Ich Arbeite Vollzeit - Einzug bei Mutter ALG II

  • Hallo Leute,

    Ich habe eine Problem
    Und zwar haben ich mich von meiner Parnterin getrennt. Nun ist es so ich Arbeite Vollzeit und bekommen kein Sozialgeld. Da es bei uns keine Wohnungen bzw. nicht bezahlbaren Wohnraum gibt, würde ich erst mal zu meiner mutter in ein 10qm großes zimmer ziehen können. Nun ist es so das meine Mutter Alg2 bekommt. Ich gehe auf die 30 zu und wohne seit über 10 Jahren nicht mehr bei meiner Mutter. Aber wie gesagt mir bleibt jeztt nichts anderes über.

    Nun meine Frage da ich ja nichts mit dem Amt zu tun habe, muss ich dennen ja auch nichts mitteile. Aber wie ist das, werden wir als eine BG berechnet ?
    Reicht es wenn meine Mutter und ich ein Untermitvertrag machen und ich an Sie jeden Monat Zahlungen leiste ( das ihr diese vom amt gegen gerechnet werden, ist mir bewusst) ich bitte um Hilfe. Lg und danke :)

  • Zunächst Erklärungen zur Situation!

    -- > Punkt1 - Wann liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor?

    Eine Bedarfsgemeinschaft liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. Danach muss jeder für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.

    Übergang von Bedarfsgemeinschaft in Haushaltsgemeinschaft
    Beispiel: Vollendet der Sohn, der bei seinen Eltern lebt das 25. Lebensjahr,
    so scheidet er automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft aus. Er selbst bildet eine
    Haushaltsgemeinschaft.


    Haben wir das hier unter Punkt 1.? Wirtschaftet ihr getrennt? Eigene Konten, jeder für sich?
    Dann wäre ein Mietvertrag gegeben und die Mutter müsste das dem JC angeben.

  • Hey

    Bei uns ist alles zu 100% getrennt. Konten, Möble, Hauswirtschaft.
    Wir meinst du das mit dem Mietvertrag ? also ein Untermitvertrag oder muss ich mich mit in den Mietvertrag eintragen lassen und dann zahle ich mein Anteil der Miete. Sprich bei meiner Mutter sind noch 3 Jüngere Geschwister von mit. Miete 550€

    550€ durch 5 = 110 anteil pro Person.

    Wie verfährt man da ? ich selbst möchte nichts mit dem amt zu tun haben und möchte dort auch nicht drin stehen.

    Lg und danke für die meldung :)

  • Deine Mutter muss eine Veränderungsmitteilung machen. Da du und deine Mutter keine BG bilden, ist ein Mietvertrag/Untermietvertrag nicht zwangsläufig notwendig. Es findet eine Aufrechnung der KDU nach Kopfzahl statt.

  • okay, alos wie gehe ich jetzt am besten vor ? mietvertrag machen oder nur eine meldung an,s amt, da ich dort einzieh ? wichtig wie gesagt, ich will nichts mit dem amt zu tun haben und werde auch keine daten von mir dennen geben.

  • okay, alos wie gehe ich jetzt am besten vor ? mietvertrag machen oder nur eine meldung an,s amt, da ich dort einzieh ? wichtig wie gesagt, ich will nichts mit dem amt zu tun haben und werde auch keine daten von mir dennen geben.


    Veränderungsmitteilung reicht erstmal aus. Du wirst im System als Haushaltsmitglied geführt und du musst anteilig die KdU zahlen (wie du oben schon geschrieben hast).

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