„Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ nennt sich das Aktionsprogramm der Bundesregierung, in dessen Rahmen der Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro beschlossen wurde. Die Leistung richtet sich unter anderem an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Doch wie ein Beispiel aus Leipzig jetzt zeigt, scheinen einige Kinder durchs Raster zu fallen und leer auszugehen.
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Tochter 100 Euro – Sohn nichts
Hartz IV Aktivist Perry Feth machte jüngst auf einen solchen Fall aufmerksam. Obwohl der 12-jährige Sohn und die 16-jährige Tochter mit ihrem alleinerziehenden Vater in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft leben, erhält nur das Mädchen die 100 Euro Kinderfreizeitbonus. Für den Bruder zahlt der Staat keinen Cent extra.
Regeln nur schwer nachvollziehbar
Die Begründung: Die Tochter hat Anspruch auf ergänzende Hartz IV Leistungen und darf sich deshalb über 100 Euro freuen. Da der Regelbedarf des Sohnes hingegen über Kindergeld und den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss gedeckt wird, bleibt das Staatssäckel geschlossen. Dabei hat der Sohn sicherlich nicht weniger unter den Folgen der Pandemie gelitten als seine Schwester.
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Das Versprechen der Regierung
„Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken“, verspricht die Regierung.
Nichtsdestotrotz lässt sie viele Familien im Regen stehen – ob nun mit Hartz IV Hintergrund oder jene, die Vollzeit arbeiten und trotzdem jeden Cent mehrfach umdrehen müssen.
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Unzureichende Hilfe
Sozialverbände kritisieren, dass der Kinderfreizeitbonus unzureichend sei. Zudem hätte die Hilfe deutlich eher kommen müssen. Denn dass die Corona-Pandemie vor allem ärmere Familien in Hartz IV oder prekären Beschäftigungsverhältnissen trifft, ist schon lange bekannt.
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Der Kinderfreizeitbonus
Hier noch einmal die wichtigsten Regeln rund um den Kinderfreizeitbonus: Anrecht haben Kinder und Jugendliche, die am 1. August 2021 noch nicht volljährig waren und Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung beziehen.
Darüber hinaus muss die Familie eine dieser Leistungen erhalten:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz
Sofern Hilfe zum Lebensunterhalt oder ausschließlich Wohngeld gezahlt wird, ist ein Antrag auf den Kinderfreizeitbonus nötig. Betroffene finden detaillierte Informationen und den Antrag hier: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus
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