Hartz IV Leistungen sehen auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vor. Der Strom muss aus dem Regelbedarf bestritten werden. Zu beachten ist, dass nur die angemessenen Kosten für Wohnraum übernommen werden – welche Kosten als angemessen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Miete und Heizkosten – Kosten der Unterkunft und Heizung
Neben der Hartz IV Regelleistung und möglichen Mehrbedarfen übernehmen die Jobcenter die Kosten der gesamten Bedarfsgemeinschaft für Wohnen. Hierzu zählen Miete sowie Nebenkosten inklusive der Heizkosten. Strom müssen Betroffene hingegen aus dem Hartz IV Regelsatz selbst zahlen.
Stromkosten sind keine KdU
Kosten für Strom sind Teil des Regelsatzes und werden nicht vom Jobcenter gezahlt – mit Ausnahme der Kosten für Allgemeinstrom über die Nebenkostenabrechnung oder wenn Warmwasser dezentral erwärmt wird (Mehrbedarf Warmwasseraufbereitung).
Nur in den Fällen, in denen den Hilfebedürftigen eine Stromsperre durch den Energieversorger droht oder der Strom bereits abgestellt wurde, greift das Jobcenter ein und gewährt die Nachzahlung der ausstehenden Stromrechnung als zinsloses Hartz IV Darlehen, welches dann vom Regelbedarf abgetragen werden muss.
Angemessene Wohnung
Bei den Wohnkosten übernehmen die Jobcenter nur die Kosten, die angemessen sind. Hierbei richtet sich die Angemessenheit des Wohnraums und der Miete nach den örtlichen Richtlinien bzw. Mietspiegeln. Leider werden diese Richtlinien nicht regelmäßig angepasst, so dass die steigenden Mietpreise nicht entsprechend bei den Jobcentern berücksichtigt werden und viele Hartz IV Betroffene Differenzen bei den Mietzahlungen aus dem Regelsatz dazusteuern müssen.
Unangemessene Wohnkosten
Sind die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht angemessen oder in Teilen nicht angemessen, werden Betroffene zur Senkung der Wohnkosten auf eine angemessenes Maß – bspw. Umzug – aufgefordert. Können die KdU nicht gesenkt werden bzw. werden nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten gesenkt, müssen Hartz IV Beziehende den unangemessenen Teil der Wohnkosten aus dem Regelsatz selbst zahlen.
Nebenkosten bei Hartz IV
Die Nebenkosten sind fester Bestandteil der Wohnkosten. Da es hier um ein ziemlich komplexes Thema handelt, haben wir dieses der Übersicht halber in einzelnen Fachartikeln abgehandelt.
- Welche Nebenkosten werden von Hartz IV gedeckt?
- Heizkosten
- Brennstoffbeihilfe (bei Heizung mit Öl, Holz, Kohle etc.)
- Nebenkostennachzahlung
- Nebenkostenerstattung
Grundlegende Informationen zu Nebenkosten sowie Fristen etc. finden Sie auf unserer Partnerseite mietrecht.de. Hier werden alle Informationen rund um die Neben- und Heizkosten bei Mietwohnungen erschöpfend und detailliert behandelt. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.mietrecht.de/nebenkostenabrechnung/
Mietkaution bei Hartz IV Bezug
Die Mietkaution ist meist fester Bestandteil zur Erfüllung des Mietvertrages weshalb Jobcenter eine darlehensweise Mietkaution gewähren müssen – sofern die zu anmietende Wohnung vom Jobcenter als angemessen anerkannt und genehmigt wurde. Lesen Sie hier bitte weiter:
Umzug bei Hartz IV
Bei Bezug von Hartz IV Leistungen muss ein Umzug vom Jobcenter im Vorfeld immer genehmigt werden. Wird dies nicht getan bzw. genehmigt das Jobcenter einen Umzug nicht, werden auch die Folgekosten nicht übernommen. Aber auch das Jobcenter selbst kann Leistungsbezieher zu einem Umzug auffordern, um die Kosten der Unterkunft und Heizung zu senken.