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P-Konto – so fordern Sie Gebühren zurück! (Musterbrief)

Dem Abkassieren der Banken bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) will der Bundesgerichtshof (BGH) ein Ende machen und hat jüngst mit Urteil AZ. XI ZR 260/12 vom 16.07.2013 entschieden, dass Banken nach einer Umwandlung des normalen Girokonto in ein P-Konto keine höheren Entgelte für die Kontoführung verlangen oder Leistungsbeschränkungen des Kontos vornehmen dürfen.

Namentlich genannt seien bei der Leistungsbeschränkung die automatische Kündigung des Dispokredites oder Verweigerung einer Debit- oder Kreditkarte, ohne diese im Vorfeld ordentlich gekündigt zu haben. Auch andere sonstige Vertragsvereinbarungen dürfen nach Angaben des BGH nicht einfach mit der Umstellung auf das P-Konto automatisch verändert werden.

Gebühren für P-Konto zurückfordern

Damit sich Kunden gegen unzulässige Änderungen ihrer Bank wehren können, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Musterschreiben aufgesetzt. Diese Vorlage, welche P-Konto Kunden ihrer Bank vorlegen müssen, finden sich im folgenden Link als PDF zum Download:

Bild: Alterfalter/fotolia.de

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