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Kinderzuschlag Erhöhung bewahrt nur Wenige vor Hartz IV

Die beschlossene Erhöhung des Kinderzuschlags bewahrt nur wenige Eltern vor dem Hartz IV Bezug. Gerade einmal 20.000 Familien können von der Erhöhung profitieren und fallen so aus dem Hartz IV bzw. Sozialhilfe Bezug heraus. Dies berichtete der „Spiegel“ unter Berufung auf die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen.

Geplant ist eine Erhöhung des Kinderzuschlags um 20 Euro. Aktuell beträgt dieser 140 Euro pro Kind und Monat. Allerdings dauert es noch gut über ein Jahr, denn die Kinderzuschlag Erhöhung soll erst im Juli 2016 greifen.

Was ist der Kinderzuschlag?

Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine Sozialleistungen der Familienkassen nach § 6a BKGG, die im Jahr 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen eingeführt wurde. Anspruch auf diesen Kinderzuschlag haben Eltern, die mit ihrem Einkommen und ggfl. Wohngeld in der Lage sind, ihren eigenen Bedarf – aber nicht den der Kinder – zu decken. Der Kinderzuschlag setzt zwingend eigenes Einkommen (Mindesteinkommen: 900 Euro für Elternpaare / 600 Euro für Alleinerziehende) voraus, welches zur Ermittlung der Leistungen herangezogen wird. Unter Berücksichtigung des Höchsteinkommen werden maximal 140 Euro je Kind und Monat für eine Förderungsdauer von höchstens 36 Monaten gezahlt. Zusätzlich erhalten Eltern einmal jährlich 100 Euro für den Schulbedarf der Kinder. Mit dem Kinderzuschlag sollen einkommensschwache Eltern davor bewahrt werden, Hartz IV Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen.

Tropfen auf den heißen Stein

Gegenüber dem Magazin sagte die Grünen-Politikerin Franziska Brantner:“Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Ihrer Auffassung nach müsse der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Leistungen für Familien mit Kindern erhöhen, denn nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben derzeit über 1,6 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Deutschland in Familien mit Hartz IV Bezug.

Statistik Kinder Hartz4

Auch eine Kindergeld Erhöhung ist erstmalig seit 2010 beschlossen. Für 2015 steigen die Leistungen um vier Euro und in 2016 um weitere zwei Euro. Bei Bezug von Hartz IV Leistungen wird das Kindergeld jedoch vollständig auf die Leistungen angerechnet, so dass sich eine Kindergeld Erhöhung für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nicht auswirkt.

Kindergeld Erhöhung Übersicht

seit 2010 ab 2015 ab 2016
1. und 2. Kind 184 € 188 € 190€
3. Kind 190 € 194 € 196€
ab dem 4. Kind 215 € 219 € 221€

mehr Infos zum Kinderzuschlag unter https://www.kindergeld.info/kinderzuschlag.html

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