Stromkostenübernahme durch das Jobcenter
Nach § 22 SGB II steht jedem Leistungsbezieher eine angemessene Wohnung sowie Beheizung dieser Wohnung zu. Auch die Nebenkosten werden im Bürgergeld Bezug vom Jobcenter in angemessener Höhe, im Rahmen der KdU, übernommen. Aber wie ist die Übernahme von Stromkosten bei Bürgergeld (früher Hartz IV) geregelt?
Auf die häufigsten Fragen wie:
- Was passiert mit einer Stromrückzahlung im Bürgergeld Bezug?
- Zahlt das Jobcenter eine Stromnachzahlung?
- Strom abgestellt bei Bürgergeld
- etc.
gehen wir in diesem Artikel näher ein.
Stromkostenübernahme beim Bürgergeld
Die Frage, ob das Jobcenter Stromkosten beim Bürgergeld Bezug übernimmt, ist schnell zu beantworten:
Nein, Strom ist kein Posten, der vom Jobcenter zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz bezahlt wird. Jeder Bedürftige erhält monatlich seinen Bürgergeld Regelsatz und von diesem müssen alle laufenden Kosten, wie beispielsweise Essen, Körperpflege und auch die Stromkosten, bezahlt werden.
Stromkosten im Regelsatz enthalten
Der Regelsatz für einen Single beträgt seit der Bürgergeld Einführung in 2023 502,00 EUR (449 Euro Hartz 4 bis Ende 2022). Von diesen 502,00 Euro sind vom Gesetzgeber 8,48 % für den Posten „Energie und Wohninstandhaltung“ – also monatlich 42,55 € – vorgesehen. Auf Strom entfallen bei einem Alleinstehenden 8,12 % und damit nur 40,74 € monatlich. Diese Summe ist i. d. R. jedoch viel zu gering – Der Hartz IV Regelsatz reicht nicht für die Stromkosten!
Check 24 hat ermittelt: Im Durchschnitt zahlten Hartz IV Bedürftige bei einem Verbrauch von 1.500 kW/h jährlich in der Grundversorgung in 2022 etwa 599 €. Das sind 37% mehr als der Hartz IV Regelsatz für diese Aufwendungen vorgesehen hat.
Städtische Anbieter (örtliche Grundversorger) sind in der Regel teurer, sodass die Differenz zwischen Energiepauschale und Realität noch viel größer ist!
Einsparungen an anderer Stelle
Verbraucht der Hilfebedürftige mehr als die Pauschale von 8,48 % für Strom, muss er diese Differenz ebenfalls vom Bürgergeld Regelsatz bezahlen. Dies führt zu einer sehr schwierigen Situation für Hilfebedürftige, denn der Regelsatz ist ohnehin schon gering bemessen und die Stromkosten steigen unerbittlich – im Dezember 2021 hat die Kilowattstunde 33,9 Cent gekostet – bereits im März 2022 sind Preissteigerungen für Strom und Haushaltsenergie von über 35 Prozent zu verzeichnen, wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat.
Wenn nun auch noch mehr Stromkosten bezahlt werden müssen, bleibt dem Hilfebedürftigen weniger Geld zum Leben, da er diesen Betrag anderweitig einsparen muss, beispielsweise bei Lebensmitteln.
Lesen Sie dazu auch: Tausenden Hartz IV Bedürftigen drohen Stromsperren
Ausnahme: Dezentrale Warmwasseraufbereitung
In der Regel wird das Wasser in der Wohnung zentral über die Heizungsanlage aufgewärmt. Die Kosten für Warmwasser zählen in diesem Fall zu den warmen Nebenkosten, die im Rahmen der KdU vom Jobcenter bezahlt werden. Es gibt jedoch auch Wohnungen, in denen das Wasser dezentral mit elektrischen Geräten, wie beispielsweise einem Durchlauferhitzer oder Boiler etc., aufgewärmt wird – und das gar nicht mal so wenige, da etwa jeder fünfte Haushalt sein Wasser dezentral erwärmt. Der Durchlauferhitzer oder Boiler wird mit Strom betrieben, sodass die Warmwasseraufbereitung nicht über die Nebenkosten vom Jobcenter bezahlt wird.
Erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme durch das Jobcenter unter Bürgergeld Kosten der Unterkunft und Heizung.
Mehrbedarf für Warmwasser
Allerdings fallen dadurch deutlich höhere Stromkosten für den Hilfebedürftigen an, wenn man bedenkt, dass beispielsweise ein Durchlauferhitzer einen durchschnittlichen Verbrauchsanteil von 30 Prozent des Gesamtstromverbrauchs im Haushalt hat.
