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Mehr Unterhalt für Kinder: Neue Düsseldorfer Tabelle 2020

Kind und Mutter halten Geld in der Hand

Im Jahr 2020 soll der Unterhalt für Kinder seit der letzten Erhöhung 2019 erneut steigen. Getrennt lebende Mütter oder Väter müssen ihren Kindern ab 2020 mehr Unterhalt zahlen, der sich an der neuen Düsseldorfer Tabelle bemisst.

Erhöhung des Mindestunterhalts

Die Höhe des monatlich zu zahlenden Mindestunterhalts ist abhängig vom Alter des Kindes. Am höchsten ist der Unterhaltsbetrag in der dritten Altersstufe:

Altersstufe Unterhalt 2020 Unterhalt 2019
1. Altersstufe (0 bis 5 Jahre) 369 Euro  354 Euro
2. Altersstufe (6 bis 11 Jahre) 424 Euro 406 Euro
3. Altersstufe (12 bis 17 Jahre) 497Euro 476 Euro 

Düsseldorfer Tabelle nach Einkommensgruppe

Durch die Erhöhung des Mindestunterhalts kommt es auch zu einer Änderung der Bedarfssätze der zweiten bis zehnte Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle. Grundsätzlich stellt sich die neue Düsseldorfer Tabelle nach Einkommensgruppen dadurch folgendermaßen auf:

NETTOEINKOMMEN DES
UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN €
Altersstufe in Jahren PROZENT BEDARFS-
KONTROLL-
BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.900 369 424 497 530 100 960/ 1.160
2. 1.901-2.300 388 446 522 557 105 1.400
3. 2.301-2.700 406 467 547 583 110 1.500
4. 2.701-3.100 425 488 572 610 115 1.600
5. 3.101-3.500 443 509 597 636 120 1.700
6. 3.501-3.900 473 543 637 679 128 1.800
7. 3.901-4.300 502 577 676 721 136 1.900
8. 4.301-4.700 532 611 716 764 144 2.000
9. 4.701-5.100 561 645 756 806 152 2.100
10. 5.101-5.500 591 679 796 848 160 2.200
Bei Einkommen über 5.501 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt

Mehr Informationen zu Kindesunterhalt und zur Düsseldorfer Tabelle hier auf Unterhalt.net

Neuer Selbstbehalt

Seit 2015 ändert sich 2020 auch erstmalig wieder der Selbstbehalt, der jedem Unterhaltspflichtigen zusteht. Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, den der Unterhaltspflichtige behalten und der nicht unterschritten werden darf.

Unterhaltspflichtiger Selbstbehalt 2020 Selbstbehalt 2019

Erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger

1160 Euro 1080 Euro
Nicht erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger 960 Euro 880 Euro

Anrechnung des Kindergeldes

Das Kindergeld wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld vom zu zahlenden Unterhaltsbetrag abgezogen, während bei volljährigen Kindern das Kindergeld gänzlich vom Unterhalt abgezogen werden kann.

 Kindergeld für 01.01.2020
1. und 2. Kind 204 Euro
3. Kind 210 Euro
ab 4. Kind 235 Euro

Anrechnung auf Hartz IV

Leider werden alleinerziehende Hartz IV Empfänger und deren Nachwuchs nicht von den  Regelungen profitieren können. Kindesunterhalt wird wie das Kindergeld vollständig auf den Regelsatz angerechnet. Die Gefahr zu verarmen besteht somit besonders für alleinerziehende Leistungsempfänger und deren Kinder. An dieser Tatsache dürfte auch die Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro nicht verändern.

Titelbild: Syda Productions/ shutterstock.com