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Kindesunterhalt steigt – neue Düsseldorfer Tabelle 01.08.2015

Ab dem 01.08.2015 erhalten Kinder erstmalig seit 2010 wieder mehr Unterhalt. Entsprechende wurde die Düsseldorfer Tabelle, die als Leitfaden zur Bemessung des Kindesunterhalts dient, zum 01.08.2015 angepasst.

Erforderlich wurde die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle, da der Grundfreibetrag sowie das Kindergeld und der Kinderzuschlag rückwirkend zum 01.01.2015 angepasst wurden. Eine rückwirkende Anhebung des Kindesunterhalts wird es jedoch nicht geben, daher gilt die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015.

Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

NETTOEINKOMMEN DES
UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN €
ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB)
BETRÄGE IN €
BEDARFS-
KONTROLL-
BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.500 328 376 440 504 880/ 1.080
2. 1.501-1.900 345 395 462 530 1.180
3. 1.901-2.300 361 414 484 555 1.280
4. 2.301-2.700 378 433 506 580 1.380
5. 2.701-3.100 394 452 528 605 1.480
6. 3.101-3.500 420 482 564 646 1.580
7. 3.501-3.900 447 512 599 686 1.680
8. 3.901-4.300 473 542 634 726 1.780
9. 4.301-4.700 499 572 669 767 1.880
10. 4.701-5.100 525 602 704 807 1.980
Bei Einkommen über 5.101 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt

Der Mindestunterhalt ist wie folgt gestiegen:

  • von 317 Euro auf 328 Euro (Kinder 0-5 Jahre)
  • von 364 Euro auf 376 Euro (Kinder 6-11 Jahre)
  • von 426 Euro auf 440 Euro (Kinder 12-17 Jahre)

Von diesen Tabellenbeträgen ist vom Unterhaltsschuldner das Kindergeld bei minderjährigen Kindern zur Hälfte und voll bei volljährigen Kindern abzuziehen. Jedoch werden die Abzugsbeträge für das Kindergeld nicht zum 01.08.2015 angepasst, stattdessen werden unter Anwendung des  § 1612 b Abs. 1 BGB bis zum 31.12.2015 noch die alten Kindergeldbeträge abgezogen.

Wichtige Info

Ausführliche und weiterführende Informationen zum Unterhalt und Düsseldorfer Tabelle finden Sie unter
www.unterhalt.net
www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/