Aus diesem Grund steht ihnen nach § 21 Abs. 7 SGB II ein Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung zu. Dieser Mehrbedarf ist pauschal festgelegt und beträgt bei einem Erwachsenen 2,3 % des maßgeblichen Regelsatzes. Jungen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern steht ein geringerer Mehrbedarf zur Verfügung:
Regelbedarf | für Wen? | Prozentsatz | Pauschale |
---|---|---|---|
502 € | Volljährige/ Alleinstehende | 2,3 % | 11,55 € |
451 € | volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft | 2,3 % | 10,37 € |
402 € | Volljährige unter 25 Jahren | 2,3 % | 9,25 € |
420 € | Kinder 15 – 18 Jahre | 1,4 % | 5,88 € |
348 € | Kinder 7 – 14 Jahre | 1,2 % | 4,18 € |
318 € | Kinder 0 – 6 Jahre | 0,8 % | 2,54 € |
Realistisch sind diese Pauschalen nicht, wie auch unsere eigenen Berechnungen gezeigt haben. Siehe unter Regierung zahlt wissentlich zu wenig Strom bei Hartz IV Mehrbedarf
Antrag auf Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung stellen
Der Mehrbedarf für die Aufbereitung von Warmwasser wird nicht automatisch vom Jobcenter ausgezahlt und setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Wichtig: Der Vermieter muss bestätigen, dass das Wasser in der Wohnung des Hilfebedürftigen dezentral via Durchlauferhitzer (oder einem anderen Gerät) aufgewärmt wird. Diese Bescheinigung muss dem Antrag beigelegt werden.
Heizung per Strom – Gibt es einen Mehrbedarf?
Wenn keine Zentralheizung vorhanden ist und die Wohnung nur über eine Heizung verfügt, die mit Strom betrieben wird, hat der Hilfebedürftige ebenfalls Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen, angemessenen Heizkosten nach § 22 SGB II.
Beispiel: Strombetriebene Heizungen sind unter anderem Elektroheizungen, Elektrospeicherheizungen, elektrisch betriebene Bodenheizungen und Nachtspeicheröfen.
Allerdings zahlt das Jobcenter nur die Stromkosten, die für die Heizung entstanden sind (Heizstromkosten). Die Kosten für den Haushaltsstrom (Waschmaschine, Kühlschrank, etc.) werden nicht übernommen. Die Kosten von Heizstrom und Haushaltsstrom müssen daher differenziert werden:
Eigener Stromzähler für Heizung vorhanden
Wenn zwei separate Stromzähler vorhanden sind, ein Hauptzähler für Haushaltsstrom und ein weiterer Zwischenzähler für die Heizung, können die Kosten für den Heizstrom genau differenziert werden.
In diesem Fall werden die tatsächlichen, angemessenen Stromkosten für die Heizung vom Jobcenter übernommen (SG Detmold, 28.03.14, S 28 AS 1935/12).
Kein eigener Stromzähler für Heizstrom vorhanden
Ist hingegen nur ein gemeinsamer Zähler für Heiz- und Haushaltsstrom vorhanden, werden die Stromkosten für die Heizung vom Jobcenter geschätzt (SG Kassel, 28.04.15, S 17 AS 599/14).
Laut Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat der Hilfebedürftige bei nur einem Stromzähler Anspruch auf Heizkosten, die mit einer Ölheizung entstanden wären (LSG Baden-Württemberg, 02.03.11, AZ.:L 2 SO 4920/09).
Zahlt das Jobcenter eine Stromkosten Nachzahlung?
Übernimmt das Jobcenter eine Stromkostennachzahlung, die sich aus der Jahresabrechnung ergeben hat?
Nein. Der Hilfebedürftige muss selbst für eine solche Stromnachzahlung aufkommen. Im schlimmsten Fall sind die Kosten so hoch, dass sie nicht selbst vom Bürgergeld Empfänger getragen werden können und der Stromanbieter mit einer Stromsperre droht.
Doch damit es erst gar nicht dazu kommt, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Hilfebedürftige kann versuchen, mit dem Stromanbieter eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
- Alternativ – oder wenn der Ratenzahlung nicht zugestimmt wurde – kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden.
Ratenzahlung mit Stromanbieter vereinbaren
Wir empfehlen im ersten Schritt immer direkt mit dem Stromanbieter zu sprechen und um eine Ratenzahlung zu bitten. In den meisten Fällen sind die Stromanbieter sehr kooperativ und stimmen einer Abzahlung in Raten zu.
Darlehen vom Jobcenter
Sollte der Stromanbieter einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht zustimmen (oder die RZV aus anderen Gründen scheitern), besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter ein zinsloses Darlehen gemäß § 42a SGB II zu beantragen.
Ein Darlehen darf unter keinen Umständen vom Jobcenter abgelehnt werden, wenn dieses benötigt wird, um eine Stromsperre zu verhindern (LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.14, Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B)!
