Ab dem kommenden Jahr gibt es mehr Unterhalt für Kinder. Zum 01.01.2016 werden die Bedarfssätze angehoben und die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 angepasst.
Die Bedarfsbeträge für unterhaltsberechtigte Kinder, die letztmalig zum 01.08.2015 geändert wurden, basiert auf der Mindestunterhaltsverordnung nach § 1612a BGB.
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Düsseldorfer Tabelle 01.01.2016
Ab dem 01.01.2016 steht Kindern ein höherer Unterhalt zu. Das OLG Düsseldorf hat die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die höhere Beträge für den Kindesunterhalt vorsehen. Damit müssen getrennt lebende Väter oder auch Mütter, bei denen das Kind nicht lebt, mehr Unterhalt zahlen.
Ausgehend vom Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ändern sich die Werte wie folgt:
Kinder nach Alter | bis 31.12.2015 | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 |
---|---|---|---|
0 bis 5 Jahre | 328 Euro | 335 Euro | 342 Euro |
6 bis 11 Jahre | 376 Euro | 384 Euro | 393 Euro |
12 bis 17 Jahre | 440 Euro | 450 Euro | 460 Euro |
Die Werte, die sich zum 01.01.2017 erhöhen, finden Sie ebenfalls in der o.g. Tabelle.
Bedarfssatz für volljährige Studierende
Erstmalig seit 2011 wird auch der Bedarfssatz für volljährige Studierende erhöht, die nicht mehr bei den Eltern/ Elternteilen wohnen. Hier steigt der Unterhaltsbedarf von aktuell 670 Euro auf 735 Euro monatlich, bei dem 300 Euro für die Wohnkosten (280 Euro bis 31.12.2015) vorgesehen sind. Diese 735 Euro orientieren sich auch am BAföG-Höchstsatz, der ab Herbst des kommenden Jahres ebenfalls auf 735 Euro monatlich steigt.
Zahlbetrag – Kindergeld wird abgezogen
Zu Unterscheiden gibt es den Tabellen Betrag laut Düsseldorfer Tabelle und den tatsächlichen Zahlbetrag, den ein Unterhaltspflichtiger aufwenden muss. Der Unterschied liegt in der Kindergeld Anrechnung. Bei minderjährigen Kindern wird vom Tabellenbetrag noch das halbe Kindergeld abgezogen, womit sich der tatsächliche Zahlbetrag ergibt.
Kindergeld für | 01.01.2015 | 01.01.2016 |
---|---|---|
1. und 2. Kind | 188 Euro | 190 Euro |
3. Kind | 194 Euro | 196 Euro |
ab 4. Kind | 219 Euro | 221 Euro |
Zum 01.01.2016 erhöht sich ebenfalls der Unterhaltsvorscvhuss. Die Beträge können Sie im folgendem Beitrag nachlesen: Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV
Mehr zum Thema Unterhalt:
Düsseldorfer Tabelle 2016: https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/
Unterhaltsrechner: https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html