Im letzten Jahr sind die Abfragen von sensiblen, privaten Kontodaten durch Behörden gestiegen. Damit haben die Schnüffeleien von Jobcentern, Finanzämtern, Zollbehörden und Gerichtsvollziehern ein noch nie dagewesenes Hoch erreicht.
Jedes Jahre werden es immer mehr Abfragen von privaten Kontodaten, die von Behörden wie Jobcentern und Finanzämtern erfolgen. Seit 2013 dürfen auch zusätzlich noch Gerichtsvollzieher in die sensiblen Daten der Bürger schauen, was sicherlich deutlichen Einfluss auf die signifikante Erhöhung zurückführt.
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Über 300.000 Kontoabfragen in 2015
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 302.150 Kontoabfragen beantragt, wie es vom Bundeszentralamt für Steuern heißt. Im Vergleich zum Jahr 2014, wo es „nur“ 230.542 Abfragen waren, ist dies ein Anstieg um über 30 Prozent. Generell zeigt der Vergleich der Jahre, dass jedes Jahr sehr deutliche Sprünge nach oben zu verzeichnen sind. Im Jahr 2005 waren es noch knapp 8.700 jährlich, womit sich die Zahl der Abfragen in zehn Jahren um einen Faktor von über 30 erhöht hat.
Kontoabfragen seit 2010
Jahr | Anzahl Abfragen |
---|---|
2015 | 302.543 |
2014 | 230.542 |
2013 | 141.640 |
2012 | 70.706 |
2011 | 63.000 |
2010 | 57.000 |
Welche Daten können von Behörden abgefragt werden
Kontobewegungen selbst sowie auch Kontostand können von Ämtern nicht eingesehen werden. Der Kontoabruf beschränkt sich (noch) auf die Stammdaten, wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Kontomummer, Datum der Kontoeröffnung sowie Kontobevollmächtigte.
Zusätzlich können Gerichtsvollzieher – sofern die Forderungen des Gläubigers 500 Euro übersteigen – bei der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt Informationen über bestehende Arbeitsverträge, vorhandene Konten und Fahrzeuge einholen.
Keine Begründung notwendig
Eine Begründung für den Kontoabruf durch die Behörde ist nicht zwingend notwendig, da hier der Sachbearbeiter nach eigenem Ermessen handeln kann. Werden jedoch Daten abgefragt, muss dieses in der Akte vermerkt werden. Wie das Bundeszentralamt aber bereits mitteilte, seien Kontoabrufe ohne jeglichen Verdacht unzulässig.
Regierung will Bargeld begrenzen
Wie es in den letzten Tagen in den Medien hieß, will die Bundesregierung die Zahlung mit Bargeld begrenzen. Angepeilt war ein Betrag von 5.000 Euro als Limit für Bargeld-Transaktionen. Teilweise wurden auch Beträge von 1.000 Euro als Limitbegrenzung genannt. Angesichts der drastisch steigenden Kontoabrufe verwundert es nicht, dass die Regierung ein Interesse daran hat, dass so wenig Bargeld wie nur möglich im Umlauf ist. Fehlt nur noch, dass die Befugnisse zu den Kontoabrufen weiter eröffnet werden, so dass Kontoinhaber komplett zum gläsernen Bürger werden.