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Realitätsfern: Pauschale Hartz IV Erhöhung reicht nicht aus!

Frau hält leere Geldbörse

Der Hartz IV Regelsatz ist viel zu niedrig – und zwar nicht erst seit der Pandemie. Dieser Tatsache ist sich auch der Caritasverband bewusst und schlägt nun anstatt pauschaler Erhöhungen einen etwas anderen Lösungsansatz vor.

Umfrage: Hartz IV reicht nicht zum Leben

In der Corona-Krise haben es Menschen aus einkommensschwachen Verhältnissen nicht leicht. Besonders Hartz IV Bedürftige hat die Pandemie schwer getroffen. Die pandemiebedingten Mehrbelastungen für Corona-Masken, Hygieneartikel und Co. sollen mit einer Einmalzahlung von 150 Euro im Mai abgefedert werden. Laut einer Umfrage empfindet die Mehrheit der Deutschen diesen Betrag als nicht ausreichend; 62 Prozent der Befragten konnten sich darüber hinaus nicht vorstellen, dass der Hartz IV Regelsatz in Höhe von 446 Euro für Alleinstehende reicht, um den täglichen Bedarf zu decken – den Befragten zu Folge seien im Durchschnitt 573 Euro nötig, um den Lebensunterhalt zu sichern und damit 127 Euro mehr als die aktuelle staatliche Unterstützung.

Ein bundesweiter Zusammenschluss aus Verbänden und Gewerkschaften fordert sogar eine Anhebung des Hartz IV Regelsatzes auf 600 Euro und weitere Corona-Hilfen für Grundsicherungsempfänger.

Caritas kritisiert Hartz IV System

Auch die Caritas kritisiert die zu knapp bemessenen Hartz IV Leistungen seit langem. Aus ihrer Sicht ist die Grundlage im Statistikmodell, anhand derer der Regelsatz ermittelt wird, schlichtweg keine geeignete Basis für eine lebensnahe Berechnung der Leistungen. Mit einer pauschalen Erhöhung des Regelsatzes sei es daher keinesfalls getan, mahnt Caritas-Bereichsleiter Dr. Thomas Becker in einem Beitrag auf Caritas.de. Vielmehr müsse die Berechnungsgrundlage reformiert werden.

„Hartz IV Berechnungsgrundlage muss geändert werden!“

Der Regelsatz ergibt sich aus dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG). Das RBEG zieht zur Berechnung des Regelbedarfs zum einen die Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und zum anderen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) der einkommensschwächsten 15 Prozent der Bevölkerung heran. Die Berechnung der Hartz IV Leistungen anhand dieser empirischen Erhebungen sei aus Sicht der Caritas jedoch nicht lebensnah:

Es muss ein Berechnungsverfahren gefunden werden, das den Bedarf wirklich sichert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Dabei muss vor allem auch eine Flexibilität innerhalb des Regelbedarfs eingerechnet sein“, erklärt Becker.

Darüber hinaus müsse das Existenzminimum „immer wieder angepasst werden“. Pauschale Erhöhungen seien dabei wenig zielführend.

Bild: 9nong/shutterstock.com