Eigenheim: Jobcenter muss bei Hartz IV im Ausnahmefall Baufinanzierung abzahlen
In Ausnahmefällen muss das Jobcenter bei Hartz IV Bezug auch die Übernahme der Tilgung zur Baufinanzierung als Zuschuss übernehmen, so die Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts (L 6 AS 422/12 vom 29.10.2014).Eigenheim: Jobcenter muss bei Hartz IV im Ausnahmefall Baufinanzierung abzahlen