Hartz IV: Jobcenter zahlt Gymnasiastin Schulreise nicht
Mittels der Bildungs- und Teilhabeleistungen soll es jedem bedürftigen Kind oder Jugendlichen aus sozialschwachen Verhältnissen ermöglicht werden, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Soweit die Theorie. Als eine Schülerin jedoch die Kostenübernahme für eine Studienreise beantragte, machte ihr das Jobcenter einen Strich durch die Rechnung.Hartz IV: Jobcenter zahlt Gymnasiastin Schulreise nicht