Neue Pfändungstabelle: Höhere Freigrenzen ab 01.07.2019
Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre zum 1. Juli erhöht. Dabei werden die Freigrenzen unter Berücksichtigung des steuerlichen Grundfreibetrags für das gesetzliche Existenzminium angepasst. Zum 1. Juli 2019 haben sich die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erneut um etwa 4 Prozent erhöht.Neue Pfändungstabelle: Höhere Freigrenzen ab 01.07.2019