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Widerspruch: Hartz-IV Bescheide ab 2016 fehlerhaft?

 

Hartz-IV Empfänger erhalten seit dem 01. Januar 2016 mehr Geld. So steigt beispielsweise der Regelsatz für Alleinstehende auf 404 Euro im Monat. An der Berechnung des neuen Regelsatzes gibt es allerdings heftige Kritik.

Sozialverband Deutschland kritisiert Bundesregierung

„Das ist ein Skandal“, sagte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), zu der Anpassung des Hartz-IV Regelsatzes. Die Berechnung des Hartz-IV Regelsatzes erfolgt aufgrund der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts.

Neue Ergebnisse bei Hartz-IV Berechnung nicht berücksichtigt

Seit September 2015 stehen nun die Ergebnisse der letzten EVS von 2013 zur Verfügung, allerdings legt die Bundesregierung für die Berechnung der Hartz-IV Regelsätze noch die EVS aus 2008 zugrunde, so Bauer. Das Sozialgesetzbuch sieht jedoch vor, dass die Regelbedarfe neu ermittelt werden müssen, wenn die Ergebnisse einer neuen bundesweiten Einkommens- und Verbraucherstichprobe vorliegen.

Bundesregierung plant Anpassung erst für 2017

Absolut unverständlich ist, dass die Bundesregierung eine Anpassung anhand der neuen Daten erst zum Januar 2017 plant.

Für den Präsidenten des Sozialverband Deutschland steht daher fest, „dass die Interessen sozial und wirtschaftlich benachteiligter Menschen zu kurz kommen“.

Widerspruch gegen fehlerhafte Anpassung des Regelbedarfs – Frist beachten

Es wird daher allen Empfängern von Sozialleistungen empfohlen, vorsorglich Widerspruch gegen die seit dem 1. Januar 2016 ergangenen Bescheide einzulegen. Ein solcher Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt eingelegt werden. Hilfsweise steht auch ein Überprüfungsantrag zur Verfügung (§ 44 SGB X), sollte die Monatsfrist des Widerspruchs verstrichen sein.

Das Erwerbslosenforum stellt auf seiner Webseite eine Vorlage zur Verfügung, mit der man sich gegen die möglicherweise fehlerhafte Erhöhung der Regelsätze zur Wehr setzen kann.