Wäre bei Hartz IV alles eitel Sonnenschein, würde im Berliner Sozialgericht ein wenig Ruhe einkehren. Von dieser Wunschvorstellung ist man allerdings sehr weit entfernt – was nicht zuletzt die aktuelle Debatte rund um die Grundsicherung belegt. Monat für Monat werden 1.200 neue Verfahren eingeleitet. Die Folge: Aktuell müssen noch rund 16.000 Klagen zu Hartz IV bearbeitet werden.
1.200 neue Klagen pro Monat
Im ersten Halbjahr 2018 gingen im Sozialgericht Berlin 14.500 neue Fälle ein. „Davon beziehen sich 7.200 auf Hartz IV“, so Gerichtssprecher Marcus Howe gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Diese Zahl sei nach wie vor sehr hoch, doch man sei inzwischen in der Lage, mehr Klagen zu erledigen, als neue Verfahren eröffnet würden. Oder anders ausgedrückt: „Es geht Stück für Stück voran“, sagt Howe.
Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Hartz IV auch in Zukunft eines der vorherrschenden Themen an Deutschlands größtem Sozialgericht sein wird. „Der Abbau des Hartz IV Aktenberges wird uns noch viele Jahre in Atem halten“, erklärte der Gerichtssprecher. Das habe Priorität.
Klagewelle erreichte 2010 ihren Höhepunkt
Besonders viel Arbeit bekamen die Richter 2010. In dem Jahr erreichte die Hartz-IV-Klagewelle ihren bisherigen Höhepunkt. 30.300 Fälle landeten auf den Tischen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts. Insgesamt wurden seit Einführung der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 fast 280.000 Klagen eingereicht. In der Gerichtspraxis heißt das: Von den 140 Richtern in Berlin befasst sich etwa jeder zweite ausschließlich mit Hartz IV.
Aktuell werden vor allem Fälle aus dem Jahr 2014 abgehakt. Im Schnitt muss man rund 16 Monate warten, ehe eine Entscheidung zu einer Klage gefällt wird. Handelt es sich um einen Antrag für einstweiligen Rechtsschutz, beträgt die Wartezeit bis zur Entscheidung durchschnittlich einen Monat. Auch zur Prozesskostenhilfe liegen die statistischen Daten vor. In Anspruch genommen wurde sie 2017 insgesamt 5.240 Mal, was einem Betrag von 2,4 Millionen Euro entspricht.