Wenn das Jobcenter das Darlehen genehmigt wird es im Regelfall auch direkt an den Stromanbieter zahlen, um nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen (§ 43a (4) SGB XII).
Darlehensrückzahlung an das Jobcenter
Das Jobcenter wird ab diesem Zeitpunkt jedoch automatisch 10 % vom Regelsatz einbehalten – Und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
Rückzahlungsverpflichtung Darlehen – Bedarfsgemeinschaft
Die Rückzahlungsverpflichtung trifft alle Personen, die den Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abgeschlossen haben (§ 42a, Abs. 1 SGB II). Dies kann grundsätzlich eine einzelne Person oder auch mehrere Personen der Bedarfsgemeinschaft sein.
Wichtig: Der Darlehensvertrag zur Zahlung von Stromschulden wird i. d. R. nur von den Erwachsenen einer Bedarfsgemeinschaft abgeschlossen. Daher darf auch nur der Regelsatz von den Erwachsenen gekürzt werden. Der Regelsatz der Kinder darf in diesem Fall nicht gekürzt werden.
Bürgergeld Darlehen für Stromnachzahlung – Nachteile
Der praktisch letzte Ausweg bei einer drohenden Stromsperre oder wenn schon der Strom abgestellt wurde, ist ein Bürgergeld Darlehen über das Jobcenter. Jedoch wird dadurch automatisch der Regelsatz bis zum vollständigen Abtrag des Darlehensbetrages um zehn Prozent gekürzt.
Geld welches an anderer Stelle fehlt…verbunden mit noch mehr Entbehrungen und teilweise mit neuen Schulden… das Bürgergeld Darlehen löst das Problem also nicht wirklich, es wird dadurch nur verlagert.
Beispiel:
- Stromkostennachzahlung beträgt 450 Euro, Darlehenshöhe also 450 Euro
- Hilfebedürftige erhält Regelsatz i. H. v. monatlich 502 Euro
- Monatliche Rückzahlung = 10 % von 502 Euro = 50,20 Euro
- Rückzahlung 9 Monate (8 Monate mit 50,20 Euro, Rest-Rate in Monat 9 mit 48,10 Euro)
Stromkostenguthaben aus: Stromkostenerstattung / Rückerstattung an Jobcenter zahlen?
Kommt es im Bürgergeld Bezug zu einer Erstattung der Stromkosten, ist der Hilfebedürftige in jedem Fall verpflichtet, das Jobcenter über die Rückzahlung zu informieren.
Achtung: Wenn der Hilfebedürftige die Stromkosten vollständig vom Regelsatz gezahlt hat, darf das Stromkostenguthaben, welches als Rückerstattung an den Hilfebedürftigen ausgezahlt wird, nicht auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet werden (BSG Kassel, 23.08.11, Az.: B 14 AS 186/10 R).
Wurde jedoch ein Mehrbedarf für Strom (Warmwasseraufbereitung) gewährt, kann das Stromkostenguthaben anteilig als Einkommen angerechnet werden.
Übernimmt das Jobcenter Stromschulden?
Das Jobcenter übernimmt keine Stromschulden. Allerdings besteht auch bei Stromschulden die Möglichkeit, nach § 42a SGB II ein zinsfreies Darlehen beim Jobcenter zu beantragen, um eine Stromsperre zu verhindern (LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.14, Az.: L 7 AS 1289/14 B und L 7 AS 1290/14 B).
Darlehen muss unabhängig von der Schuldfrage genehmigt werden
Wenn der Hilfebedürftige die angedrohte (oder bereits durchgeführte) Stromsperre selbst verschuldet hat, besteht unabhängig von der Schuldfrage ein Anrecht auf ein Darlehen vom Jobcenter. Denn im Mai 2013 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen geurteilt, dass Jobcenter auch dann für Energieschulden per Darlehen aufkommen müssen, wenn die Stromschulden durch eigenes Verschulden verursacht wurden (AZ: L 2 AS 313/13 B ER).
Strom aus Zeiträumen vor Bürgergeld Bezug
Stromnachzahlung
Sollte ein Bürgergeld Empfänger noch ältere Stromschulden aus einer Zeit vor dem Bürgergeld Bezug haben, steht derjenige meist ebenfalls vor der Herausforderung, dass ihm früher oder später eine Stromsperre droht.
In diesem Fall hat der Leistungsempfänger ebenfalls die Möglichkeit, selbstständig Raten mit dem Energieversorger zu vereinbaren oder alternativ ein Darlehen beim Jobcenter für die Stromnachzahlung zu beantragen, um zu verhindern, dass der Strom abgestellt wird.
