Der Europäische Gerichtshof urteilte kürzlich, dass arbeitslose EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV Leistungen haben können, wenn ihre Kinder hierzulande eine Schule besuchen. Europas oberstes Gericht… EuGH: Hartz IV Anspruch für EU-Bürger mit Schulkindern
Im Regelfall stehen wohnungslosen Ausländern nicht ohne Weiteres Hartz IV Leistungen zu. Anders jedoch in einem Fall des Sozialgerichts Düsseldorf: In Zeiten der Krise muss… Corona-Krise: Obdachlose EU-Bürger bekommen Hartz IV
EU-Bürger in Deutschland können ohne Aufenthaltsrecht keine Sozialleistungen beantragen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Vorlage des Sozialgerichts (SG) Darmstadt ab. Die Vorlage sei unzureichend begründet und somit als unzulässig zu betrachten.
Menschen aus der ganzen Welt kommen in die Bundesrepublik, um Arbeit zu finden und gemeinsam zur stabilen wirtschaftlichen Lage Deutschlands beizutragen. EU-Bürger, die ohne Arbeit nach Deutschland kommen, haben jedoch keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen, wenn sie sich allein zur Arbeitssuche in der Bundesrepublik aufhalten. Im Falle eines bulgarischen Einwanderers entschied das Landessozialgericht Hessen in einem Urteil jedoch anders.Urteil: EU Ausländer können Anspruch auf Hartz IV haben
Jeder dritte Hartz IV Empfänger ist Ausländer. In Zahlen: 1,05 Millionen Menschen mit ausländischen Wurzeln erhalten Leistungen vom Jobcenter. Diese Zahl nannte jetzt das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der AfD-Fraktion. Besonders kritisch wird dabei gesehen, dass der Großteil der Leistungsempfänger keinerlei Berufsausbildung nachweisen kann – insbesondere mit Blick auf die Pläne für staatlich finanzierte Arbeitsplätze.Eine Million Ausländer beziehen Hartz IV
Ein Urteil des größten Sozialgerichts in Deutschland sorgt aktuell für Aufsehen. Die 149. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin entschied mit Urteil vom 11.12.2015 (S 149 AS 719/13), dass einem Unionsbürger, der lediglich ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche hat, weder ein Anspruch auf Hartz IV noch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII zusteht.Sozialgericht: Kein Hartz IV für EU-Bürger auf Arbeitssuche
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am heutigen Dienstag entschieden, dass Einwanderer aus anderen EU-Staaten keinen pauschalen Anspruch auf Hartz IV haben und somit Staaten die Möglichkeit eingeräumt, Sozialleistungen zu versagen. EuGH: Deutschland darf Hartz IV an EU-Zuwanderer verweigern
EuGH muss Grundsatzentscheidung zum Hartz IV Anspruch für EU-Bürger in Deutschland treffen
Das Bundessozialgericht (BSG) sollte am 12.12.2013 entscheiden, ob in Deutschland lebende, arbeitslose Ausländer aus der EU einen Hartz IV Anspruch haben. Dem Verfahren war vorausgegangen, dass bereits bewilligte Leistungen an EU-Bürger wieder aufgehoben wurden. So sollte das BSG im Verfahren B 4 AS 9/13 R entscheiden, ob die Aufhebung der Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen gegen europäisches Recht verstößt. Eine Entscheidung hat das BSG jedoch ausgesetzt und den Sachverhalt zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung weitergeleitet.
Verweigern ausländische Hartz IV Bezieher die Teilnahme an einem Integrationskurs zum Erlernen der deutschen Sprache, müssen diese mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden mit heute veröffentlichtem Urteil (S 12 AS 484/10). Wie die Richter feststellen, muss ein Hartz IV Leistungsbezieher alle Möglichkeiten ausnutzen, die zu einer Eingliederung führen können, und dazu gehört auch das Beherrschen der deutschen Sprache, so das Gericht. Leistungsempfänger können zur Erhöhung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden.Urteil: Hartz IV Empfänger müssen Deutsch lernen
Hartz IV soll in Deutschland lebenden Personen das Existenzminimum sichern und die Teilhabe am öffentlichen Leben gewährleisten können. Allerdings ist ein positiver Bescheid des Antrags an Hürden geknüpft. So kann Ausländern, die nach Deutschland ziehen, in den ersten drei Monaten nach dem Zuzug keine Leistung von Hartz IV gewährt werden. Eine Tatsache, der sich auch ein deutsch-serbisches Ehepaar in Berlin gegenüber sah.Die Hartz IV Sperrfrist beim Zuzug aus dem Ausland
Die deutsche Wirtschaft brummt und hat trotzdem ein Problem – fehlende Fachkräfte. Einwanderer aus der EU könnten diese Lücke füllen und damit den deutschen Unternehmen helfen. Geht es nach Plänen des Arbeitsministeriums unter Ursula von der Leyen, wird genau diese Personengruppe in Zukunft von deutschen Sozialleistungen ausgenommen.Arbeitssuchende aus EU sollen künftig kein Hartz IV erhalten
Nach einem Bericht der BILD-Zeitung sind ausländische Mitbürger doppelt so hoch wie deutsche Staatsbürger auf Hartz IV angewiesen. Nach Angaben der Zeitung beziehen 17,6 % in Deutschland lebende Ausländer Hartz IV, während „nur“ 6,9 % deutsche Staatsbürger diese Leistung erhalten.Beziehen Ausländer mehr Hartz IV als Deutsche?
Wie die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit und dem Statistischen Bundesamt belegen, sind die Zahlen von Hartz IV Beziehern mit ausländischem Pass dramatisch hoch. Die Spitze bilden Libanesen, mit einem Anteil von 90 Prozent. 33424 von den hier in Deutschland lebendenden 36960 Libanesen sind auf Hartz IV Leistungen angewiesen.Hartz IV Anteil bei Ausländern dramatisch hoch
Wie dem gestrigen Urteil des Bundessozialgerichts unter dem AZ: B 14 AS 23/10 R zu entnehmen ist, haben bestimmte arbeitslose Ausländer in Deutschland unbeschränkten Anspruch auf Hartz IV, auch wenn sie vorher nicht in der Bundesrepublik gearbeitet. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen von 1953, welches für sämtliche Staaten der EU sowie Island, Norwegen und die Türkei gilt.Urteil: Unbeschränkter Hartz IV Anspruch für Ausländer
Das Kinderhilfswerk hat seinen Kinderreport 2007 vorgestellt und dieser zeigt einen deutlichen Anstieg der Kinderarmut in Deutschland auf. Mit dem Kinderreport untersucht das Kinderhilfswerk seit 1965 die Kinderarmut. Kinderarmut dramatisch angestiegen