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Positiv-Trend: Zahl der Hartz IV Sanktionen sinkt enorm

Mann bricht Ketten in zwei

Nachdem uns in den vergangenen Wochen angesichts der Covid-19 Pandemie fast ausschließlich Schreckensbotschaften erreichten, macht diese Nachricht der Bundesagentur für Arbeit Hartz IV Bedürftigen in der Bundesrepublik Hoffnung: Im Jahr 2019 ist die Zahl der Sanktionen deutlich gesunken.

Bedeutend weniger Sanktionen als im Vorjahr

Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die HartzIV.org vorliegt, ist die Zahl der Leistungskürzungen im Jahr 2019 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gesunken. Insgesamt wurden im Jahr 2019 806.811 Sanktionen verhängt. Diese Zahl ist immer doch deutlich zu hoch, allerdings bedeutend niedriger als noch im Vorjahr. 2018 wurden 903.821 Sanktionen ausgesprochen – fast 100.000 mehr.

Meldeversäumnisse als häufigster Grund für Sanktionen

Bei weitem die meisten Sanktionen wurden auf Grund von Meldeversäumnissen beim jeweiligen Träger verhängt: Insgesamt betraf dies 624.635 Leistungskürzungen. 82.890 Mal wurden Leistungskürzungen wegen der Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme des Jobcenters oder der Arbeitsagentur ausgesprochen. 64.987 Mal wurden Verstöße gegen die Pflichten der Eingliederungsvereinbarung sanktioniert.

Statistik Diagramm Hartz IV Sanktionen bis 2019 (Stand April 2020)
Verlauf der Hartz IV Sanktionen der letzten 10 Jahre

Urteil des Verfassungsgerichts als Grund für rückläufige Zahlen?

Im November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Hartz IV Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes nicht mit der Verfassung vereinbar wären . Das Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der vollständigen Leistungskürzungen begann bereits im Januar 2019 (HartzIV.org berichtete), was die rückläufigen Zahlen der vollsanktionierten Leistungsempfänger neben dem allgemeinen zahlenmäßigen Rückgang von Hartz IV Empfängern ferner erklären könnte: Im Jahr 2018 belief sich die Zahl derer, deren Leistungsbezug vollständig gekürzt wurde auf 7.001, während sie 2019 nur noch 5.801 betrug. Über 90 Prozent der Leistungsempfänger sind laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit überhaupt nicht von Sanktionen betroffen.

Keine Sanktionen in Corona-Krise

Insgesamt belief sich die Höhe der Leistungskürzungen durchschnittlich auf 96 Euro des Regel- bzw. Mehrbedarfs monatlich im Jahr 2019. Dies entspricht einer Verringerung um 2 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ob und in welchem Maße das Urteil des Verfassungsgerichts verantwortlich für einen Rückgang der Sanktionen ist, lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht sagen. Allerdings ist zu vermuten, dass die Zahl der Sanktionierten in diesem Jahr weiter deutlich sinken dürfte. Der Grund: Laut § 67 SGB II Punkt 2.15 werden persönliche Anhörungen und Sanktionen in Zeiten der Corona-Krise bis auf Weiteres ausgesetzt.

Titelbild: Guitarfoto studio/ shutterstock.com