanziell nicht schlechter gestellt, durch die Arbeitsaufnahme und Freibeträge hast du sogar noch ein paar Euro mehr.

    Für dein Einkommen würde das Zuflussprinzip gelten. Ein Beispiel: Solltest du im Mai mit der Tätigkeit beginnen und dein Gehalt im Juni bekommen, wird dies auch im Juni angerechnet. Für den Monat Mai ändert sich insofern nichts.

    Vermutlich wird die Bearbeitung des Falles wie folgt laufen:
    1. Aufhebung des aktuellen Bescheids
    2. neue vorläufige Bewilligung mit der Eingabe deines ungefähren Einkommens
    3. Du reichst monatlich deine Verdienstbescheinigungen ein und lässt deinen ALG II Anspruch nachberechnen

    Kleiner Tipp: Sage dem Sachbearbeiter, er soll dein Gehalt mit 1600 brutto und 1150 netto ins System eingeben, das könnte nervige Rückforderungen vermeiden und die zu wenige ausgezahlte Leistung würde nachbezahlt werden. Dies natürlich nur sagen, wenn du finanziell nicht auf jeden Cent angewiesen bist.

  • Vielen Dank schon mal für eure hilfreichen Antworten.
    Ich hätte noch eine Frage, da ich nun doch höchst wahrscheinlich keine Vollzeit annehme, sondern quasi Teilzeit, jedoch nur wenig mehr als 450€ Job.

    Ich wäre brutto bei: 617€
    Netto bei: 488,82€
    65 Stunden in Monat (Pausen bereits abgezogen)

    Nun habe ich meine Daten durch den von Euch empfohlenen Hartz4 Leistungsrechner gejagt.
    Mein Anspruch beträgt nun noch 846,68€.

    Bezahlt das Jobcenter dann vorrangig die Miete und ich würde dann zB die Differenz von 846,68€ und meiner Miete (805€) - also ca40€- als Regelleistung bekommen und hätte dann quasi meinen Nettolohn "für mich"?

    Oder wird es darauf hinauslaufen, dass ich anteilig die Miete an meine Vermieterin überweisen muss?

    Versteht ihr mein Dilemma?
    Also nochmal kurz:
    Zahlt Jobcenter vorrangig die Miete, und erst dann bekomme ich mögliche Regelleistung (egal ob nun 10,20,40 oder 60€) oder komm ich halt inne blöde Situation und muss anteilig von meinem Gehalt Miete zahlen, bekomme aber dann mehr Regelleistung?


    Ich bedanke mich bei jedem der sich meinem annimmt, danke vielmals liebe Leute

  • Welche Leistungen werden an Dritte überwiesen? Nur die Miete an die Vermieterin? Dann stimmt deine Berechnung.

    Wenn du allerdings weitere Direktabsetzungen vom JC an Dritte hast, dann könnte es nur anteilig gezahlt werden.


    Du könntest auch Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen stellen, somit kannst du evtl. finanzielle Engpässe bis zur ersten Lohnzahlung umgehen.

  • genau, Leistungen an dritte gehen in meinem Fall nur an meine Vermieterin (805€), und von meinem Regelsatz gehen derzeit (abgesehen von den Sanktionen) knapp 40€ an die Stadt Frankfurt, die meine Kaution vorgelegt hat.

  • Normalerweise, sofern der Sachbearbeiter alles richtig gemacht hat, sollte zuerst deine Vermieterin bedient werden, dann die Stadt Frankfurt. Allerdings kann es durchaus passieren, dass deine Vermieterin nur einen Teil der Miete überwiesen bekommt, gerade wenn es mit dem Anspruch und Absetzungen (Überweisungen an Dritte) recht knapp ist. Deshalb solltest du in jedem Fall die ersten zwei Male nachfragen, ob die Miete in voller Höhe bei der Vermieterin eingegangen ist.

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