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Zu wenig: 150 Euro Hartz IV Corona Zuschuss verfassungswidrig

Masken mit 50 Euro Scheinen und Schriftzug Eilmdlung

Der Corona Zuschuss in Höhe von 150 Euro der Regierung, der im Mai an Hartz IV Bedürftige ausgezahlt werden soll, ist nun vom Sozialgericht Karlsruhe in einem Eilverfahren als zu gering und verfassungswidrig eingestuft worden.

Corona Bonus: 150 Euro im Mai 2021 an alle Erwachsenen

Nach Langem Ringen und hitzigen Diskussionen hatte die Regierung einen einmaligen 150 Euro Corona Bonus für erwachsene Hartz IV Bedürftige bewilligt, der im Mai 2021 ausgezahlt werden soll.

Der Haken an der Geschichte: Der Bonus soll erst im Mai und nur an bedürftige Personen ausgezahlt werden, die eben auch im Mai 2021 einen Anspruch auf Hartz IV Leistungen oder Sozialgeld haben. Genau dieses Vorgehen rügt das Karlsruher Sozialgericht, das feststellt, dass das Existenzminimum von Leistungsbeziehern für Januar bis April nicht erst im Mai gedeckt werden kann.

100 Euro für jeden Pandemiemonat

Weiter rügt das Sozialgericht, dass die Anforderungen zu Ermittlung existenzsichernder Leistungen bei dem pauschalen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro nicht erfüllt seien. Vielmehr müssten Hartz IV Bedürftige einen Corona-Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Pandemiemonat erhalten.

Bei Auslegung des neuen § 70 SGB II, der wie folgt lautet:

§ 70 SGB II – Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Leistungsberechtigte, die für den Monat Mai 2021 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro. Satz 1 gilt auch für Leistungsberechtigte, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.

müssten Hartz IV Bedürftige nach dem Willen des Gerichts demnach für die Monate Januar bis Juni 2021 jeweils 100 Euro erhalten und somit 600 Euro insgesamt. Dies entspricht auch dem Betrag, den Sozialverbände und andere Organisationen bereits seit Beginn der Coronavirus-Pandemie fordern – und nicht erst seit dem 01.01.2021.

Antrag alleinerziehenden Mutter hatte Erfolg

Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter eine zweijährigen, herzkranken Tochter. Per Eilantrag reichte sie einen Antrag auf einen Zuschuss für FFP2-Masken ein, da sie zwei Mal wöchentlich mit ihrer Tochter mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Krankenhaus fahren muss. Diesen Antrag lehnte das Jobcenter jedoch ab.

Mit der Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe und den damit verbundenem Zuschuss könne die Mutter nun ihr Kind wöchentlich zu den Behandlungen bringen.

Urteil ist rechtskräftig und bindend für die Beteiligten

Der Beschluss der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe unter dem Az.: S 12 AS 711/21 ER vom 24.03.2021 ist rechtskräftig und für die unmittelbaren Beteiligten des Verfahrens bindend.

Gilt jedoch nicht für alle Hartz IV Bedürftigen

WICHTIG: Die rechtskräftige Bindung bezieht sich aber nur auf dieses Sozialgericht und die Klägerin sowie das beklagte Jobcenter – leider hat es keine allgemeine Bindung. Andere Verfahren können einen anderen Ausgang haben und müssen nicht der Entscheidung des SG Karlsruhe folgen. Wer ähnliche Verfahren anstrebt, sollte kann aber auch die aktuelle Entscheidung mit anführen.

Dieselbe 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hatte bereits mit Beschluss vom 11.02.2021 unter dem Az.: S 12 AS 213/21 ER entschieden, dass Hartz IV Bedürftige einen Anspruch auf 20 FFP2-Masken pro Woche oder 129 Euro Zuschuss vom Jobcenter haben.

Klatsche für Krisenpolitik der Bundesregierung

Die Entscheidung des Sozialgerichts findet breite Zustimmung in der Opposition.

Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen“,

so Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag

Ebenso fordert der sozialpolitische Sprecher der FDP, Pascal Kober, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf, die dringend benötigte Auszahlung der Hilfen zu veranlassen. Seiner Meinung nach, kommen die Hilfen im Mai zu spät.

Titelbild: Gevorg Simonyan/ shutterstock.com

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