Zum Inhalt springen

Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid vom Jobcenter

Bürgergeld Widerspruch Vorlage (Muster)

Jobcenter machen viele Fehler, wie auch regelmäßig die Statistiken zu Widersprüchen und Klagen zeigen. Leider gehen diese in den meisten Fällen zu Lasten von Betroffenen, die ihr Existenzminimum mit Bürgergeld Leistungen sicherstellen müssen.

Doch diese Fehler muss man nicht hinnehmen, denn gegen jeden Bescheid des Jobcenters – der ein Verwaltungsakt ist – kann binnen eines Monats ab Zugang des Bescheides Widerspruch erhoben werden. Diese Möglichkeit des Widerspruchs gegen Bürgergeld Bescheide des Jobcenters sollten Bedürftige auch unbedingt nutzen!

Wichtig: Gegen bloße Einladungen vom Jobcenter ohne Rechtsbehelfsbelehrung kann kein Widerspruch erhoben werden, da es sich nicht um einen Bescheid handelt, der direkte Auswirkungen auf die Leistungen des Bürgergeld-Bedürftigen hat.

Widerspruchsfrist

Die Widerspruchsfrist gegen einen Jobcenter Bescheid beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Ist keine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid vermerkt – was durchaus vorkommt – hat der Betroffene sogar 12 Monate Zeit um Widerspruch zu erheben (§ 58 VwGO).

Grundsätzlich gilt ein Bescheid am 3. Tag nach Aufgabe des Jobcenters zur Post als zugestellt (Bekanntgabefrist nach § 122 Abs. 2 AO). Es ist daher überaus wichtig, sich das Datum des Empfangs des Bürgergeld Bescheides auf dem Schriftstück zu notieren und auch den Briefumschlag mit dem Poststempel aufzubewahren. Gerade wenn der Bescheid später ankommt, beispielsweise durch einen Streik bei der Post etc., kann der Bedürftige hierdurch glaubhaft machen, dass er den Bescheid später erhalten hat.

Berechnung der Frist

Beispiel: Der Bürgergeld Bedürftige bekommt einen Bewilligungsbescheid mit (Aufgabe-) Datum vom 08.01.2024. Dieser gilt am 11.01.2024 als zugestellt, womit die Fristrechnung ab dem 12.01.2024 beginnt. Der Widerspruch muss demnach spätestens am 11.02.2023 beim Jobcenter eingehen.  

Fristende ist Wochenende oder Feiertag

Fällt das Fristende für den Widerspruch auf ein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag bis 24:00 Uhr.

Widerspruch als erster Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist der erste Rechtsbehelf, den Bürgergeld Bedürftige gegen die vom Jobcenter erlassenen Bescheide haben. Auf diesen Rechtsbehelf muss das Jobcenter auch zwingend im Bürgergeld Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung hinweisen – und ebenso, in welcher Frist der Widerspruch beim Jobcenter erhoben werden kann.

Tipp: Ein Widerspruch muss zunächst keine Begründung enthalten, um fristgerecht zu sein. Es ist also auch zunächst möglich, fristwahrend sein Veto ohne Begründung zu erheben und zu vermerken, dass die Begründung kurzfristig nachgereicht wird. Allerdings muss der Widerspruch dann schnellstmöglich begründet werden, da das Jobcenter sonst nicht tätig wird bzw. nur nach Aktenlage entscheiden kann, was zu keinem als dem bisherigen Ergebnis führen würde.

So läuft das Widerspruchsverfahren

  1. Hilfebedürftiger erhält einen Bescheid (Verwaltungsakt) des Jobcenters, der in seinen Augen Fehler enthält
  2. Bescheid wird fristgerecht mit dem Widerspruch angefochten
  3. Jobcenter prüft erneut die Entscheidung zum angefochtenen Bescheid
  4. Innerhalb von drei Monaten muss das Jobcenter einen Widerspruchsbescheid (Verwaltungsakt) als Entscheidung über den Widerspruch erlassen. Sollte das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten einen Widerspruchsbescheid erlassen, kann Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden. Damit wird das Jobcenter darauf verklagt, tätig zu werden. 
  5. Schafft der Widerspruchsbescheid keine oder nur teilweise Abhilfe, bleibt nur noch die Klage gegen das Jobcenter vor dem Sozialgericht. Ein weiterer Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid ist nicht mehr möglich.

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung

Trotz Widerspruch (und ggf. anschließender Klage) ist der Bürgergeld Bescheid erst einmal bindend, da er gemäß § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte der Hilfebedürftige durch den fehlerhaften Bescheid in eine existentielle Notsituation geraten, etwa, weil er einen Ablehnungsbescheid zum Bürgergeld erhalten hat, kann nach § 86b SGG (parallel zum Widerspruch) ein Eilantrag (Einstweiliger Rechtsschutz) beim Sozialgericht eingereicht werden.

Widerspruchsfrist abgelaufen, was tun?

Ist die Widerspruchsfrist abgelaufen, ist der Bescheid rechtskräftig. Die einzige Möglichkeit, die dann noch bleibt um den Bescheid anzufechten, ist innerhalb eines Jahres der Überprüfungsantrag.

