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Neues Sozialschutzpaket: Alle Corona-Hilfen für Hartz IV Empfänger!

Coronavirus Darstellung

Aller guten Dinge sind 3? Die Corona-Krise hält weiter an und somit auch ihr katastrophaler Effekt auf die Wirtschaft der Bundesrepublik. Nun hat der Koalitionsausschuss ein neues Sozialschutzpaket beschlossen, das die Auswirkungen der Pandemie abmildern soll. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen zusammengetragen!

Sozialschutzpaket III kommt im April 2021

Der Koalitionsausschuss hat ein neues Sozialschutzpaket auf den Weg gebracht. Die darin enthaltenen Hilfsmaßnahmen sollen vor allem Sozialleistungsempfänger in der Corona-Krise unterstützen. Ein entsprechender Regierungsentwurf wurde bereits verabschiedet, der sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Nach Abschluss soll das Gesetz am 01. April in Kraft treten.

150 Euro Corona-Bonus bei Hartz IV

Eine der bedeutendsten Maßnahmen im Sozialschutzpaket III ist die Einmalzahlung eines Corona-Zuschlags auf Hartz IV Leistungen. Auf diese Weise sollen die pandemiebedingten Mehraufwendungen ausgeglichen werden. Der Bonus in Höhe von 150 Euro geht an alle erwachsenen Personen, die für Mai 2021 einen Anspruch haben auf

  • Hartz IV Leistungen,
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe,
  • oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz.

Nach aktuellem Kenntnisstand wird der Bonus automatisch mit den Leistungen für Mai am 30. April 2021 ausgezahlt und muss nicht gesondert beantragt werden.

Dazu: Wann wird der Corona-Zuschlag auf Hartz IV ausgezahlt?

Verlängerung vereinfachter Zugang Hartz IV

Die Bundesregierung hat beschlossen, den mit dem ersten Sozialschutzpaket vereinfachten Zugang zu Hartz IV Leistungen vom 31. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Dies schließt die folgenden Maßnahmen ein:

Einschränkung der Vermögensprüfung

Hartz IV Antragssteller müssen eigenes Vermögen nicht zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen, sofern dieses nicht erheblich ist. Dabei gelten die folgenden Höchstgrenzen:

  • 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
  • 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied

Laut Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen können die Vermögensgrenzen jedoch nicht pauschal gelten. Vermögen müsse dann als erheblich gelten, wenn einzelfallabhängig für jedermann ersichtlich sei, dass ein Anspruch auf Hartz IV Leistungen nicht gerechtfertigt sei.

Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten

In der Corona-Krise werden bei der Hartz IV Leistungsbewilligung die tatsächlichen Wohnkosten berücksichtigt – unabhängig davon, ob diese angemessen sind oder nicht. Dadurch soll verhindert werden, dass Hartz IV Antragssteller ihre Wohnung aufgeben müssen, weil diese nach Maßgabe der örtlichen Richtlinien des Jobcenters zu teuer ist.

Dazu: Bis Ende 2021: Vereinfachter Zugang zu Hartz IV verlängert!

Verlängerung der Mittagsverpflegung

Durch die Schließungen der Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen vielerorts im Zuge der Infektionsschutzmaßnahmen entfällt für Kinder und Jugendliche auch das gemeinschaftliche Mittagessen. Für Hartz IV Empfänger ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden. Aus diesem Grund wird das Mittagessen für betroffene Leistungsberechtigte auch weiterhin bis zum 30. Juni 2021 auf Kosten des Jobcenters zur Lieferung oder Abholung bereitgestellt.

Quelle: Mitteilung der Bundesregierung vom 10.02.2021

Titelbild: Zeedign.com/ shutterstock.com