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Pfändungsrechner – Pfändungsfreibetrag berechnen

Ihnen steht eine Pfändung bevor und nun möchten Sie wissen, welcher Anteil Ihres Einkommens gepfändet werden kann? Nutzen Sie schnell und einfach unseren kostenlosen Pfändungsrechner, um den für Sie gültigen Pfändungsbetrag zu ermitteln. Die Berechnungswerte basieren auf der Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO. In der letzten Aktualisierung des Pfändungsrechners wurde die Pfändungstabelle berücksichtigt, die vom 01.07.2023 bis einschließlich 30.06.2024 gilt – diese wurde im Bundesgesetzblatt am 20.03.2023 veröffentlicht.

Nach Anpassung der Pfändungstabelle zum 01. Juli 2023 (gültig bis 30. Juni 2024) ist Einkommen bis 1.402,28 nicht pfändbar. Bis 30.06.2023 gilt ein Betrag von 1.330,16 €.

Pfändungsrechner

Pfändungsrechner anwenden

Die Eingaben in den Rechner erfolgen in der gleichen Reihenfolge, wie auch die Pfändungstabelle gelesen würde.

Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist also zunächst Ihr monatliches, bereinigtes Nettoeinkommen (inkl. Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld) relevant. Nicht zum Nettoeinkommen zählen Kindergeld oder Wohngeld.

Anschließend muss die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen eingetragen werden, gegenüber denen der Schuldner zu Unterhalt verpflichtet ist.

Aktuell enthält der Rechner sämtliche Daten für vergangene Zeiträume, die bis ins Jahr 2005 zurückreichen. So können Sie die Pfändungsfreigrenzen für die folgenden Jahre mit der Online Berechnung ermitteln:

  • 01.07.2023 bis 30.06.2024
  • 01.07.2022 bis 30.06.2023
  • 01.07.2021 bis 30.06.2022
  • 01.07.2019 bis 30.06.2021
  • 01.07.2017 bis 30.06.2019
  • 01.07.2015 bis 30.06.2017
  • 01.07.2013 bis 30.06.2015
  • 01.07.2011 bis 30.06.2013
  • 01.07.2005 bis 30.06.2011

Besonders die abgelaufenen Zeiträume dienen hier eher der Information, da gerade in rechtlichen Streitigkeiten auch häufig eine mögliche Verjährung eine große Rolle spielt.

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Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst

Wie viel darf man pfänden?

Der Pfändungsbetrag berechnet sich anhand der gültigen Pfändungstabelle. Gepfändet wird nur, was über dem Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1.330,16 € (1.402,28 € ab 01.07.2023) liegt. Ab einem Betrag von 4.077,72 € kann voll gepfändet werden.

Welcher Betrag darf nicht gepfändet werden?

Die Pfändungsfreigrenze bezeichnet den Mindestbetrag, der für eine Pfändung gegeben sein muss. Die Grenze liegt bis zum 30.06.2023 bei einem Betrag von 1.330,16. Alles, was darunter liegt, kann nicht gepfändet werden.

Wie berechnet man den pfändbaren Betrag?

Um den pfändbaren Betrag zu ermitteln wird das Nettoeinkommen genutzt. Dann wird berücksichtigt, für wie viele Personen der Schuldner Unterhalt leisten muss, da dies die Pfändungsgrenze anhebt.

Warum unterhaltsberechtigte Personen im Pfändungsrechner angeben?

Ist der Gepfändete unterhaltspflichtig, hat das Auswirkungen auf den pfändbaren Betrag. Je mehr Personen Unterhalt durch den Gepfändeten erhalten, desto weiter sinkt der pfändbare Betrag.