BSG Urteil: jahrelange Hartz IV Kürzung nicht verfassungswidrig
Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine jahrelange Kürzung der Hartz IV Leistungen um 30 Prozent monatlich nicht rechtswidrig sei und auch nicht gegen das Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum verstoße.BSG Urteil: jahrelange Hartz IV Kürzung nicht verfassungswidrig