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Telekom Sozialtarif

Älterer Mann spricht am Telefon

Der Sozialtarif wird von der Telekom nur auf Antrag gewährt und ist eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens. Das Formular kann angefordert oder direkt in einer Telekom Niederlassung abgeholt werden und ist mit den erforderlichen Nachweisen wieder zurückzusenden.

Voraussetzungen

Um den Sozialtarif der Telekom zu erhalten, muss man entweder einen Nachweis über die GEZ-Befreiung vorweisen oder Bezieher von Ausbildungsförderung (BAföG) oder Bürgergeld sein. Bei Studenten sind meist die beide Voraussetzungen Rundfunkgebührenbefreiung sowie BAföG gegeben.

Unabhängig von Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder sozialen Leistungen haben auch Personen mit einem Grad der Behinderung von 90 Prozent Anspruch auf den Sozialtarif. Hierzu zählen die blinden, gehörlosen und sprachbehinderte Menschen.

Höhe der Vergünstigung

Die Vergünstigung der Telekom beträgt bei dem im ersten Absatz genannten Personenkreis 6,94 Euro netto. Im zweiten Absatz genannte Personen können eine Vergünstigung von 8,72 Euro netto erhalten.

Diese Vergünstigung bezieht sich immer auf einen Abrechnungszeitraum (Rechnungszeitraum) und wird nicht teilweise gewährt oder auf andere Zeiträume übertragen. Zudem wird der Sozialtarif nur an Privatpersonen mit eigenem Telekom Anschluss gewährt, die den o.g. Voraussetzungen entsprechen.

Bescheinigungen an die zuständige T-Com Niederlassung

Seit dem 01.04.2005 wird die Bescheinigung über die GEZ-Befreiung nicht mehr von den Sozialämtern sondern direkt von der Gebühreneinzugszentrale ausgestellt.

Bei Studenten gilt: Als Nachweis über den Bezug von Ausbildungsförderung reicht der BAföG Bescheid aus.

Bei Bürgergeld Empfängern: Bei Bezug von Bürgergeld muss der Bewilligungsbescheid vorgelegt werden.

Bei behinderten Antragstellern: Für den Nachweis einer Behinderung muss eine Kopie des Behindertenausweises mitgeschickt werden.

George Rudy/ shutterstock.com