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Widerspruch gegen Hartz IV Regelsatz erheben

Vor dem Hintergrund, dass dem Bundesarbeitsministerium neue Zahlen vorliegen und der Hartz IV Regelsatz dennoch auf Zahlen aus dem Jahr 2008 basiert, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Leistungsempfänger auf, Widerspruch gegen neue Hartz IV Bescheide einzulegen.

Aktueller Hartz IV Regelsatz basiert auf Zahlen aus 2008

Der Hartz IV Regelsatz wird anhand der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Obwohl dem Bundesarbeitsministerium seit September 2015 die Zahlen aus der EVS 2013 vorliegen, wird der aktuelle Hartz IV Regelsatz noch auf Basis der Zahlen 2008 ermittelt. Dabei sieht das Sozialgesetzbuch II (SGB II), welches die Hartz IV Vorschriften regelt vor, dass der Regelbedarf neu ermittelt werden muss, wenn neue Ergebnisse aus EVS vorliegen.

Anpassung erst für 2017 vorgesehen

Die Regierung will sich jedoch noch Zeit mit einer Anpassung des Hartz IV Regelsatzes lassen und plant Änderungen erst für 2017. Dabei will sich in Ruhe dem neuen Gesetzesentwurf widmen und pocht auf eine ungestörte Vorbereitung.

Anfang des Jahres haben wir darüber berichtet, dass der Sozialverband Deutschland die Interessen von sozial und wirtschaftlich benachteiligter Bürger sieht. Bereits im Januar hatte der Verband aufgefordert, Widerspruch gegen neue Hartz IV Bescheide zu erheben.

Paritäter fordern zum Widerspruch auf

Auch der Paritätische Gesamtverband sieht hier eine Benachteiligung für Hartz IV Empfänger. Der Verband ist mit der Hinhaltetaktik des Bundesarbeitsministeriums nicht einverstanden und fordert zum Handeln auf.  Gegenüber der „Süddeutschen“ erklärte der Hauptgeschäftsführer, Dr. Ulrich Schneider, dass das Ministerium „auf Zeit spielt und den Betroffenen möglicherweise Steigerungen der Regelsätze für das Jahr 2016 schlicht vorenthält“. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hatte Schneider das Ministerium zudem aufgeordert, die Daten aus der EVS 2013 herauszugeben. Mit Bezug auf eben dieses IFG lehnte das Ministerium eine Herausgabe jedoch ab.

Nach diesem Gesetz, so das Ministerium, bestehe kein Anspruch auf Informationszugang, sofern dadurch die Arbeit von Behörden beeinträchtigt werde. Weiter heißt es in dem Ablehnungsbescheid, gegen den Schneider bereits Widerspruch eingelegt hat, dass „eine ungestörte Vorbereitung des Gesetzesentwurfes“ gewährleistet sein müsse.

Klage gegen Bundesregierung

Gegenüber der „SZ“ erklärte Ulrich Schneider weiter, dass nach einer erneuten Prüfung gegebenenfalls eine Klage gegen die Bundesregierung angestrebt würde, wenn sich das Ministerium weiterhin querstellt.

Möglicherweise rückwirkender Anspruch

Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes führt weiter aus:“Sollte sich herausstellen, dass die verschleppte Umsetzung der Neufestsetzung der Regelsätze auf Kosten der Hartz-IV-Empfänger erfolgt, wäre ein rückwirkender Anspruch denkbar“.  Diese rückwirkende Hartz IV Anspruch würde allerdings nur entstehen, wenn gegen aktuelle Hartz IV Bescheide Widerspruch eingelegt wurde bzw. wird. Zu diesem Zweck hat der Verband auf seiner Seite ein Mustreschreiben zu Verfügung gestellt, welches Hartz 4 Betroffenen den Widerspruch erleichtern soll.