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Wann Krankenkassen-Prämie auf Hartz IV angerechnet wird

Da es mittlerweile einen einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, müssen sich die Versicherer überlegen, wie sie ihre Mitglieder halten können. Eine Möglichkeit ist die Auszahlung von Boni. Doch gerade bei Hartz IV Beziehern stellt sich die Frage, ob sie diese auch behalten können oder diese gleich auf die Leistungen angerechnet wird.

Bei der Berücksichtigung, ob die ausgezahlte Boni bzw. Prämie der Krankenkasse auf Hartz IV angerechnet wird, kommt es zunächst darauf an, wofür die Prämie ausgezahlt wird, wie „Volksstimme“ in einem Beitrag erklärt.

Zahlt die Krankenkasse eine Geldprämie aufgrund der guten wirtschaftlichen Verhältnisse aus, wird diese bei Hartz IV Empfängern als einmalige Einnahme angerechnet und reduziert die Leistungen durch das Jobcenter. Anders werden diese gehandhabt, wenn es sich um zweckbestimmte Prämien handelt.

Zweckbestimmter Bonus ist anrechnungsfrei

Zweckbestimmt sind Vergütungen, wenn diese an die eigene Gesundheitsvorsorge gekoppelt sind. Dazu können beispielsweise die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio sein, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder auch die professionelle Zahnreinigung. Wann und wie die Prämien hier an die Mitglieder ausgeschüttet werden, regelt jeder Versicherer selbst. Wird in einem solchen Fall ein Bonus ausgezahlt, ist er auch bei Hartz IV Bezug anrechnungsfrei und zählt nicht als Einkommen.

Beitragsrückerstattungen

Gerade von privaten Krankenversicherungen aber auch mittlerweile gesetzlichen Versicherern kennt man die Beitragsrückerstattung. Mit der Erstattung eines Teils der eingezahlten Beträge honorieren die Krankenkassen ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitglieder. Wie das Jobcenter Magdeburg gegenüber der „Volksstimme“ bestätigt, handelt es sich hier ebenfalls um zweckbestimmte Einnahmen, die nicht als Einkommen auf Hartz IV angerechnet werden.

Versicherte im Leistungsbezug sollten sich daher bei ihrer Krankenversicherung erkundigen, ob es sich um eine Erstattung aufgrund guter wirtschaftlicher Verhältnisse der Krankenkasse oder um eine zweckgebundene Bonuszahlung handelt.

https://www.volksstimme.de/ratgeber/leseranwalt/leseranwalt/1126765_Nicht-jede-Praemie-lohnt-sich-fuer-Hartz-IV-Empfaenger.html

Bild: Birgit Reitz-Hofmann/ fotolia.de