Schematischer Ablauf des Widerspruchsverfahrens

Im folgenden Schaubild haben wir den Ablauf des Widerspruchsverfahrens gegen Verwaltungsakte des Jobcenters (Leistungsbescheid, Aufhebungsbescheid, Sanktionsbescheid, Rückzahlungsbescheid etc.) auch noch einmal grafisch dargestellt. Auf Spezialfälle, wie beispielsweise Überprüfungsanträge oder Sprungrevisionen, wird der Einfachheit halber nicht eingegangen.

Widerspruch im SGB II gegen Bürgergeld Bescheid Jobcenter Schema

Schriftform oder mündlich zu Protokoll

Schriftlicher Widerspruch

  • Das Schreiben muss an das Jobcenter gerichtet sein. (Nennung als Empfänger.)
  • Es muss zu erkennen sein, von wem der Widerspruch kommt. (Name & Anschrift des Senders.)
  • Angabe der Bedarfsgemeinschaft-Nummer.
  • Im Text sollte dann genau angegeben werden, weshalb Widerspruch erhoben wird (Begründung).

Mittlerweile ist es auch möglich, über den Onlinedienst jobcenter.digital einen Widerspruch online zu verfassen, sofern das eigene Jobcenter an diesen Dienst angeschlossen ist.

Tipp: Sollte der Widerspruch per Post gesendet werden, empfehlen wir, den Brief als Einschreiben für einen besseren Nachweis über den fristgerechten Zugang. Da aber ein Einschreiben-Nachweis nichts über den Inhalt aussagt, empfehlen wir, auch beim Einpacken des Briefes in den Umschlag einen Zeugen zur Seite zu haben. Bei persönlicher Abgabe des schriftlichen Widerspruchs sollte man sich die Abgabe quittieren lassen. Generell empfehlen wir, immer mit einem Zeugen zum Jobcenter zu gehen.

Mündlicher Widerspruch zu Protokoll

Der mündliche Widerspruch wird in diesem Fall von einem Jobcenter-Mitarbeiter schriftlich zu Protokoll aufgenommen, dazu ist er nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet. Nachdem der Inhalt vom Mitarbeiter aufgenommen wurde, muss der Antragsteller die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen.

  • Mündlichen Widerspruch im Beisein eines Zeugen / Beistand erheben
  • Vor Unterschrift genau prüfen, ob der JC-Mitarbeiter alles richtig und vollständig aufgenommen hat
  • Man sollte sich in jedem Fall eine Kopie des Schreibens aushändigen lassen.

Wir raten dringend davon ab, einen mündlichen Widerspruch zu erheben. Insbesondere wenn es sich um kompliziertere Anliegen handelt, kann es passieren, dass man unter Druck gerät und möglicherweise wichtige Bestandteile auslässt oder sich andere Fehler einschleichen. Es ist immer besser, den Widerspruch in Ruhe zu formulieren und entweder schriftlich zu verschicken oder über jobcenter.digital online zu versenden.

Kosten des Widerspruchverfahrens

Der Widerspruch gegen einen Bescheid beim Jobcenter ist kostenfrei und kann auch ohne Anwalt erhoben werden. Möchte man einen Anwalt mit der Sache beauftragen, besteht für Bürgergeld Bedürftige die Möglichkeit der Beratungshilfe – hier darf der Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit lediglich 15 Euro pauschal verlangen, das restliche Honorar übernimmt der Staat.

Ein Drittel Erfolgsquote bei Widersprüchen

Sollten Sie Zweifel an der Korrektheit eines Bescheides des Jobcenters haben, sollten Sie unbedingt Widerspruch erheben. Die Statistiken über Jahre zeigen, dass Jobcenter viele Fehler machen und sich der Widerspruch lohnt, immerhin werden rund 33 Prozent aller Widerspruchsverfahren ganz oder teilweise zu Gunsten der Bürgergeld Bedürftigen entschieden – letzter Abruf der Zahlen: Februar 2024).

Die häufigsten Ursachen für fehlerhafte Bürgergeld Bescheide seitens der Jobcenter sind eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung sowie fehlerhafte Rechtsanwendung – dies bezieht sich in den meisten Fällen auf die Anrechnung des Einkommens sowie Vermögens, der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Leistungskürzungen durch Sanktionen.

Muster Widerspruch (Vordrucke) zum Download

Für verschiedene Bescheide stellen wir Widersprüche als Muster zur Verfügung, die kostenfrei genutzt werden können. Zunächst nur als Word-Datei, künftig auch als PDF, welches direkt am PC ausgefüllt werden kann.

  1. Muster Widerspruch Bürgergeld Einkommen
  2. Muster Widerspruch KdU Bürgergeld
  3. Muster Widerspruch Bürgergeld Mehrbedarf Warmwasser
  4. Muster Widerspruch gegen Bürgergeld Rückforderung
  5. Muster Widerspruch gegen Kooperationsplan als Verwaltungsakt
Schlagwörter: