In Deutschland wachsen hunderttausende Kinder und Jugendliche bei einem allerziehenden Elternteil auf, der auf Hartz IV angewiesen ist. Linken-Chefin Katja Kipping fordert für sie eine finanzielle Entlastung: den sog. Umgangsmehrbedarf.
Inhaltsverzeichnis
870.000 Trennungskinder in Hartz IV
Kinder und Jugendliche aus Familien im Hartz IV Bezug haben es nicht immer leicht. Die Lage verschärft sich zusätzlich, wenn ihre Eltern getrennt sind und die Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen. Laut Angaben der Bundesregierung ist dies die harte Realität von rund 870.000 Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Obwohl sich viele Eltern bemühen, damit es ihren Kindern an nichts mangelt, erschweren geltende Hartz IV Gesetze ihre Situation immens. Linken-Chefin Katja Kipping sieht dringenden Reform-Bedarf.
Geltende Gesetze verschärfen Lage
Wenn sich beide Eltern regelmäßig um das Kind kümmern, wird der Kinderregelsatz bzw. das Sozialgeld unter den Eltern je nach Aufenthaltsdauer des Kindes aufgeteilt.
„Jeder Tag, den das Kind bei einem Elternteil verbringt, fehlt finanziell beim anderen Elternteil am Ende des Monates. Keine guten Voraussetzungen für konfliktfreie Absprachen über den Umgang, in einer Situation, wo jeder Euro dreimal umgedreht werden muss“, kritisiert Kipping in einer Mitteilung.
Doppelte Kosten
Fixkosten, die auch dann weitergezahlt werden müssten, wenn das Kind sich einige Tage beim anderen Elternteil aufhält würden ignoriert. Völlig unter den Tisch fielen dabei auch die Kosten, die bei der „Wahrnehmung des geteilten Umgangsrechts zusätzlich entstehen“- wie etwa Kosten für Kommunikation. Zudem seien die Kosten für Gegenstände, die in beiden Haushalten benötigt würden und deshalb doppelt gekauft werden müssten, vergessen worden. Darunter Alltägliches wie Bettzeug, Schlafanzug, Zahnbürste und Co. Kosten wie diese seien vom Hartz IV Regelsatz nicht abgedeckt, moniert Kipping.
Linken-Chefin: Umgangsmehrbedarf sofort!
Aus diesem Grund fordert die Vorsitzende der Linken nun den sog. Umgangsmehrbedarf. Die derzeitige Berechnung nach Aufenthaltstagen des Kindes sei zu kompliziert und kostenaufwendig. Der Mehrbedarf für Umgang sei hingegen simpel aufgebaut. Er sieht für getrenntlebende Eltern im Hartz IV Bezug eine Erhöhung des Kinderregelsatzes um 50 Prozent vor. Alle Kinder hätten das Recht, so Kipping, „den Umgang mit ihren Eltern zu genießen. Auch wenn die Lebensumstände nicht ganz einfach sind“.
Mehr zum Thema Umgangsrecht auf Unterhalt.net!
Titelbild: Oksana Mizina/ shutterstock.com