Heute hat das Bundeskabinett ein 12 Milliarden Euro schweres Entlastungspaket für Familien für das kommende Jahr beschlossen, unter anderem auch die Kindergeld Erhöhung 2021. Mit den Änderungen will die Regierung Familien mit Kindern stärker entlasten.
Ein zentraler Punkt des Familienentlastungsgesetzes ist die Erhöhung des Kindergeldes ab dem kommenden Jahr um 15 Euro je Kind.
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Kindergeld soll 2021 steigen
Dass das Kindergeld in den kommenden Jahren erhöht werden soll, ist nicht neu. Nur ist es jetzt durch die Sitzung des Kabinetts konkreter geworden. Ab dem kommenden Jahr erhöht sich das Kindergeld um 15 Euro je Kind:
Kindergeld für | seit 01.07.2019 | ab 01.01.2021 |
das 1. und 2. Kind | 204 Euro | 219 Euro |
das 3. Kind | 210 Euro | 225 Euro |
ab dem 4. Kind | 235 Euro | 250 Euro |
Familien im Hartz IV Bezug gehen leer aus
Leider gehen Familien mit Kindern, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, leer aus. Zwar erhalten auch diese das höhere Kindergeld ausgezahlt, jedoch wird dieses postwendend auf die Sozialleistungen als Einkommen der Kinder angerechnet – unterm Strich also eine Nullrechnung. So lange diese Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV fortgeführt wird, werden bedürftige Familien leer ausgehen. Eine deutlich besser Lösung als Hartz IV für Kinder wäre die Kindergrundsicherung.
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Steuerliche Freibeträge
Eine weitere Änderung betrifft die Einkommensteuer. Hier soll der Grundfreibetrag von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben werden. Eine weitere Anhebung des steuerfreien Existenzminimums soll dann 2022 auf 9.987 Euro folgen. Auf der anderen Seite der Besteuerungsskala profitieren Familien mit hohem Einkommen, so soll das Grenzeinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz von 42 Prozent anfällt, von 57.052 Euro auf 57.919 Euro ansteigen.
Ebenso sollen Familien mit hohem Einkommen durch die Anhebung des Kinderfreibetrages entlastet werden. Dieser soll von aktuell 7.812 Euro um 576 Euro auf 8.388 Euro steigen. Laut Berechnungen von kindergeld.org profitieren verheiratete Eltern ab einem zu versteuernden Einkommen von über 64.000 Euro vom Kinderfreibetrag, bei Singles liegt das Einkommen bei etwa 34.000 Euro.
Pauschbeträge für Pflege steigen
Menschen mit Behinderung werden künftig finanziell auch profitieren. Hier sollen die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b EStG steigen und sich teilweise verdoppeln. So können Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 Prozent einen Pauschbetrag von 2.840 € geltend machen, dieser liegt aktuell bei 1.420 Euro. Beim GdB von 90 steigt der Betrag von 1.230 Euro auf 2.460 Euro. Beim GdB von 50 erhöht sich die Pauschale von 570 Euro auf 1.140 Euro. Mehr dazu im Referentenentwurf.
Bundestag und Bundesrat müssen diese Änderungen noch verabschieden.
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Quelle: Zweites Familienentlastungsgesetz