Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt: Die Entwicklung der Löhne in der Corona-Pandemie wird nicht nur für Renten, sondern auch für die Hartz IV Regelsätze zur Nullrunde in 2022 führen. Es droht ein merkbarer Kaufkraftverlust für Hartz IV Bedürftige und Beziehende von Altersgrundsicherung.
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Regelsätze grundsätzlich nicht bedarfsdeckend
Der Paritätische kritisiert die gezahlten Regelsätze in der Grundsicherung als grundsätzlich zu gering und nicht bedarfsdeckend. Aus diesem Grund fordert der Wohlfahrtsverband Bundesozialminister Hubertus Heil dazu auf, für einen generellen Ausgleich von Preissteigerungen zu sorgen.
Wie ernst die Lage ist zeigen unter anderem Statistiken des Statistischen Bundesamtes und der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands: Hartz IV: 30 Prozent kein Geld für vollwertiges Essen
Der Ausgleich könne durch eine Anpassung der Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung erreicht werden. Aktuell erfolgt die Fortschreibung jährlich zum 1. Januar, zu 70% basierend auf der regelsatzspezifischen Preisentwicklung und zu 30% basierend auf der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter.
Erhöhung des Regelsatzes und Zuschlag gefordert
Ein armutsfester Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle 644 Euro betragen. Der Paritätische fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro sowie einen sofortigen coronabedingten Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat der Dauer der Pandemie. Diese finanzielle Soforthilfe sei angesichts der andauernden Pandemie und der daraus resultierenden Mehrbedarfe dringend erforderlich.
„Es darf nicht passieren, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Wenn jetzt schon absehbar ist, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, muss sofort gehandelt werden. Alles andere wäre ein armutspolitisches Armutszeugnis“
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands
Bereits zur Anhebung des Hartz IV Regelsatzes im Januar wurde gefordert: 600 Euro Hartz IV und Corona-Bonus! Verbände fordern Soforthilfe
Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro zu gering
Neben dem Paritätischen und einigen anderen Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen hat auch das Sozialgericht Karlsruhe den Einmalzuschlag in Höhe von 150 Euro, der im Mai an bedürftige Menschen gezahlt werden soll, für zu gering und verfassungswidrig erklärt.
Lesen Sie dazu: Zu wenig: 150 Euro Hartz IV Corona Zuschuss verfassungswidrig
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Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pressemeldung vom 27.04.2021
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