Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die Personen mit geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete bzw. zu den Kosten des selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Rechtsanspruch auf Wohngeld
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Miet- und Kaufpreise für Immobilien steigen: Nicht nur Arbeitssuchende, sondern auch Geringverdiener leiden darunter und müssen sich vielfach fragen, ob sie ihre Miete am Ersten des Monats zahlen können.
Damit einkommensschwächere Haushalte bezüglich ihrer Wohnkosten unterstützt werden können, führte die BRD 1965 einen staatlichen, nicht zurückzuzahlenden Wohnkostenzuschuss – das Wohngeld – ein. Mit der Deutsch-Deutschen-Wiedervereinigung konnten ab 1991 auch die Bürger der neuen Bundesländer Wohngeld beantragen.
Sofern die gesetzlichen Bestimmungen nach dem geltenden Wohngeldgesetz erfüllt werden, haben Deutsche sowie Ausländer mit aktueller Aufenthaltserlaubnis einen Rechtsanspruch auf Wohngeld und das kommt nicht nur Wohnungsmietern, sondern auch selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zugute.
Hartz IV oder Wohngeld – Wann gibt es was?
Wenn das Einkommen nicht genügt, um die Miet- sowie alle anderen notwendigen Lebensunterhaltskosten zu decken, liegt es nahe, sich Hilfe von staatlicher Seite zu suchen, doch soll nun Wohngeld oder Hartz IV beantragt werden? Arbeitslosengeld II und Wohngeld haben nur eines gemeinsam: Beide Leistungen dienen der Unterstützung einkommensschwacher Personen.
Wohngeld immer vorrangig
Wohngeld lässt sich nur beantragen, wenn Einkommen vorhanden ist, das dem Mindesteinkommen entspricht.
Bei Hartz IV handelt es sich hingegen um eine Sozialleistung, die sowohl an einkommenslose als auch an einkommensschwache Personen als aufstockende Leistung gezahlt wird. Der Leistungsempfang verlangt den Beziehern von Hartz IV jedoch einiges ab. Erfüllen sie die ihnen auferlegten Pflichten (Ortsanwesenheit, Meldepflichten, nachweisliche Bewerbungsbemühungen etc.) nicht, kann das Jobcenter sie sanktionieren, indem es ihnen die Bezüge kürzt.
Wichtig: Kann eine Hilfebedürftigkeit durch die Bezuschussung von Wohngeld verhindert werden, steht die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 erst an zweiter Stelle, wie in § 7 WoGG eindeutig festgelegt ist.
Alle wichtigen Informationen rund um den Antrag auf Wohngeld und ein Antragsmuster erhalten Sie unter Wohngeldantrag – Wohngeld 2023 beantragen.
Mindesteinkommen beim Wohngeld
Um das Mindesteinkommen zu errechnen, das für einen Wohngeldantrag unabdingbar ist, kann eine simple Formel herangezogen werden:
Hartz IV Regelsatz (falls vorhanden zuzüglich Mehrbedarf) + Warmmiete (Heizkosten inbegriffen)
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Hartz IV Regelsatz 449 Euro für alleinstehende Personen. Ein Mehrbedarf entsteht beispielsweise bei Krankheiten oder Behinderungen, weil Betroffene zumeist Extrakosten zu tragen haben.
Anspruch auf Mehrbedarf besteht übrigens auch für Schwangere, Alleinerziehende oder bei dezentraler Warmwasserversorgung. Eine Übersicht aller Mehrbedarfe und weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Hartz IV Mehrbedarf.
Einkommensgrenzen beim Wohngeld
Wohnraum ist überall unterschiedlich teuer: In manchen Städten herrschen moderate Quadratmeterpreise, in anderen müssen Mieter oder Käufer schon sehr viel mehr ausgeben, um sich eine Wohnung oder ein Haus leisten zu können.
Aus diesem Grund sind die Städte und Gemeinden in 7 verschiedene Mietstufen eingeteilt. Mietstufe I entspricht dem günstigsten und Mietstufe VII dem teuersten Wohnraum. München oder Hamburg sind zwei Beispiele für Städte mit Mietstufe VII: Personen, die dort leben, haben das höchste Einkommen, mit dem Wohngeld gewährt wird.
Die Frage, ob ein Antrag auf Wohngeld Erfolg hat, richtet sich demnach nicht nur nach dem Einkommen, sondern auch nach dem lokalen Mietpreisdurchschnitt, der mit dem Einkommen ins Verhältnis gesetzt wird.
