Hartz IV soll das Existenzminimum sichern. Werden die Leistungen durch Sanktionen gestrichen, gibt das Jobcenter Gutscheine aus, um die nötigsten Einkäufe zu tätigen. Verweigern Geschäfte diese Gutscheine, können Bedürftige nicht einmal Lebensmittel kaufen. Das Problem bei diesen Gutscheinen liegt darin, dass es keine einheitliche Regelung hierzu gibt und die Geschäfte selbst entscheiden können, ob sie diese annehmen oder nicht.
Gutscheine werden durch Jobcenter bei Notlagen oder nach Sanktionen der Hartz IV Regelleistung ausgegeben. Beim Einlösen der Scheine kann es für Betroffene jedoch zu Problemen kommen, wie jetzt eine junge Mutter aus Braunschweig zu spüren bekam. Als die Hartz IV Empfängerin im Discounter ihre Lebensmittel mit einem Gutschein des Jobcenters bezahlen wollte, lehnten sowohl die Kassiererin als auch die Marktleiterin diesen ab. Die Frau hatte Glück, dass ein anderer Kunde des Marktes ihren Einkauf übernahm, sonst hätte sie das Geschäft ohne Lebensmittel verlassen müssen. Wie die Sprecherin des Braunschweiger Jobcenters, Daniela Kern, erklärt, sei dies ein Einzelfall:“Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen Gutscheine nicht akzeptiert wurden.“ Sie stellt aber klar, dass die Akzeptanz im Ermessen des Geschäftes liegt und es keine Verpflichtung zur Annahme gebe.
Hintergrund ist, dass Jobcenter selbst entscheiden können, mit welchen Geschäften sie Vereinbarungen über die Akzeptanz der Gutscheine treffen. „Welche Supermärkte, Discounter oder Einzelhändler die Gutscheine akzeptieren, verhandeln die Jobcenter vor Ort“, so Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit. Für die Jobcenter aus Braunschweig lägen solche Vereinbarungen jedoch nicht vor.
Für Braunschweig gilt dennoch, dass Gutscheine in der Regel anerkannt werden. „Bei wenigen Händlern ist die Akzeptanz für die Gutscheine nicht sehr hoch. Diese sind bekannt, und Kundinnen und Kunden werden darauf hingewiesen“, so die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar.
Geschäfte scheuen zusätzlichen Aufwand
Ein Hauptgrund für die Ablehnung der Hartz IV Gutscheine in Geschäften sei der zusätzliche zeitliche Aufwand, wie der Geschäftsführer des Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen, Hans-Joachim Rambow, mitteilt. Er weist darauf hin, dass alle Einkaufsposten penibel aufgelistet und anschließend die Belege beim Jobcenter eingereicht werden müssen.
Keine Statistik verfügbar
Nach eigenen Angaben der Bundesagentur für Arbeit lägen keine statistischen Daten zur Ausgabe von Gutscheinen vor, sagte Sprecherin Mirtschin aus Nürnberg. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen begründet dies mit der technischen Umsetzung der Buchhaltung der Behörde. Gutscheine zählen zu den Einmalzahlungen und landen dann mit den anderen Hartz IV Einmalzahlungen in einem Sammelposten .Einzelne Verwendungszwecke sowie Höhe der ausgestellten Gutscheine ließen sich dann nicht mehr ermitteln.