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Urteil: Mann klagt auf Corona-Zuschlag für Lebensmittel

Mann mit Schutzmaske im Supermarkt

Das Coronavirus hält Deutschland weiterhin fest im Griff. Für Leistungsempfänger hat sich die Lage als besonders ernst erwiesen. Die Krise stellt sie vor ungeahnte finanzielle Herausforderungen. Aus diesem Grund zog ein Sozialhilfebedürftiger aus Hessen vor Gericht, um einen Zuschuss vom Staat zu erstreiten – er blieb erfolglos.

LSG verweigert Corona-Zuschuss

Leistungsempfängern steht derzeit kein Corona-Zuschuss auf Sozialleistungen zu. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Hessen in Darmstadt (Az.: L 4 SO 92/10 B ER) in einem kürzlich veröffentlichten Eilbeschluss. Demnach müssen Leistungsbezieher nach aktueller Rechtslage auch in der Corona-Krise ihren Lebensunterhalt von den bestehenden staatlichen Leistungen bestreiten.

Mehrbedarf für Lebensmittelvorrat

Hintergrund des Urteils war der Fall eines Sozialhilfeempfängers. Der schwerbehinderte Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis in Nordhessen beantragte Ende März einen sofortigen Zuschuss zu seinen Sozialleistungen in Höhe von 1.000 Euro sowie eine monatliche Erhöhung der Regelleistungen um 100 Euro. In Anbetracht seiner chronischen Krankheit und Gehbehinderung sei es ihm nicht möglich, selbst einkaufen zu gehen, deshalb sei er auf Lebensmittellieferungen angewiesen. Außerdem könne er sich angesichts der fehlenden finanziellen Mittel nicht den offiziell empfohlenen Lebensmittelvorrat zulegen, sein Vorrat an Essen und Hygieneartikeln reiche allenfalls noch für 4 Wochen. Er sei sich jedoch sicher, dass es bald zum Zusammenbruch der Lebensmittelversorgung in Deutschland kommen würde, weshalb der Zuschuss für ihn unverzichtbar sei.

Gericht sieht keinen Grund für Mehrbedarf

Der Werra-Meißner-Kreis lehnte den Antrag des Mannes jedoch ab und das LSG Hessen stimmte dieser Entscheidung zu. Aus Sicht des Gerichts liege kein akuter Mehrbedarf des Mannes vor. Derzeit sei eine Unterversorgung der Bundesrepublik mit Lebensmitteln nicht zu befürchten, eine Bevorratung für mehrere Wochen sei deshalb unnötig und würde auch nicht empfohlen. Dementsprechend sei es dem Mann durchaus zuzumuten, die Lebensmittel aus seinen Regelleistungen zu zahlen, er habe sich ja schließlich auch einen Vorrat für 4 Wochen zulegen können. Hinzu komme, dass angesichts der Corona-Krise weite Teile des öffentlichen Lebens wie Freizeit- und Kultureinrichtungen weggefallen wären und somit auch keine dafür im Regelbedarf vorgesehenen Kosten zu erwarten sind.

Titelbild: Dmitry Kalinovsky/ shutterstock.com