Eine spürbare Hartz IV Erhöhung ist schon seit Jahren überfällig, doch die Bundesregierung hält diese, trotz Vorliegen neuer Zahlen, noch weiterhin zurück. Frühestens in 2017 – wenn überhaupt – sei nach Angaben einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, mit einer Erhöhung zu rechnen.Die Regelsätze für Hartz IV Empfänger basieren auf Daten, die sich aus der Erhebung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe, kurz EVS, ergeben. Hierzu werden alle fünf Jahre in 60.000 Haushalten vom Statistischen Bundesamt Daten gesammelt. Die Haushalte protokollieren über einen Zeitraum von drei Monaten genau, welche Ausgaben sie tätigen. Insgesamt landen so etwa 200 Positionen im „Warenkorb“, die ausgewertet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Lebensmittel, Hygieneartikel, Reinigungsmittel, Telefonkosten etc.
Inhaltsverzeichnis
Aktueller Hartz IV Satz basiert auf Zahlen aus 2008
Obwohl die Zahlen für die EVS bereits 2013 vorliegen, basiert der aktuelle und auch der ab 2016 gültige Hartz IV Regelsatz (404 Euro) noch auf den Erhebungen aus dem Jahr 2008. Die kleine Anpassung um 5 Euro zum Jahreswechsel 2015/ 2016 ist nur auf die Preis- und Lohnentwicklung zurückzuführen und ist nicht an die EVS angelehnt. Dabei orientiert sich der Regelsatz zu 70 Prozent an der Preisentwicklung und zu 30 Prozent an den Lohnkosten, wobei nur die unteren Einkommen berücksichtigt werden.
Allerdings schreibt das SGB XII vor, dass der Regelsatz angepasst werden muss, sobald neue Zahlen aus der EVS vorliegen. Im Gesetz heißt es dazu, dass die Regelbedarfe beim Vorliegen einer neuen EVS in einem Bundesgesetz neu festgelegt werden müssen. Allerdings ist vom Gesetzgeber nicht festgelegt, in welcher Zeit ein Bundesgesetz einen neuen Hartz IV Regelsatz definieren muss, daher kann sich die Regierung – wie aktuell – auch Zeit lassen.
Ministerium muss Daten aus EVS erst noch prüfen
Bevor es hier zu einer Anpassung der Hartz IV Regelsätze kommt, kann es also noch ein Weilchen dauern. Wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte, müsse man die Zahlen der EVS zunächst noch prüfen und eine Sonderauswertung bei den Statistikern in Auftrag geben.
Keine Anpassung vor 2017
Erst wenn dies abgeschlossen ist, könne die Arbeit am Gesetzestext überhaupt beginnen, so die Sprecherin. Sie führte weiter aus, dass frühestens zum 01.01.2017 mit einer an die EVS angepassten Regelsatzhöhe zu rechnen sei. Aufgrund der“zeitlichen Abläufe“ ließe sich der Termin auch nicht auf den 01.07.2016 legen. Trotz der späten Auswertung der Haushalts-Stichprobe wird es keine rückwirkende Anpassung des Hartz IV Regelsatzes geben.
Regelsatz für 2016
So sieht der Hartz IV Regelsatz ab dem 01.01.2016 aus, den die Regierung als Existenzminimum ansieht:
Erst vor Kurzem haben wir berichtet, die aktuellen Regelsätze so niedrig angelegt sind, dass sie noch nicht einmal reichen, um sich vernünftig und gesund zu ernähren. Siehe auch Beitrag vom 23.11.2015 – Lebensmittel: Hartz IV reicht nicht einmal für Essen. Auch können viele Menschen ihre Stromrechnung nicht bezahlen, da diese aus dem Regelsatz bestritten werden muss.