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Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X bietet im deutschen Sozialrecht jedem Betroffenen die Möglichkeit, einen nicht rechtskonform erlassenen Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde überprüfen zu lassen.

Dies ist auch dann möglich, wenn der Verwaltungsakt bereits bestandskräftig geworden ist und/oder (Widerspruchs-) fristen bereits verstrichen sind.

Das Wichtigste in Kürze

Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag?

Der Überprüfungsantrag kann formlos gestellt werden und muss direkt an die Stelle gehen, die den zu beanstandenden Bescheid verschickt hat. Es muss klar daraus hervorgehen mit welcher Entscheidung der Betroffene nicht zufrieden ist. Nutzen Sie unser Formular zum kostenlosen Download.

Wann ist ein Überprüfungsantrag möglich?

Ein Überprüfungsantrag ist möglich, wenn ein Leistungsbezieher die Widerspruchsfrist verpasst hat und mit einem Bescheid des Leistungsträgers nicht einverstanden ist. Geht es dabei um den Bezug von Hartz IV oder Sozialhilfe muss der Betroffene eine Ein-Jahres-Frist einhalten.

Sinn und Zweck

Gegen einen Bescheid vom Jobcenter oder einer anderen Leistungsbehörde können Leistungsbezieher innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Ist diese Frist abgelaufen, wird der Bescheid nach § 77 SGG bestandskräftig und damit unanfechtbar. Somit scheidet auch die Klage vor dem Sozialgericht gegen diesen Bescheid aus.

Wie Sie innerhalb der Frist widersprechen und Klage einreichen erfahren Sie unter Hartz IV Klage gegen Jobcenter und Hartz IV Widerspruch.

Einzige Möglichkeit nach Ablauf der Widerspruchsfrist

Nun bleibt nur noch der Überprüfungsantrag. In der Praxis findet dieser am häufigsten Anwendung, wenn Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II davon überzeugt sind, dass Ihnen nicht die Leistungen zugesprochen wurden, die ihnen zustehen, Leistungskürzungen stattfanden oder wenn unberechtigterweise Beitragsforderungen an den Betroffenen gestellt wurden und dieser dadurch benachteiligt ist.

Daher ist in Verbindung mit dem Überprüfungsantrag auch oft von Aufhebungs- und Erstattungsverfahren die Rede.

Ein erfolgreich durchgegangener Überprüfungsantrag bedeutet für den Betroffenen, dass der beanstandete Verwaltungsakt zurückgenommen und eine neue Entscheidung getroffen wird.

Wer kann einen Überprüfungsantrag stellen?

Den Überprüfungsantrag kann jeder Betroffene eines erlassenen Bescheids selber stellen.

Durch die Stellung des Überprüfungsantrages wird automatisch ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet, welches mit einem neuen Bescheid (Überprüfungsbescheid) endet.

Wie stelle ich einen Überprüfungsantrag?

Der Überprüfungsantrag ist frei von Formen oder Fristen. Er muss direkt an die Stelle bzw. das Jobcenter geschickt werden, die den zu beanstandenden Verwaltungsakt zuvor erlassen hat.

Dies gilt gemäß eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG-Urteil vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 133/11 R) auch, sofern der Betroffene zwischenzeitlich umgezogen und ein anderes Jobcenter aktuell für ihn zuständig ist.

Tipp: Der Betroffene sollte in seiner Begründung zum gestellten Überprüfungsantrag klar hervorbringen, mit welcher Entscheidung oder mit welchem Erlass er nicht einverstanden ist.

Gesamter Bescheid kann überprüft werden

Es sollte allerdings jedem Betroffenen klar sein, dass sich das Jobcenter bei seiner Überprüfung nicht nur auf die vom Betroffenen vorgebrachten Einwände beschränken muss.

Denn mit einem Überprüfungsantrag wird der gesamte Verwaltungsakt auf seine Richtigkeit überprüft, was schlussendlich auch zum Nachteil des Antragstellers führen könnte – wenn das Jobcenter andere Fehler aufdeckt, die zugunsten des Betroffenen gemacht wurden.

Jahresfrist für Überprüfungsantrag bei Leistungen nach SGB II

Grundsätzlich liegt die Frist für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGX X bei 4 Jahren. Diese Frist wird aber bei Verfahren rund um Hartz IV aufgrund des § 40 Abs. 1 S. 2 auf ein Jahr reduziert. Hierzu heißt es im betreffenden Satz:

anstelle des Zeitraums von vier Jahren nach Absatz 4 Satz 1 ein Zeitraum von einem Jahr tritt.

Beispiel: Gibt der Betroffene einen Überprüfungsantrag am 16.12.2022 beim Jobcenter ab (Eingang beim Jobcenter), so wäre der 01.01.2022 maßgeblich für die Fristrechnung, so dass der Antrag Leistungen bis längstens 01.01.2021 berücksichtigen würde.

Wie lange hat das Jobcenter Zeit um über den Überprüfungsantrag zu entscheiden?

Reicht ein Betroffener einen Überprüfungsantrag ein, so hat das zuständige Jobcenter nach § 88 SGG sechs Monate Zeit um über den Überprüfungsantrag zu entscheiden.

Im Falle eines Widerspruchs liegt die Frist bei drei Monaten.

Ist dieser Zeitraum erfolglos verstrichen, kann der Betroffene beim Sozialgericht schriftlich oder persönlich zu Protokoll eine sog. Untätigkeitsklage erheben.

Download – Überprüfungsantrag kostenlos herunterladen

Hier können Sie einen von uns bereitgestellten Überprüfungsantrag kostenlos als PDF Formular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und bei ihrem zuständigen Jobcenter unterschrieben einreichen:

Können mir durch einen Überprüfungsantrag Nachteile entstehen?

Theoretisch ja, da der gesamte zuvor erlassene Verwaltungsakt beim Überprüfungsantrag überprüft wird und dabei das aktuell herrschende Recht Anwendung findet, können dem Betroffenen auch Nachteile entstehen.

Beispiel: Wurden ihm im Rahmen des Verwaltungsakts, den er mit dem Überprüfungsantrag anfechtet, bestimmte Leistungen zugesprochen, die er aufgrund des aktuellen Rechts nicht mehr bekäme, so würden ihm diese gestrichen.

Eine Prüfung des aktuellen Rechts ist vor Stellung eines Überprüfungsantrags daher unabdingbar um Nachteile des Betroffenen zu vermeiden.

Was ist wenn der Überprüfungsantrag abgelehnt wurde?

Sollte der Überprüfungsantrag abgelehnt werden, so kann der Betroffene gegen die Ablehnung Widerspruch erheben. Im Ablehnungsbescheid wird auf die dann geltenden Rechtsbestimmungen hingewiesen.

Gegen den Widerspruchsbescheid mit der Ablehnung kann der Betroffene den Klageweg vor den Sozialgerichten bestreiten.

Mehr zum Ablehnungsbescheid und wie Sie nun vorgehen erfahren Sie unter Ablehnungsbescheid zu Hartz IV Leistungen vom Jobcenter erhalten?

Letzte Aktualisierung: 08.08.2022