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Ratgeber

Hartz IV Anspruch

In diesem Abschnitt erhalten Sie grundlegende Informationen zum Hartz IV Anspruch und über die sog. Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzung für die Leistungen durch das Arbeitslosengeld II ist grundlegend, dass es sich um einen erwerbsfähigen Antragsteller handelt. Sollte der Antragsteller nicht erwerbsfähig sein oder bereits das Rentenalter erreicht haben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sondern Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.

Hartz IV Bedarf & Leistungen

Die gesamten Leistungen des Arbeitslosengeldes II basieren auf dem Regelbedarf nach § 20 SGB II. Ausgehend von diesem Regelbedarf werden auch alle anderen Leistungen berechnet, beispielsweise der Mehrbedarf für besondere Situationen. Minderjährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten das Sozialgeld nach § 23 SGB II.

Ihren Anspruch auf Hartz IV können Sie mit dem Online Leistungsrechner 2013 ausrechnen.

Wohnen mit Hartz IV

Hartz IV Leistungen sehen auch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung vor. Der Strom muss aus dem Regelbedarf bestritten werden. Zu beachten ist, dass nur die angemessenen Kosten für Wohnraum übernommen werden – welche Kosten als angemessen gelten, richtet sich nach der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.

Einkommen & Vermögen bei Hartz IV Bezug

Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nur an Antragsteller geleistet, die außerstande sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Daher wird vorhandenes Einkommen sowie Vermögen unter Berücksichtigung diverser Freibeträge auf die Hartz IV Leistungen angerechnet.

Rechtliche Regelungen bei Hartz IV Bezug

Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende handelt es sich um Sozialleistungen, die ebenfalls mit Pflichten beim Bezug verbunden sind. Sollten Pflichten, z.B. Meldepflichten, nicht eingehalten werden, können Sanktionen folgen, die die Minderung der Regelleistung bedeuten. Über sämtliche Hartz IV Leistungen ergeht ein Bescheid, also ein Verwaltungsakt, bei dem es die Fristen für das Rechtsbehelfsverfahren zu beachten gilt.

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