Hartz IV Urteil: Schrottverkauf ist gewerbsmäßige Tätigkeit
Schrottverkauf kann als gewerbliche Tätigkeit zählen. Von den daraus resultierenden Einnahmen ist der Einkommensfreibetrag von 100 Euro abzusetzen. Dies entschied das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem… Hartz IV Urteil: Schrottverkauf ist gewerbsmäßige Tätigkeit