Eine Übersicht über die Mietstufen erhalten Sie auf wohngeld.org unter Wohngeld Einkommen 2022 – Wohngeldtabelle – Freibeträge – Einkommensgrenzen.
Höhe des Wohngeldes
Ob jemand Wohngeld in Anspruch nehmen kann und wie hoch dieses ausfällt, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Mit dem kostenlosen Wohngeldrechner 2023 auf wohngeld.org kann die Höhe des individuelle Wohngeldanspruchs ganz einfach online berechnet werden.
Wohngelderhöhung 2022
Zum Jahresbeginn 2022 wurde das Wohngeld erstmalig automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst und im Schnitt um ca. 13 Euro erhöht.
Sinn und Zweck dieser Entscheidung des Bundesrats vom 28. Mai 2021 ist die Beibehaltung der realen Kaufkraft und die Sicherstellung, dass Familien und ältere Menschen in ihrem Wohnumfeld bleiben können.
Wohngelderhöhung 2021
Zum 01.01.2021 wurde das Wohngeld indirekt erhöht. Aufgrund einer pauschalen CO2-Komponente, die nach Anzahl der Haushaltsmitglieder im Wohngeld-Haushalt gewährt wird, erhöht sich das Höchsteinkommen, bei dem noch ein Wohngeldanspruch besteht. Durch diese Erhöhung steigt das Wohngeld in 2021 um durchschnittlich 15 Euro monatlich je Haushalt und nach Angaben der Bundesregierung profitieren etwa 670.000 Menschen zusätzlich von dieser Regelung.
Wohngeldreform 2020
Zum 01. Januar 2020 erfolgte die erste Wohngelderhöhung seit 2016. Auf Grund des enormen Anstiegs der Mieten beschloss die Bundesregierung ein Gesetz, das höhere Wohnkostenzuschüsse für Personen mit geringen Einkommen vorsieht. Zudem wurde mit der Mietstufe 7 eine höhere Mietstufe für Städte mit besonders hohen Wohnkosten eingeführt.
Aktuelle Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie hier: Wohngeld 2022 nach dem Wohngeldgesetz
Hartz IV schließt Förderung durch Wohngeld aus
Seit dem 1. Januar 2005 – Einführung des ALG II – wird Wohngeld nur noch Nicht-Transferleistungsbeziehenden gewährt, da bei ihnen die Unterkunftskosten von der Transferleistungsstelle berücksichtigt werden. Als Transferleistungen gelten insbesondere
- ALG II
- Sozialhilfe
- Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung
Bei Bezug von Hartz IV / ALG II werden die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter abgedeckt.
Wohngeld zusätzlich zum ALG I
Bezieher von Arbeitslosengeld I haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Im Gegensatz zu ALG II handelt es sich bei ALG I um eine Versicherungsleistung, die sich in der Höhe nach dem zuletzt verdienten Einkommen richtet. In der sich jeweils individuell ergebenden Summe ist keine Wohnkostenpauschale inbegriffen. Sollte das Arbeitslosengeld I also zu gering ausfallen, lohnt es sich, Wohngeld zu beantragen.
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitslosengeld I erhalten Sie im Ratgeber von jobrecht.de.
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Kurz und Knapp: Wohngeld oder Hartz IV?
Wer hat Anspruch auf Wohngeld 2022?
Bis auf Empfänger von Transferleistungen wie bspw. Hartz IV oder Sozialhilfe hat jeder einkommensschwache Bürger, der über ein gewisses Mindesteinkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt, hat Anspruch auf Wohngeld. Das Mindesteinkommen errechnet sich so:
Hartz IV Regelsatz (zzgl. Mehrbedarf falls vorhanden) + Warmmiete
Kann man Arbeitslosengeld und Wohngeld bekommen?
Hartz IV und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Beim Wohngeld handelt es sich ausschließlich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten, wohingegen Hartz IV Leistungen neben Kosten für die Unterkunft auch die Kosten der Lebenshaltung einschließen.
Wann Wohngeld, wann Hartz 4?
Ob Anspruch auf Hartz IV oder Wohngeld besteht, hängt von der Lebenssituation der betreffenden Person ab und ob bereits eigenes Einkommen vorhanden ist. Grundsätzlich ist Wohngeld vorrangig gegenüber Hartz IV zu beantragen.
Wer zahlt Wohngeld bei Hartz 4?
Bei Bezug von Hartz IV wird kein Wohngeld gezahlt. Leistungsbezieher haben stattdessen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) durch das Jobcenter.
Zuletzt aktualisiert: 14.01.2022