Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Trotz massiven Datendiebstahls bei der Bundesagentur für Arbeit, kommen die Verantwortlichen ungestraft davon – und das ohne nachvollziehbare Begründung.
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Datenklau mit perfider Masche
Der Diebstahl von Daten bei der Bundesagentur für Arbeit sorgte vergangenes Jahr für Aufsehen. Datenhändlern war es mit einer perfiden Masche möglich, zahlreiche Nutzerdaten zu stehlen und mutmaßlich weiterzuverkaufen, so die Süddeutsche Zeitung am Donnerstag. Ein Berliner Unternehmer inserierte dabei angeblich 17.000 offene Stellen in der Jobbörse der Arbeitsagentur, auf die sich seine Opfer bewarben und so ihre persönlichen Daten preisgaben. Der Weiterverkauf dieser Daten soll im Anschluss ohne das Wissen der Geschädigten für 3 Euro pro Datensatz erfolgt sein.
Insgesamt 120.000 erfundene Stellen
Nachdem der SWR den Fall 2019 aufdeckte, leitete die Nürnberger Bundesagentur eine interne Überprüfung ein, die das enorme Ausmaß des Datendiebstahls zu Tage förderte. Insgesamt habe es 11 Firmen gegeben, die rund 120.000 ausgedachte Arbeitsplätze ausgeschrieben hatten, um an die Daten nichtsahnender Arbeitssuchender zu gelangen. Aus Sicht der BA habe es sich dabei um eine bewusste Täuschung „mit krimineller Energie“ gehandelt.
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Verbrechen bleibt ungesühnt: Ermittlungen eingestellt
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz kann bei einer Verurteilung ein Strafmaß von bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe drohen – eigentlich. Obwohl sowohl Datenschützer als auch die Bundesagentur für Arbeit selbst diese Taten als kriminell betrachten, wurden die Ermittlungen nach Informationen der Süddeutschen in der Sache eingestellt. Der Grund: Es bestünde laut Informationen der Staatsanwaltschaft Berlin kein hinreichender Tatverdacht gem. §170 Abs. 2 Strafprozessordnung:
„Ein Tatnachweis kann nicht geführt werden, da kein Einzelfall bekannt geworden ist, in dem ein Erschleichen personenbezogener Daten erfolgt ist“, so der Wortlaut der Einstellungsverfügung, die der SZ vorliegt.
Angebliche seien keine Personen bekannt, die ihre persönlichen Daten an die fiktiven Arbeitgeber geschickt hätten – und das obwohl zumindest eine Person mit Namen und Adresse im Fernsehen des SWR aufgetreten ist.
Ferner sei die Ausschreibung falscher Stellen an sich keine Straftat, da auf diese Weise kein Zugang zu geschützten Systemen erlangt wurde. Datenschützer, Politiker und die Bundesagentur für Arbeit selbst bekundeten ihr Befremden über diese Entscheidung.
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