Update vom 11.02.2021: Die Bundesregierung hat die Verlängerung des erleichterten Zuganges zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.
Der Bundestag beschloss am 05. November 2020, den vereinfachten Zugang zu Hartz IV und die dazugehörigen Regelungen in der Corona-Krise bis vorerst Ende März 2021 zu verlängern.
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Lockdown verlangt Wirtschaft alles ab
Mittlerweile dürften es alle bemerkt haben: Die Corona-Krise ist noch nicht ausgestanden. Steigende Fallzahlen sorgen für Geschäftsschließungen in ganz Deutschland. Unternehmen ächzen unter der Last des Lockdowns, Selbstständige müssen Einkommensengpässe verkraften. Um die Auswirkungen der Krise abzufedern, hat die Regierung den Zugang zur Grundsicherung vorübergehend erleichtert. Eigentlich sollte sie bis Jahresende auslaufen, nun hat der Bundestag die Sonderregelung in der Sitzung vom 05. November 2020 noch einmal bis Ende März 2021 verlängert.
Verlängerung bis Ende März 2021
Durch die Einführung des § 67 SGB II „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2“ über das Sozialschutzpaket I im März 2020 sollen Bedürftige in der Krise unterstützt werden. Die darin enthaltenen Regelungen sollen nun bis zum 31. März 2021 gelten. Dies schließt u.a. den Wegfall der Prüfung des Vermögens für 6 Monate ab Bewilligung und die Übernahme der tatsächlichen Wohn- und Heizkosten ein. Sollte es erneut zu Schulschließungen kommen, soll auch die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung von Schülern im Rahmen des Bildungspakets verlängert werden.
Dazu: Offiziell: Keine Hartz IV Prüfung von Vermögen und Wohnung mehr
Arbeitsminister überzeugt von Sonderregelung
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigt sich von den Sonderregelungen überzeugt:
„Damit niemand ins Bodenlose fällt, haben wir zusätzlich zu den Wirtschaftshilfen für Selbstständige den Zugang in die Grundsicherung massiv vereinfacht“, so der SPD-Politiker gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die Regelungen erfüllen dabei einen ganz bestimmten Zweck: Durch sie „kann sich jede und jeder sicher sein, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden und die Rücklagen fürs Alter nicht angetastet werden“, erklärt Heil.
Der Beschluss muss abschließend noch vom Bundesrat abgesegnet werden, wobei von einer Zustimmung auszugehen ist.
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