Mittlerweile hat das Bundeskabinett beschlossen, die Hartz IV Regelleistungen ab dem 01. Januar 2015 zu erhöhen. Der Eck-Regelsatz steigt ab dem kommenden Jahr um 2,04 Prozent von derzeit 391 Euro auf 399 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende. Ausgehend von diesem steigen auch die Bedarfe für Partner in Bedarfsgemeinschaften und Kinder.
Übersicht Regelbedarfe ab 2015
Bedarf | bis 2014 |
ab 2015 |
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Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende | 391 € | 399 € | + 8 € |
Partner in Bedarfsgemeinschaft | 353 € | 360 € | + 7 € |
RL unter 25-Jährige im Haushalt anderer | 313 € | 320 € | + 7 € |
Kinder 0 bis 6 Jahre | 229 € | 234 € | + 5 € |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 261 € | 267 € | + 6 € |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 296 € | 302 € | + 6 € |
Basis der Hartz IV Erhöhung
Bei der Erhöhung der Leistungen für Grundsicherungsempfänger handelt es sich nicht um Nettigkeiten der Regierung, sondern um eine seit 2012 geltende Fortschreibung durch das Gesetz über die Ermittlung von Regelbedarfen sowie Änderungen des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches. So müssen die Hartz IV Regelsätze jährlich überprüft und anhand eines Mischindexes neu berechnet werden. Dieser Mischindex orientiert sich zu 70 Prozent an der Nettolohnentwicklung und zu 30 Prozent an der Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex).
Sowohl die regelsatzrelevanten Nettoeikommen als auch Preisentwicklung werden durch das Statistische Bundesamt ermittelt, welches dann daraus das menschenwürdige Existenzminimum errechnet, das als Grundlage zur Bemessung des Hartz IV Regelsatzes dient.