Die Mutter meinte es sicherlich gut: Aber den Sohn im Testament mit 240.000 Euro zu bedenken und festzulegen, dass nur so viel Geld gezahlt wird, dass der Staat weiterhin mit Arbeitslosengeld II für den Lebensunterhalt aufkommen muss, geht dann doch zu weit. Das JobCenter Dortmund stellte daraufhin die Zahlung ein. Ein Schritt, der vom Sozialgericht Dortmund als rechtens bewertet wurde. Die Freiheit beim Testament dürfe nicht so weit gehen, dass Annehmlichkeiten aus dem Erbe finanziert werde könnten, für alles andere aber der Steuerzahler aufkommen müsse (Aktenzeichen: S 29 AS 309/09 ER, Urteil vom 25. September 2009).Arbeitslosengeld II lässt sich auch per Testament nicht erzwingen