Stromrückzahlung – Erstattung für Strom
Wenn der Hilfebedürftige hingegen eine Stromrückzahlung, also ein Guthaben für Strom von Energieversorger, aus einer Zeit vor dem Bürgergeld Bezug erhält, wird diese Rückerstattung für Strom als Einkommen angerechnet und mindert den Bürgergeld Regelbedarf.
Langfristig sollten die Stromkosten gesenkt werden
Wichtig: Wenn der Leistungsbezieher wiederholt nicht bereit ist, seinen Verbrauch zu senken, kann das Jobcenter ein erneutes Darlehen für die Übernahme von Stromschulden ablehnen. Dies darf es auch dann tun, wenn dem Leistungsbezieher bei Nichtzahlung der Verbindlichkeiten eine Stromsperre droht und er dann keinen Strom mehr in seiner Unterkunft hat (Sozialgericht Koblenz, 05.09.13, Az.: S 14 AS 724/13, ). Letztendlich liegt die Entscheidung, ob ein Darlehen gewährt wird oder nicht, aber immer beim Jobcenter.
Stromanbieterwechsel
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Mit dem nachfolgenden Rechner kann man die aktuellen Stromanbieter vergleichen, um sofort das Sparpotential bei den Stromkosten zu ermitteln:
Bei Beziehern von Bürgergeld Leistungen sind beim Strom die finanziellen Probleme vorprogrammiert. Ein Stromanbieterwechsel kann die Kosten für den Strom von Betroffenen signifikant – um mehrere hundert Euro jährlich – senken.
Sind Sie bei einem teuren Grundversorger unter Vertrag, sollten Sie alles unternehmen, um zu einem günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Lehnt einer ab, dann beim nächsten probieren.
In der Regel verfügen Leistungsempfänger nicht über eine ausreichende Bonität oder haben auch teilweise eine schlechte Schufa-Auskunft mit der Folge, dass sie beim Versuch eines Stromanbieterwechsels teilweise von privaten Versorgern und deutlich günstigeren Anbietern abgelehnt werden und beim örtlichen Stromversorger (Grundversorger) verbleiben müssen.
Bonus bei Stromanbieterwechsel
Häufig erhalten Kunden bei einem Stromanbieterwechsel einen Bonus oder eine Prämie vom neuen Versorger. Hier stellt sich die Frage, wie damit bei Bürgergeld Bezug verfahren wird. Grundsätzlich müssen alle Einnahmen beim Jobcenter gemeldet werden und werden, bis auf wenige Ausnahmen, als Einkommen angerechnet.
In diesem Fall stellt aber der Bonus bei einem Stromanbieterwechsel kein Einkommen dar, da es sich um einen Vorab-Rabatt bzw. Sofortrabatt handelt, der schlussendlich nur die gesamten Stromkosten senkt.
Dies wird auch deutlich, da die meisten Anbieter diesen Bonus erst mit der ersten Jahresrechnung gewähren und erst dabei spielt es auch keine Rolle, ob durch diesen Bonus nur eine Stromnachzahlung gesenkt wird oder gar ein Stromguthaben entsteht.
Vorsicht bei zugeflossenen Boni
Geht der Bonus jedoch als zugeflossene Zahlung auf dem Konto des Leistungsempfängers ein, zählt er als Einkommen und mindert als solcher den Bürgergeld Anspruch in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend (BSG, Urteil v. 14.10.2020, Az.: B 4 AS 14/20 R).
Im Artikel Stromspartipps auf ratgeber-geld.de finden Sie einige hilfreiche Tipps, wie Sie auch mit nur kleinen Maßnahmen Ihren Stromverbrauch nachhaltig senken und so Stromkosten einsparen können.
Das Wichtigste in Kürze
Wird bei Bürgergeld Strom bezahlt?
Die Stromkosten sind vom Bürgergeld Regelsatz zu zahlen. Dafür sind monatlich 40,74 des Regelbedarfs vorgesehen. Die Stromkosten werden also nicht in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen. Mehr dazu unter Stromkostenübernahme.
Wird die Stromnachzahlung vom Jobcenter übernommen?
Nein, das Jobcenter kommt nicht für eine Nachzahlung der Stromkosten auf. Leistungsempfänger können in diesen Fällen eine Nachzahlung in Raten mit dem jeweiligen Stromanbieter vereinbaren oder in besonderen Fällen ein Darlehen vom Jobcenter beantragen.
Wird die Stromrückzahlung auf Bürgergeld angerechnet?
Nein, wenn der Leistungsempfänger die Stromkosten vollständig vom Regelsatz bezahlt hat, darf eine Rückerstattung eben dieser auf Grund von besonderer Sparsamkeit nicht auf die Regelleistungen angerechnet werden.
Letzte Aktualisierung: 27.04.2023