Sich gegen Hartz IV Bescheide und Maßnahmen zu wehren, hat Erfolg. Fast jede zweite eingereichte Klage von Betroffenen ist den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit für April 2013 erfolgreich, indem ihr ganz oder zumindest teilweise stattgegeben wird. Lediglich 1.162 von den abgegangenen 10.967 Klagen wurden abgewiesen, was einer Quote von knapp über neun Prozent entspricht. 44 Prozent der Klagen können Hartz IV Bezieher ganz oder teilweise mit Hilfe der Sozialgerichte zu ihren Gunsten verbuchen, in 45 Prozent aller Fälle einigte man sich außergerichtlich. Auch bei Widersprüchen ist eine Erfolgsquote von über 35 Prozent zu verzeichnen.44 Prozent der Hartz IV Klagen sind erfolgreich